Frage:
1) GKV-Rückmeldungen der Kasse: Unterschiede zwischen den Sätzen des Infotyp 0700/DBBG und der Sachbearbeiterliste (RPCDRLD0) anhand eines Fallbeispiels.
2) Werden bei der Verarbeitung von GKV-Rückmeldungen der Kassen die Mehrfachkennzeichen im IT0013, SV-Attribut = 22 und im IT0020, Flag 'Mehrfachbeschäftigung" (P0020-MFBTG) automatisch gesetzt/gelöscht?
3) Aufgrund welcher Kennzeichen im IT0013 und IT0020 werden Monatsmeldungen erzeugt?
4) Ist eine Ab-/Anmeldung in der DEÜV zum Ende der Mehrfachbeschäftigung erforderlich?
5) Weshalb werden Zahlungen nicht in ihrer vollen Höhe gemeldet?
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Antwort:
ad 1)
Infotyp 0700 (Elektronischer Datenaustausch), Subtyp DBBG (Überschreitung BBG):
Sachberarbeiterliste für DEÜV-Eingangsmeldungen (RPCDRLD0):
ad 1) Der Satz 01.03.2013 - 31.03.2013 ist analog im Infotyp 0700 und in der Sachbearbeiterliste.
ad 2) und 3): lt. Sachbearbeiterliste wurde der Satz 01.11.2013 - 30.11.2013 storniert und übrig bleibt ein Satz nur mit Beginn 01.11.2013.
IT0700: Der entsprechend umgesetzte Satz im Infotyp müsste logisch 01.11.2013 - 31.12.9999 lauten. Ein Endedatum eines Satzes im Infotyp (30.11.2013) bleibt aber immer erhalten.
Daher gibt es nun im IT0700 2 Sätze
- 01.11.2013 - 30.11.2013
- 01.12.2013 - 31.12.9999
ad 3) Werden Sätze in der Sachbearbeiterliste "manuell verarbeitet", muss auch im IT0700 ein analoger Satz manuell erstellt werden.
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ad 2) Nein, die Kennzeichen muss der Sachbearbeiter immer selbst setzen. Es kann sich ja in der Zwischenzeit am Status der Mehrfachbeschäftigung etwas geändert haben, das dem Inhalt der Krankenkassen-Rückmeldung nicht mehr entspricht, also GKV-Monatsmeldung ist nicht zwingend = Mehrfachbeschäftigung.
Automatisch in den Stammdaten umgesetzt (RPCDRVD0) werden Inhalte der Kassen-Rückmeldungen nur in den Feldern 'Angaben der Kasse' im IT0020 und Daten im IT0700. (Bei Ungleichheiten zwischen IT0700 und IT0013 werden im RPCALCD0 Warnungen ausgegeben, siehe auch SAP-Hinweis 1634735.)
ad 3) Umgekehrt werden GKV-Monatsmeldung des Arbeitgebers an die Kasse erzeugt, wenn SV-Attr. = '22' im IT0013 oder wenn die Felder 'Angaben des AN/AG' bzw. 'Angaben der Kasse' im IT0020 mit 'Monatsmeldung erstellen' belegt sind (siehe auch SAP-Hinweis 1741826 und help.sap.com).
Das Kennzeichen 'Mehrfachbeschäftigung im IT0020' erzeugt keine GKV-Monatsmeldung: Es bedeutet, dass der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin zwar mehrere Beschäftigungsverhältnisse hat, dass aber nicht alle davon SV-pflichtig sein müssen. (vgl. SAP-Hinweis 1707043).
ad 4) Nein, wenn das Ende der Mehrfachbeschäftigung in der GKV-Monatsmeldung feststeht (Zeitraummeldung oder Endemeldung), ist keine Ab-/Anmeldung in der "normalen" DEÜV notwendig! Es existiert auch kein Meldetatbestand (Meldepflicht nach §28a SGB IV) in der DEÜV für die Erstellung von GKV-Monatsmeldungen.
ad 5) Zahlungen sind nur bis maximal anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze zu melden. Höhrere Zahlungen als diese werden daher gekappt gemeldet. Diese Vorgabe kommt vom GKV-Spitzenverband.