Vorliegen von Fortzahlungstatbeständen im Berechnungszeitraum für den Durchschnitt
Dazu wurden über den SAP-Hinweis 1077835 zwei Löungsmöglichkeiten vorgeschlagen:
1. Bei dieser Berechnungsweise werden die Aufschläge auf den Gesamtmonat hochgerechnet. Dies erfolgt in der neuen Rechenregel DOH3. Die Lohnart
/221 wird mit der Zahl der Sollarbeitstage des Monats (vermindert um bezahlte Feiertage) multipliziert und sodann durch die um die bezahlten Abwesenheiten reduzierten Arbeitstage dividiert. Das Ergebnis wird in der neuen Lohnart /233 abgestellt.
Umsetzung:
Die in der neuen Rechenregel DOH3 für TVÖD-/TV-L-Fälle gebildete Lohnart /233 muß anstelle der /221 in Tabelle T5D89 eingetragen werden.
Zusätzlich ist die Bewertungsregel 34 statt 33 einzutragen.
2. Bei dieser Berechnungsweise bleiben die Aufschläge unverändert, jedoch wird der Divisor im letzten Rechenschritt, also die Zahl der Sollarbeitstage, um die aufschlagsrelevanten Fehltage reduziert. Dazu wird die Zahl der Fehltage in der Rechenregel DOLA als Lohnart /234 abgespeichert. Diese Zahl der Fehltage wird bei der Aufschlagsberechnung im RTE-Feld der /221 kumuliert und in der neuen Rechenregel DOH4 vor der Division des kumulierten Aufschlagsbetrags von der Zahl der Sollarbeitstage abgezogen.
Umsetzung:
Die Lohnart /234 wird aufgrund der Regel DOLA für TVöD-/TV-L-Fälle immer gebildet und abgestellt (wenn Fehltage vorhanden sind). Das RTE-Feld wird in der /221 kumuliert. Um die Tage in der Aufschlagsberechnung zu berücksichtigen, muß in Tabelle T5D89 die Bewertungsregel 35 statt 33 eingetragen werden, der über Tabelle T511A die Endeverarbeitung DOH4 anstelle der DOH2 zugeordnet ist. Durch die Kumulation 35 (statt 33) wird gem. T511B auch das RTE-Feld in der Bewertung berücksichtigt.
WICHTIG:
Eine zeitliche Abgrenzung muss über die T5D88 (Funktionsmodelle) erfolgen. Für die Bildung der Grundlagen ist es erforderlich, dass die letzten drei Perioden vor der Aktivierung mit den geänderten Einstellungen abgerechnet wurden.