1) Ab wann wird der Versand der SV-Beitragsnachweise mit dem GKV-Kommunikationsserver unterstützt?
Der SV-Beitragsnachweis wird bis Ende 2012 per E-Mail übertragen, die Rückmeldungen der Kassen erfolgen in Papierform.
Ab 2013 wird die Übertragung auch über den GKV-Server möglich sein, die Rückgabe fehlerhafter Beitragsnachweise erfolgt dann analog zum gewählten Ausgangsverfahren. Informationen dazu finden Sie in der Vorankündigung zum Jahreswechsel 2012/13 im Hinweis 1762193 .
2) Wird das verteilte Reporting für die Beitragsnachweise eingerichtet?
Aus technischen Gründen ist diese Funktionalität für den Jahreswechsel 20012/2013 noch nicht möglich.
Eine vollständige Ausgang-/Eingangsmeldungzuordnung samt verteiltem Reporting ist allerdings für die Zukunft geplannt.
3) Reports und dementsprechende Transaktionen für das Meldeverfahren der Beitragsnachweise
Wie im Hinweis 1710408 beschrieben: „Ab dem 01.01.2013 muss das Meldeverfahren für den Beitragsnachweis neben der Erstellung und Versendung von Ausgangsmeldungen auch Fehler- und Hinweisrückmeldungen verarbeiten können.”
Hiermit die dementsprechende Transaktionen für die Reports (im Hinweis genannt):
RPCBNLD0_IN_DISPLAY PC00_M01_RPCBNLD0_ID
RPCBLND0_IN PC00_M01_RPCBLND0_I
RPCBNHD0_IN PC00_M01_RPCBNHD0_I
RPUBNLD0 PC00_M01_RPUBNLD0