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Hier finden Sie Fehlermeldungen, die aktuell beim ELStAM-Verfahren auftreten können und welche Aktivitäten sich für den Anwender daraus ergeben.   (Der WIKI-Eintrag wir laufend ergänzt und aktualisiert).

 

Zu den Verfahrenshinweisen der Clearingstelle beachten Sie bitte den HW 2006902 - ELStAM: Erläuterungen zu den Verfahrenshinweisen. Im HW wird aufgeführt, wie die ELStAM-Anwendungsreports mit dem Verfahrenshinweis umgehen (Systemaktivität) und welche Aktivitäten sich für den Anwender daraus ergeben (Vorgehen).

 

Ergänzungen zum Hinweis:

552020205 refDatumAG liegt vor Beginn der Meldepflicht

Die Meldepflicht des Arbeitnehmers ergibt sich aus dem Meldegesetz. Derzeit ist bei Zuzug eines Arbeitnehmers in das Inland eine Anmeldung im ELStAM-Verfahren ab dem Tag möglich, an dem die Meldebehörde die Nachricht erstellt, in der der Zuzug mitgeteilt wird. Dies ist in der Regel der Tag, an dem der Arbeitnehmer sich bei seiner zuständigen Meldebehörde gemeldet hat. Die Angabe eines früheren refDatumAG führt zum obigen Verfahrenshinweis.

Der Arbeitgeber sollte mit dem Arbeitnehmer klären, an welchem Tag dieser sich bei seiner Meldebehörde gemeldet hat. In Zweifelsfällen kann der Arbeitnehmer das Datum, ab dem die Anmeldung eines Arbeitsverhältnisses möglich ist, bei seinem Wohnsitz-Finanzamt in Erfahrung bringen. (Das Datum des Meldebeginns darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Verfahrenshinweis angegeben werden)

Vorgehen
Führen Sie zu diesem Stichtag die Anmeldung durch. Hierzu setzen Sie im Infotyp Steuerdaten D (0012) das Kennzeichen Anmeldung erzwingen.
Für den Zeitraum vor diesem Stichtag erfassen Sie die Steuermerkmale manuell.