Anspruch auf Kontingente besteht, wenn:
- Mitarbeiter ist beschäftigt, es liegt kein 2.Beschäftigungsverhältnis und der Mitarbeiter hat nicht Steuerklasse 6
Kontingente und Abtragung anhand eines Beispiels:
Kombimodell (Umlage+Beiträge)
DST KON J
Hier werden die Kontingente gebildet:
/44A Kontingent Kontingent Steuerfrei §3 Nr.63 EStG => 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBMG RV)
/44Q Kontingent Steuerfreies Kontingent nach § 3 Nr. 56 EStG =>1 Prozent der BBMG RV, ab 1. Januar 2014 2 Prozent, ab 1. Januar 2020 3 Prozent und ab 1. Januar 2025 4 Prozent
/44C Kontingent Kontingent Pauschalierbar §40b EStG => 1.752,00
/44J Kont zus s Kontingent zusätzlich Steuerfrei §3 Nr.63 S.3 EStG => 1.800,00
/44H Kont. SVfr Kontingent SV-frei §115 SGB IV => 2.544,00
DAVMG NOAB KONT
Anhand der Bausteine im IT 699 werden die Beiträge ermittelt und vom Kontingent /44Q und /44R (abgetragenes Kontingent für Umlagen) abgetragen:
PK/02/20080131/OPA1//2A0/X/_/X/X//2A0//2A0//2A1//2A2 54,72
PK/01/20080131/OPA1//2A0/X/_/X/X//2A0//2A0//2A1//2A2 54,72
/44Q in IT = 636,00 – 109,44 = 526,56
/44R in RT= 636,00 – 109,44 = 526,56
Die Abtragung von beiden Kontingenten ist erforderlich, weil in der Regel DS41 dann die Differenzbildung vorgenommen wird zwischen dem Wert in der IT und dem in der RT.
DOZV KON
Hier werden die in der Zukunft zu erwartenden Beiträge geschätzt und die noch vorhandenen Kontingente um diese Summe gemindert.
Dann wird geprüft, ob die soeben vorgenommene Schätzung mit einer eventuell bereits vorhandenen (PDPBSZV363) übereinstimmt. Wenn nicht, wird die Rückrechnung, bei aktiver Teilapplikation ZVUA automatisch, angestoßen über Matchcode W (nur, wenn überhaupt noch ein Kontingent für die steuerfreien Umlagen zur Verfügung steht).
Dann erfolgt die Prüfung auf noch vorhandenes Umlagenkontingent. Übersteigt die Summe aus geschätzten Beiträgen und bereits verbrauchtem Kontingent für die steuerfreien Umlagen das insgesamt zur Verfügung stehende Kontingent (/44Q), sind beide Kontingent-Lohnarten (/44R und /44Q) nach der DOZV KON Null.
Nach der DOZV KON sehen die beiden Lohnarten so aus:
/44Q = 0,00 (in IT)
/44R = 0,00 (in RT) -> Die Schätzung der Beiträge für die Zukunft übersteigt das maximal vorhanden Kontingent für §3 Nr. 56 EStG , deshalb sind in der Ausgabe beide Lohnarten 0,00.
Beispiel 2 – Baustein OPA1 geändert auf 2% -> Kontingent wird durch Beiträge noch nicht aufgebraucht:
DAVMG NOAB KONT
PK/01/20080131/OPA1//2A0/X/_/X/X//2A0//2A0//2A1//2A2 27,36
/44Q in IT = 636,00 – 27,36 = 608,64
/44R in RT = 636,00 – 27,36 = 608,64
DOZV KON
/44Q = 307,68; /44R = 307,68
Das bedeutet, es sind noch 307,68 steuerfreies Kontingent für die Umlagen vorhanden.
DOZV ST
Es können im aktuellen Splitt maximal steuerfrei bleiben: 307,68
Es sind im aktuellen Splitt maximal pauschal versteuerbar: 92,03
Versteuere normale Umlage:
Umlagen aus laufendem Entgelt (Lohnart /28L) werden wie folgt versteuert:
steuerfrei: 30,10
In aktuellem Splitt ist kein zusätzliche Umlage zu versteuern.
/44Q = 307,68 – 30,10 = 277,58
/44R = 30,10
Die Beträge sind beispielhaft angenommen für ein steuerfreies Kontingent von 636,00 EUR.