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1) Ab wann wird der Versand der SV-Beitragsnachweise mit dem GKV-Kommunikationsserver unterstützt?

Der SV-Beitragsnachweis wird bis Ende 2012 per E-Mail übertragen, die Rückmeldungen der Kassen erfolgen in Papierform.
Ab 2013 wird die Übertragung auch über den GKV-Server möglich sein, die Rückgabe fehlerhafter Beitragsnachweise erfolgt dann analog zum gewählten Ausgangsverfahren. Informationen dazu finden Sie in der Vorankündigung zum Jahreswechsel 2012/13 im Hinweis 1762193 .

2) Wird das verteilte Reporting für die Beitragsnachweise eingerichtet?

Aus technischen Gründen ist diese Funktionalität für den Jahreswechsel 20012/2013 noch nicht möglich.

Eine vollständige Ausgang-/Eingangsmeldungzuordnung samt verteiltem Reporting ist allerdings für die Zukunft geplannt.

3) Reports und dementsprechende Transaktionen für das Meldeverfahren der Beitragsnachweise

Wie im Hinweis 1710408 beschrieben: „Ab dem 01.01.2013 muss das Meldeverfahren für den Beitragsnachweis neben der Erstellung und Versendung von Ausgangsmeldungen auch Fehler- und Hinweisrückmeldungen verarbeiten können.”

Hiermit die dementsprechende Transaktionen für die Reports (im Hinweis genannt):
RPCBNLD0_IN_DISPLAY    PC00_M01_RPCBNLD0_ID
RPCBLND0_IN                     PC00_M01_RPCBLND0_I
RPCBNHD0_IN                    PC00_M01_RPCBNHD0_I
RPUBNLD0                          PC00_M01_RPUBNLD0  

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