Kind krank an einem Feiertag
Beispiel:
Eine Mutter bleibt vom 14.05.2012 bis 18.05.2012 zu Hause mit der Abwesenheit "Kind krank". Die Woche enthält am 17.05.2012 den Feiertag "Christi Himmelfahrt". Dieser ist im Arbeitszeitplan der Mutter mit Tagestyp 1 (frei/bezahlt) geschlüsselt. Nun wird bei der Bescheinigung der 17.05.2012 in der Spalte der Freistellung nicht berücksichtigt.
Lösung:
Hier liegt kein Fehler im Standard vor. Dies folgt z.B. aus Punkt 3.8.1. der Anlage 4 zur Verfahrensbeschreibung:
"... sind die Freistellungstage anzugeben, an denen der Arbeitnehmer ansonsten entsprechend seiner individuellen wöchentlichen Arbeitstage gearbeitet hätte.".
Wir haben auch vor kurzem eine Rückmeldung vom GKV-Spitzenverband bezüglich dieses Themas erhalten, d.h. Feiertage an denen nicht gearbeitet wurde, sind nicht im Datenbaustein DBFR zu melden. Die Gesetzesgrundlage hierzu ist § 45 SGB V. In Absatz 1 ist hier aufgeführt, das Versicherte dann Anspruch auf Krankengeld haben, wenn es erforderlich ist, dass sie der Arbeit fernbleiben.
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In der neuen Fassung der Datensatzbeschreibung in der Version 7.1 mit Gültigkeit vom 01.01.2015 wird es hier eine Änderung geben, welche dann auch im SAP System umgesetzt wird.
Unter dem Punkt 3.8.1 heißt es dann in der neuen Fassung mit Gültigkeit vom 01.01.2015:
"Es ist die Anzahl aller bezahlten und unbezahlten Freistellungstage/-zeiträume im laufenden Kalenderjahr wegen Erkrankung desselben Kindes anzugeben.
Eine kindbezogene Verwaltung und Meldung der Fehlzeiten für Freistellungen durch den Arbeit-geber ist zwingend notwendig, wenn der Arbeitnehmer bei Erkrankung des Kindes ggf. auch nur teilweise bezahlt freigestellt wird."