Die für Elternzeit gemeldeten Abschnitte an die VBL enthalten eine fehlerhafte Anzahl Kinder.
Für die Abschnittsmeldungen an die Zusatzversorgungseinrichtungen mit Versicherungsmerkmal 28 (Elternzeit) muss zusätzlich die Anzahl der Kinder gemeldet werden, für die der Anspruch auf Elternzeit besteht.
Falls die Elternzeit für mehr als ein Kind genommen wird (z. B. bei Mehrlingsgeburten oder Geburten während einer laufenden Elternzeit), muss die Anzahl der Kinder im Infotyp Zusatzversorgung (IT51) übersteuert werden. Nutzen Sie dafür das Feld "Anzahl Kinder".