VL-AG-Zuschuss während KGZ
Auslieferung erfolgte über SAP-Hinweis 1305906, Teilapplikation VLO1.
Der Arbeitgeberzuschuss der vermögenswirksamen Leistungen im TVöD/TV-L muss in Kalendermonaten, in denen nicht für alle Tage Anspruch auf Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss besteht, tageweise ausgezahlt werden.
Lösung:
- In der Rechenregel DO2V wird über die Funktion DVB TVB der VL-AG-Anteil arbeitsplatzsplitgenau in der Lohnart /57A abgestellt und entsprechend des Beschäftigungsgrades oder Teilzeitfaktors aliquotiert. Das muss im Schema DOVL innerhalb des Schemas DOTK passieren.
Während Krankengeld- oder Übergangsgeldzuschusszeiten ist der auf diese Zeiträume entfallende Arbeitgeberanteil Bestandteil des Kranken-/Übergangsgeldzuschusses. Er ist nicht in das Nettourlaubsentgelt einzubeziehen, sondern daneben zu zahlen.
Lösung:
- In Zeiträumen einer Abwesenheit mit Kranken-/Übergangsgeldzuschuss wird eine tagesgenaue Kürzung des Betrages für den AG-Anteil VWL für den jeweiligen Zeitraum durchgeführt. Die Berechnung läuft nach der Formel:
VWL AG-Anteil(/57A) * Anz.Tage KGZ / Kalendertage.
(Bei Auszubildenden die Anzahl der Kalendertage 30.)
innerhalb der Funktion DOKGZ.
Die errechneten Ergebnisse werden als technische Lohnart /57Z (VWL AG-Anteil bei Krankengeldzuschuss) bzw./57X (VWL AG-Anteil bei Übergangsgeld-Zuschuss) oder /57Y (VWL AG-Anteil bei Zuschuss Folge-Krankengeld) in der Ergebnistabelle (RT) abgestellt und zumKranken-/Übergangsgeldzuschuss hinzu addiert.
- Im Schema DOAL wird über die neue Rechenregel DO4V eine Kürzung der Lohnart für den AG-Anteil VWL mit Teilmonatsfaktor /801
durchgeführt.
Krankengeldzuschuss und untermonatiger Austritt
Erfolgt in einem Monat mit KGZ ein untermonatiger Austritt und wird in diesem Zusammenhang der IT 12 abgegrenzt, kann es zu einem Abbruch in der Abrechnung (Funktion DST LST) kommen:
E03: Keine Steuertage in der Tabelle ST vorhanden
Die Ursache liegt darin, dass der KGZ keine Splitzuordnung hat und damit auf alle Steuerzeiträume verteilt wird.
Lösung:
Aktivierung der über den SAP-Hinweis 1662937 ausgelieferten Teilapplikation DON5
Urlaubsaufschlag im Nettourlaubslohn
Über die Rechenregel DO48 wird innerhalb der Fiktivberechnung zum Nettourlaubslohn die Lohnart /O4M generiert. Durch die Schlüsselung in der VKL 15 mit 1 statt O muss ihr eine Abwesenheit zugeordnet werden. Das geschieht in der Rechenregel DO55 über die Funktion DOTVV und wird später in der Regel DO56 wieder rückgängig gemacht. Dadurch ist es möglich, in der Bewertung über die DOUKA BEW zu entscheiden, ob es sich um eine monatsübergreifende Abwesenheit handelt und mit dem Vormonatssatz bewertet werden muss oder ob eine Neuberechnung erfolgen muss.
Nach der Regel DO55 muss in die P2001 leer sein und die Tabelle AB den Eintrag VAR3 (Variante 3 NURL) enthalten!
Urlaubsaufschlag im Nettourlaubslohn bei Feiertagen
Das Anzahlfeld der in der Rechenregel DO48 gebildeten Lohnart /O4M enthält die Sollarbeitstage, und zwar ungeachtet etwaiger gesetzlicher Feiertage, die auf einen Werktag fallen.
Teilweise wird die Auffassung vertreten, die Zahl der Feiertage müsse von den Sollarbeitstagen abgezogen werden.
Lösung:
Erweitern Sie die Rechenregel DO48 für die Mitarbeiterkreisgruppierung 3 mit Lohnart *** vor dem Abstellen der Lohnart /O4M um die Operation "NUM-TAAX*". Die Regel sieht danach aus wie in SAP-Hinweis 1151546 beschrieben.