Mit der ersten Meldung, die ein Versorgungsbezugsempfänger mit dem Report 'RPCZOBD0' (Bestandsmeldung) oder 'RPCZOVD0' (Meldung laufender Versorgungsbezug) erhält, wird für ihn ein (individuelles) Startdatum in der Datenbanktabelle P01SV_MLDAUFR (Art ZAV) gesetzt. Dieses Datum wird bei jedem Lauf des Reports 'RPCZOVD0' geprüft und damit entschieden, ob eine ZMV-Meldung maschinell erstellt werden kann oder nicht.
Prinzipiell werden Meldungen, die in einem Zeitraum vor dem Startdatum liegen nicht erstellt.
Der Hinweis im Protokoll des RPCZOVD0 "Rückrechnungsperiode vor Beginn des maschinellen Verfahrens" wird jedoch nur dann ausgegeben, wenn es eine Rückrechnung in Zeiträume vor 2011 - dem Start des verpflichtenden maschinellen Zahlstellenmeldeverfahrens - gab (vgl. Hinweis 1619144, dessen Umsetzung auf massiven Kundenwunsch zur Verkleinerung des Protokolls im RPCZOVD0 erfolgte).
Dies bedeutet auch, dass für melderelevante Änderungen, die nur bis zum Jahr 2011 reichen, keine ZMV-Meldungen erzeugt werden. Auch gibt es keinen Hinweis im Protokoll zu diesen fehlenden Meldungen! Der Sachbearbeiter muss diesen Umstand daher beachten, betroffene Personen prüfen und ggf.manuell eingreifen (vgl. auch Kapitel 'ZMV-Geschäftsprozesse).