Arbeitgeber müssen nach § 194 SGB VI auf Verlangen des Rentenantragstellers eine Information über das SV-pflichtige Entgelt gesondert melden, solange keine andere DEÜV-Meldung diese Anforderung erfüllt.
Eine gesonderte Meldung Grund 57 wird im System mit Datumsart 09 im Infotyp 0041 angestoßen.
Beachten Sie hierzu den SAP-Hinweis 1099864 - DEÜV: Änderungen zum Jahreswechsel 2007/2008 , Punkt 2.
Weitere Hinweise zum Thema:
- SAP-Hinweis 1131649 - DEÜV: vorgezogene Jahresmeldung bei Abgabegrund 57
- SAP-Hinweis 1283899 - Korrekturen bei der DEÜV-Meldungserstellung
- Sofort-Übertragung von Jahresmeldungen nach einer Gesonderten Meldung mit Grund 57
- Rückwirkende Erzeugung einer Gesonderten Meldung mit Grund 57 - SAP-Hinweis 2478639 - Sondermeldung mit Grund 57 wird nicht erzeugt
Bezüglich der gemeinsamen Verarbeitung von Meldungen mit Grund 57 und Jahresmeldungen mit Grund 50 beachten Sie bitte die Frage 2 in den FAQ's
FAQs - Jahresmeldung, Grund 50