Überblick Bescheinigungen Deutschland (PM20)
ID Bescheinigung SAPScript-Formular
0011 Kranken-/Versorgungskranken-/Verletztengeld HR_DE_BW_KVVU
0012 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes HR_DE_BW_ERKKIND
0013 Mutterschaftsgeld - Verdienstbescheinigung HR_DE_BW_MUTTER
0014 Klärung des Versicherungsverhältnisses HR_DE_BW_VERSICH
0017 Übergangsgeld HR_DE_BW_UEBER
0021 Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III HR_DE_BW_ARBEIT
0022 Arbeitslosenhilfe - Verdienstb. gem. §§ 315, 319 SGB III HR_DE_BW_ARBLOHI
0023 Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III HR_DE_BW_NEBENEK
0024 Ausbildungsbescheinigung HR_DE_BW_AZUBI
0025 Fortdauer/Ende der Berufsausbildung HR_DE_BW_AZUBI_F
0026 Arbeitslosengeld II - Sozialgeld gem. SGB II HR_DE_BW_AGELDII
0027 Erstattungsantrag - Altersteilzeit HR_DE_BW_ERSTATZ
0028 Verdienstbescheinigung Kinderzuschlag gem. § 6a BKGG HR_DE_BW_KIZUSCH
0029 Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III - Zusatzblatt ATZ HR_DE_BW_ARB_ATZ
0031 Zeugenschaftliche Auskunft HR_DE_BW_ZEUGAUS
0032 Leistungen, Anwartschaften und Aussichten auf Betriebsrente HR_DE_BW_RENTE
0033 Verdienstb. für wohnrechtliche Zwecke WoGG, WoFG, AFWoG HR_DE_BW_WOHN
0034 - nicht mehr verwendet, Bescheinigung wird gelöscht - HR_DE_BW_SOZWOHN
0035 Wehrdienst - Verdienstb. nach §§ 5, 7, 7a und § 13 USG HR_DE_BW_WEHRDIE
0036 Wehrübung - Verdienstausfallentschädigung nach § 13 USG HR_DE_BW_WEHRUEB
0037 Verdienstb. § 116 BSHG - Sozialhilfe HR_DE_BW_ZEUGAUS
0038 Verdienstb. zu Unterhaltsvorschuss/Vormundschaft HR_DE_BW_ZEUGAUS
0039 Arbeitgeberbescheinigung zum Erziehungsgeldantrag HR_DE_BW_ERZIEH
0040 Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld HR_DE_BW_ELTG_VB
0041 Arbeitgeberbesch. Teilzeit/Zusch.MSG.für Antrag Elterngeld HR_DE_BW_ELTG_TM
0051 Arbeits- und Zwischenbescheinigung HR_DE_BW_ARBUZWI
0052 Allgemeine Arbeitsbescheinigung HR_DE_BW_ALLGARB
0053 Allgemeine Verdienstbescheinigung HR_DE_BW_ALLVERD
0054 Regressberechnung HR_DE_BW_REGRESS
0100 Datenaustausch Entgeltersatzleistungen
0101 EEL: Beitragspflichtige Einnahmen
Besonderheiten
Besonderheiten des Bescheinigungswesens
1. Zulässige Tabellen
2. Bescheinigungslohnarten
3. Sonstige Bezüge: steuerfrei und -pflichtig
4. Fiktive Nettoberechnung
5. Manuelle Felder
6. Regressberechnung
7. Erstattungsantrag - Altersteilzeit
Zulässige Tabellen
Der Datenandruck erfolgt über Einzelfelder, Feldleisten und Tabellen.
Die zulässigen Felder sind:
- ENTRY - Eintrittsdatum
- FIRST_ENTRY - Ersteintritt
- LEAVE - Austrittsdatum
- BETRAGxx (xx= 1,..., 30) - Betragsfeld für manuelle Einträge
- DATUMxx (xx= 1,..., 30) - Datumsfeld für manuelle Einträge
- TEXTxx (xx= 1,..., 80) - Textfeld für manuelle Einträge
Die zulässigen Feldleisten sind:
- ADDRESS - Adressdaten des Mitarbeiters
- BWSEL - Bescheinigungsdaten
- OADDRESS - Adressdaten der Firma
- SELAB - Daten der selektierten Abwesenheit
Die zulässigen Tabellen sind:
- ACRT Summe der Beträge des aktuellen Jahres
- BAB Abwesenheiten
- BADRS Adresse der Agentur für Arbeit
- BCRT Summe der Beträge des Bescheinigungszeitraums
- BCRT4 kumulierte Bescheinigungs-Ergebnistabelle für Ausbildungszeiträume
- BCRTR kumulierte Bescheinigungs-Ergebnistabelle für Regresse
- BEDUC Ausbildungsdaten
- BP0001 Arbeitsplatzdaten
- BP2001 Abwesenheiten aus den Stammdaten
- BRT Bescheinigungs-Ergebnistabelle (monatlich)
- BRT2 Bescheinigungs-Ergebnistabelle (monatlich) für AB § 312 SGB III
- BRT3 Bescheinigungs-Ergebnistabelle (monatlich) Mutterschaftsgeld
- BRT4 Bescheinigungs-Ergebnistabelle für Ausbildungszeiträume
- BRTR Bescheinigungs-Ergebnistabelle (monatlich) Regresse
- BWPBP Arbeitsplatzdaten
- IT_DATES Fehldaten für Entgeltbesch Erkrankungkind
- KADRS Adresse der Krankenkasse
- LCRT Summe der Beträge des vorherigen Jahres
- LRT Bescheinigungs-Ergebnistabelle letzter Monat
- NLF nicht lfd Leistungen (Ausbildungsbescheinigung)
- NVZ regelmäßige nicht verstetigte Zulagen
- NVZM regelmäßige nicht verstetigte Zulagen (Durschschnitt)
- OADDRESS Unternehmensadresse - Kurzform
- OADRS Adresse des Unternehmens
- OADRS1 Unternehmensdaten
- P0000 Maßnahmen
- P0001 Organisatorische Zuordnung
- P0002 Daten zur Person
- P0006 Anschriften
- P0007 Sollarbeitszeit
- P0008 Basisbezüge
- P0010 Vermögensbildung
- P0012 Steuerdaten
- P0013 Sozialversicherung
- P0020 DEÜV
- P0029 Berufsgenossenschaft
- P0041 Datumsangaben
- P0049 Kurzarbeit/Winterausfall
- P0051 PSG: VBL/ZVE-Daten
- P0079 SV-Zusatzversicherung
- P0111 Pf.D Pfändung/Abtret
- P0232 Kindergeld
- P0521 Altersteilzeit D
- P0650 Bescheinigungen an die BA
- P0651 Bescheinigungen an SV-Träger
- P0652 Ausbildungsbescheinigungen
- P0653 Bescheinigungen an Kommunen usw.
- PADRS Adresse des Mitarbeiters
- REG_DATES Tabelle mit Beginn- und Endedatum des Regresszeitraumes
- SACH Sachbearbeiter
- SOL Sonstige Bezüge - steuerpflichtig
- SOLC Sonstige Bezüge - steuerpflichtig - lohnartenweise kumuliert
- ST Steuerdaten
- STA Steuerfreie Bezüge - anrechenbar
- STF Sonstige Bezüge - steuerfrei
- STFC Sonstige Bezüge - steuerfrei - lohnartenweise kumuliert
- SV Sozialversicherungsdaten
- UBAB Unbezahlte Abwesenheiten
- USZ berücksichtigungsfähige unständige Zulagen
- USZM berücksichtigungsfähige unständige Zulagen (Durschschnitt)
- VAC1 Urlaub
- VERK Vorerkrankungen
Bescheinigungslohnarten
Für die zahlreichen unterschiedlichen Standardformulare gibt es eine Vielzahl von Bescheinigungslohnarten.
Es gibt Bescheinigungslohnarten, die einen fest vergebenen Lohnartennamen haben, auf die im Report zugegriffen wird, und andere, deren Name frei gewählt ist. Die Lohnarten mit fest vergebenem Namen werden nachfolgend aufgeführt und erklärt. Die Bedeutung der Bescheinigungslohnarten mit frei gewähltem Namen können Sie dem Lohnartentext entnehmen.
Feste Bescheinigungslohnarten
- AAVL Arbeitgeberanteil AV laufend
- AAVE Arbeitgeberanteil AV Einmalzahlungen
- ABVL Arbeitgeberanteil BAV laufend
- ABVE Arbeitgeberanteil BAV einmalig
- AKVL Arbeitgeberanteil KV laufend
- AKVE Arbeitgeberanteil KV Einmalzahlungen
- APVL Arbeitgeberanteil PV laufend
- APVE Arbeitgeberanteil PV Einmalzahlungen
- ARVL Arbeitgeberanteil RV laufend
- ARVE Arbeitgeberanteil RV Einmalzahlungen
- AT00 Laufende 100%-Leistungen (aufgestockt)
- AT01 Laufende 100%-Leistungen (nicht in Aufstockung)
- ATNZ Regelmäßige nicht verstetigte Zulagen
Die Tabelle NVZ wird lohnartengenau gemäß der Schlüsselung dieser Bescheinigungslohnart gefüllt. Daraus wird als Durchschnitt über alle Einträge der Tabelle NVZ die Tabelle NVZM abgeleitet.
- ATUZ Berücksichtigungsfähige unständige Zulagen
Die Tabelle USZ wird lohnartengenau gemäß der Schlüsselung dieser Bescheinigungslohnart gefüllt. Daraus wird als Durchschnitt über alle Einträge der Tabelle USZ die Tabelle USZM abgeleitet.
- ATVZ Regelmäßige verstetigte Zulagen
- AVBR Ausbildungsvergütung
- AVMG Beitragsfrei gewandeltes laufendes Arbeitsentgelt
In dieser Summenlohnart sind die, zB im Rahmen der privaten Altervorsorge, SV-beitragsfrei gewandelten Arbeitsentgelte geschlüsselt.
- BAK1 Arbeitskammerbrutto aus Stammdaten (s. Fiktive Nettober.)
- BAK2 Arbeitskammerbrutto aus Abrechnung (s. Fiktive Nettober.)
- BLEA Urlaubsabgeltung
In dieser Summenlohnart wird standardmäßig die Musterlohnart M164 (Urlaubsabgeltung/Austritt) ausgeliefert. Wichtig ist, dass bei Lohnarten, die in BLEA geschlüsselt werden, im Anzahl-Feld die Anzahl der noch offenen Urlaubstage steht. Abhängig vom Kündigungsdatum (und der Bescheinigungsfunktion AFAU) wird dann aus diesen noch offenen Urlaubstagen (zB in der Arbeitsbescheinigung §312 SGB III) ein fiktives Austrittsdatum errechnet.
- BREG Regelmäßige Bezüge für fikt. Netto (s. Fiktive Nettober.)
- BRUA Bruttoentgelt aus den Stammdaten.
Diese Summenlohnart wird in der Ausbildungsbescheinigung und in deren Folgebescheinigung benötigt, um das vereinbarte Bruttoentgelt aus den Stammdaten zu schlüsseln. Lohnarten, die mit BRUA geschlüsselt werden, werden aus Infotyp 8 oder 14 ermittelt, falls sie in letzterem Fall monatlich ausbezahlt werden. Die Bezüge werden in die interne Tabelle BRT gestellt, jedoch nicht monatlich, sondern nur für jene Zeiten, wenn sich der Bezug auch tatsächlich geändert hat.
- BRUG Gesamtbrutto (s. Fiktive Nettoberechnung)
- BRU1 Vereinbartes Bruttoentgelt (s. Fiktive Nettoberechnung)
- BRU2 SV-Brutto (s. Fiktive Nettoberechnung)
- BRU6 Steuerbrutto (s. Fiktive Nettoberechnung)
- BZVK ZVK-Brutto (s. Fiktive Nettoberechnung)
- BANH laufende/einmalig gezahlte Entgelte im Anhang.
Hier sollen für die Arbeitsbescheinigung §312 SGB III die Lohnarten für die tatsächlich gezahlten laufenden und einmaligen Entgelte einfließen. Falls eine Abfindung oder ähnliche Leistung gezahlt wurde und gleichzeitig die laufenden und einmaligen Entgelte über der AV-Jahresbeitragsbemessungsgrenze liegen, werden die Beträge der in dieser Bescheinigungslohnart geschlüsselten Lohnarten monatsgenau in einem Anhang ausgegeben.
- EATZ Fiktives Altersteilzeitbrutto, Einmalzahlungen
Diese Bescheinigungslohnart spielt die Rolle der Bescheinigungslohnart FATZ (s.u.) für Einmalzahlungen, die in der Arbeitsbescheinigung §312 unter Ziffer 6a) angedruckt werden. Ist der Betrag der Bescheinigungslohnart FATZ größer 0, so wird EATZ anstelle der normalen Einmalzahlungen (EINZ) angedruckt.
- EINZ AV-beitragspflichtige Einmalzahlungen
In dieser Bescheinigungslohnart sollen die bei der AV-BBG gekappten Einmalzahlungen geschlüsselt werden. Sie wird in der Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III verwendet, da dort die bei der AV-BBG gekappten Einmalzahlungen monatsgenau nochmals angeführt werden.
- EUSV Einmalzahlungen SV (Arbeitsunfall)
In den Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Krankengeld, etc. und zur Berechnung von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes müssen bei Arbeitsunfällen nicht nur die beitragspflichtigen Teile der Einmalzahlungen bescheinigt werden, sondern die vollen Einmalzahlungen. Die entsprechenden Lohnarten sind in der Summenlohnart EUSV zu schlüsseln.
Weiters wird diese Bescheinigungslohnart auch für die o.a. Entgeltbescheinigungen für Personen in Gleitzone benötigt: Auch für diesen Personenkreis sind nicht nur die beitragspflichtigen Einmalzahlungen, sondern deren volle Höhe anzugeben.
- EZAV AV-beitragspflichtige Einmalzahlungen
In dieser Bescheinigungslohnart werden die entsprechenden Lohnarten der AV-beitragspflichtigen Einmalzahlungen geschlüsselt. Für Bescheinigungen in Papierform hat diese Bescheinigungslohnart keine Bedeutung. Nach Freigabe des Email-Verfahrens wird sie für Datenlieferungen an die Bundesknappschaft verwendet werden.
- EZKV KV-beitragspflichtige Einmalzahlungen
In der Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld müssen die KV-beitragspflichtigen Einmalzahlungen angeführt werden. Die entprechenden Lohnarten sollen in diese Bescheinigungslohnart einfließen.
- EZRV RV-beitragspflichtige Einmalzahlungen
In der Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld müssen die RV-beitragspflichtigen Einmalzahlungen angeführt werden. Die entprechenden Lohnarten sollen in diese Bescheinigungslohnart einfließen.
- FATZ Fiktives Altersteilzeitbrutto
Diese Lohnart wird nur in der Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III verwendet. Unter Punkt 5 ist das laufende SV-pflichtige Arbeitsentgelt auszuweisen. Für Mitarbeiter in Altersteilzeit ist jedoch anzugeben, was sie ohne ATZ verdient hätten - also das Fiktive Altersteilzeitbrutto. Ist der Betrag der B-Lohnart FATZ größer 0, so wird dieser anstelle des normalen SV-Bruttos (BRU2) angedruckt.
- NLFE nicht laufend gezahlte Leistungen aus den Stammdaten.
Die Verwendung dieser Lohnart bewirkt, dass nicht laufende Bezüge aus den Infotypen 14 und 15 in eine interne Tabelle NLF gestellt werden.
- PATE Pauschale Tariferhöhungen
Sollen Lohnarten, die speziell anlässlich von rückwirkenden Tariferhöhungen eingerichtet wurden, mit in das Bescheinigungsbrutto übernommen werden, so sind diese mit 'PATE' zu schlüsseln. Wann dies zu geschehen hat, ist von Bescheinigung zu Bescheinigung unterschiedlich. Meist hängt dies vom Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs des Mitarbeiters , z.B. vom Inkrafttreten eines Tarifvertrages, ab. Dieser Zeitpunkt ist dem System nicht bekannt, so dass der Sachbearbeiter die Entscheidung treffen muss. Dies geschieht durch Ankreuzen des Feldes "Entgelterhöhung" im Auswahldynpro.
- PAUS Pauschalsteuerbrutto AN (s. Fiktive Nettoberechnung)
- PAU1 Pauschal versteuertes Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung
Diese Bescheinigungslohnart wird in der Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld verwendet.
- PAU2 Sonstiges pauschal versteuertes Einkommen
Diese Bescheinigungslohnart wird in der Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld verwendet.
- RVOR RV Vorjahresbezug: Bezüge, bei deren RV-Verbeitragung die Märzklausel angewandt wurde.
- SBSA Steuerfreie Bezüge - anrechenbar
Die einfließenden Lohnarten werden in der internen Tabelle STA gesammelt. Lesen Sie hierzu auch Besonderheiten des Bescheinigungswesens - Sonstige Bezüge: steuerfrei und -pflichtig
- SBSF Sonstige Bezüge (steuerfrei und -pflichtig)
Die einfließenden Lohnarten werden in steuerfreie und - pflichtige Anteile aufgeteilt. Der steuerfreie Anteil wird in die interne Tabelle STF abgestellt, der steuerpflichtige Anteil in die interne Tabelle SOL.
Lesen Sie hierzu auch Besonderheiten des Bescheinigungswesens - Sonstige Bezüge: steuerfrei und -pflichtig
- SOLE Sonstige Bezüge (steuerpflichtig)
Lohnarten, die unter der Summationslohnart 'SOLE' zusammengefasst sind, werden in der internen Tabelle SOL gesammelt.
Lesen Sie hierzu auch Besonderheiten des Bescheinigungswesens - Sonstige Bezüge: steuerfrei und -pflichtig
- SOZU Sonstige Zuwendungen
Diese Bescheinigungslohnart wird in der Arbeitgeberbescheinigung zum Erziehungsgeldantrag verwendet.
- URLB Urlaubsgeld
Diese Bescheinigungslohnart wird in der Arbeitgeberbescheinigung zum Erziehungsgeldantrag verwendet.
- WEIH Weihnachtsgeld
Diese Bescheinigungslohnart wird in der Arbeitgeberbescheinigung zum Erziehungsgeldantrag verwendet.
Die nachfolgenden Lohnarten werden während der Datenselektion berechnet
- ABZx Fiktive Abzüge zu Brutto BRUx (x=1,2,3): ABZx ist die Summe von FSVx, FLSx, FKSx und FSZx (siehe da).
- ANBV Arbeitgeberanteil BAV (Regressberechnung)
In diese Summenlohnart wird die Summe von ABVL (Arbeitgeberanteil BAV laufend) und ABVE (Arbeitgeberanteil BAV Einmalzahlungen) gestellt.
- AGAV Arbeitgeberanteil AV (Regressberechnung)
In diese Summenlohnart wird die Summe von AAVL (Arbeitgeberanteil AV laufend) und AAVE (Arbeitgeberanteil AV Einmalzahlungen) gestellt.
- AGKV Arbeitgeberanteil KV (Regressberechnung)
In diese Summenlohnart wird die Summe von AKVL (Arbeitgeberanteil KV laufend) und AKVE (Arbeitgeberanteil KV Einmalzahlungen) gestellt.
- AGPV Arbeitgeberanteil PV (Regressberechnung)
In diese Summenlohnart wird die Summe von APVL (Arbeitgeberanteil PV laufend) und APVE (Arbeitgeberanteil PV Einmalzahlungen) gestellt.
- AGRV Arbeitgeberanteil RV (Regressberechnung)
In diese Summenlohnart wird die Summe von ARVL (Arbeitgeberanteil RV laufend) und ARVE (Arbeitgeberanteil RV Einmalzahlungen) gestellt.
- ATRB Regelarbeitsentgelt begrenzt auf BBG
In diese Summenlohnart wird folgender Betrag abgestellt:
min
- ATR1 Summe Regelarbeitsentgelt
In diese Bescheinigungslohnart wird die Summe aus ATRB und AT00 abgestellt.
- ATR2 Regelarbeitsentgelt begrenzt auf 90% BBG
In diese Summenlohnart wird folgender Betrag abgestellt:
min
- EBMO Monatlicher Erstattungsbetrag
In diese Bescheinigungslohnart wird die Summe aus EBRA und EBRV abgestellt
- EBRA Erstattungsbetrag - Regelarbeitsentgelt
In diese Bescheinigungslohnart werden 20% der Bescheinigungslohnart ATRB abgestellt.
- EBRV Erstattungsbetrag - RV
In diese Bescheinigungslohnart wird der RV-Prozentsatz der Bescheinigungslohnart ATR2 abgestellt.
- EING Einmalzahlungen: In diese Summenlohnart wird die Differenz aus BRUG und /101 der aktuellen Abrechnung gestellt.
- FKSx Fiktive Kirchensteuer zu Brutto BRUx (x=1,2)
(s. Fiktive Nettoberechnung)
FKS1 kann nur angesprochen werden, wenn auch BRU1 und NET1 geschlüsselt sind.
FKS2 kann nur angesprochen werden, wenn auch BRUG, BRU2 und BRU6 geschlüsselt sind.
- FLSx Fiktive Lohnsteuer zu Brutto BRUx (siehe FKSx)
- FSVx Fiktive Sozialversicherung zu Brutto BRUx (siehe FKSx)
- FSZx Fiktiver Solidaritätszuschlag zu Brutto Nr. x (siehe FKSx)
- GSMT Gesamtsumme
In diese Summenlohnart wird die Summe der Beträge aller für die Bescheinigung zur Berechnung von Regressen geschlüsselten Summenlohnarten gestellt.
- NET1 Fiktives Netto zum vereinbarten Brutto BRU1
- NET2 Fiktives Netto
- NET3 Fiktives Netto für Einmalzahlungen
- SOBZ Sonstige Leistungen aus SOLE und SBSF
In diese Summenlohnart wird die Summe aus SOLE und SBSF gestellt.
Sonstige Bezüge: steuerfrei und -pflichtig
Auf einigen Bescheinigungen sind die Sonstigen Bezüge, die ein Mitarbeiter erhalten hat, getrennt nach Steuerfreiheit und Steuerpflicht anzugeben. Beispiel hierfür ist die Bescheinigung 0033 Wohngeld.
Diese Lohnarten werden aus internen Tabellen angedruckt:
- STF: enthält die steuerfreien Bezüge (datumsgenau)
- SOL: enthält die steuerpflichtigen Bezüge (datumsgenau)
- STFC: enthält die steuerfreien Bezüge (kumuliert)
- SOLC: enthält die steuerpflichtigen Bezüge (kumuliert)
Diese internen Tabellen werden gemäß der Schlüsselung der Bescheinigungslohnarten SBSF und SOLE gefüllt.
Dabei gilt:
In SBSF werden die Lohnarten gestellt, die in einen steuerfreien und -pflichtigen Anteil aufgeteilt werden. Diese Aufteilung wird unter dem Punkt Steuer -> Verarbeitung -> Lohnarten in steuerfreie/ -pflichtige Anteile aufteilen vorgenommen.
Hierbei ist folgendes zu beachten für Lohnarten, die in der Summenlohnart SBSF geschlüsselt sind:
- Lohnarten, deren Verarbeitungsklasse 8 die Ausprägung 1 (Aufteilen nach T512C) hat, aber dennoch nicht in T512C geschlüsselt sind, werden automatisch als steuerfrei interpretiert und in die Tabelle STF abgestellt.
- Lohnarten, deren Verarbeitungsklasse 8 die Ausprägung 0 (Unverändert weiterreichen) hat, werden überprüft, ob sie in die Kumulationen /106, /111 oder /113 einfließen. Wenn ja, werden sie als steuerpflichtig interpretiert und in die Tabelle SOL abgestellt, andernfalls als steuerfrei, und sie werden in die Tabelle STF abgestellt.
Die obige zweite Konstellation bietet die Möglichkeit, Lohnarten, die sich zu einem Zeitpunkt von "aufzuteilen nach T512C" zu "steuerpflichtig" ändern, im Bescheinigungswesen abzubilden: Die Schlüsselung der Summenlohnarten im Bescheinigungswesen muss nicht geändert werden: Die zeitliche Abgrenzung der Tabellen T512C und T512W wird interpretiert. Falls eine Lohnart zeitlich unabhängig immer steuerpflichtig ist, sollte jedoch standardmäßig die Summenlohnart SOLE verwendet werden.
In SOLE werden die steuerpflichtigen Lohnarten gestellt.
Fiktive Nettoberechnung
Bei diversen Bescheinigungen (Arbeitslosenhilfe, Mutterschaftsgeld, Kranken-/Verletzten-/Übergangsgeld u.a.) wird nicht die Angabe des Brutto- und Nettoentgeltes gemäß der tatsächlichen Abrechnung gewünscht, sondern es gibt die Anforderung, ein reduziertes Bruttoentgelt und das daraus resultierende Nettoentgelt zu bescheinigen.
Das reduzierte Bruttoentgelt kann z.B das Bruttoentgelt ohne Einmalbezüge und Zuschläge sein. Wie das jeweilige Bruttoentgelt zu bestimmen ist, kann man den Erläuterungen der jeweiligen Bescheinigung entnehmen.
Weiterhin wird gewünscht, ein Nettoentgelt aufgrund der Monatsbezüge laut Arbeitsvertrag auszugeben.
Um diese Daten zur Verfügung stellen zu können, wird im Bescheinigungswesen eine 'Fiktive Nettoberechnung' durchgeführt.
Man unterscheidet 2 Arten:
- Fiktive Nettoberechnung aus den Stammdaten
- Fiktive Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen
Fiktive Nettoberechnung aus den Stammdaten (Vertragsbestandteile)
Grundsätzlich fließen nur Lohnarten aus den Stammdaten in das vereinbarte Brutto und keine Abrechnungsdaten.
Das 'Vereinbarte Brutto' BRU1 setzt sich aus den Lohnarten der Infotypen 'Basisbezüge' und 'Wiederkehrende Be-/Abzüge' zusammen. BRU1 ist Gesamt-, SV- und Steuerbrutto.
Das aus BRU1 berechnete fiktive Netto heisst NET1.
Die fiktive Nettoberechnung wird durch die Bescheinigungsfunktion 'NET1' angestoßen.
Direkter Nettoabzug
noch in Bearbeitung
Arbeitskammerbeiträge
Die Bescheinigungslohnart BAK1 ist das Arbeitskammerbrutto für die fiktive Nettoberechnung aus den Stammdaten. Nur wenn der Mitarbeiter die Sonderregel 'Arbeitskammer Bremen bzw Saarland' in der Steuer besitzt, erfolgt auch eine Berechnung.
Fiktive Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen
Um eine fiktive Nettoberechnung durchführen zu können, müssen das Gesamtbrutto, das Steuerbrutto und das SV-Brutto bekannt sein. Diese Bekanntgabe erfolgt durch Schlüsselung von Bescheinigungslohnarten. Dabei ist
- BRUG das Gesamtbrutto
- BRU2 das SV-Brutto
- BRU6 das Steuerbrutto
Auf dieser Grundlage wird eine fiktive Steuer- und SV-Berechnung angestoßen. Das berechnete fiktive Netto heisst NET2.
Die fiktive Nettoberechnung wird durch die Bescheinigungsfunktion 'NET2' angestoßen.
Besonderheiten
Berücksichtigung regelmäßiger Bezüge bei der fiktiven Nettoberechnung
aus den Abrechnungsergebnissen
In den Krankengeldbescheinigungen werden das laufende Arbeitsentgelt der letzten 3 Monate und das daraus resultierende Nettoentgelt ausgewiesen. Weitere laufende Vergütungen sind dann zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig gezahlt werden. Regelmäßigkeit ist anzunehmen, wenn die zusätzlichen Vergütungen in den letzten 3 abgerechneten Monaten jeweils geleistet worden sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die zusätzlichen Vergütungen in gleicher Höhe gezahlt worden sind. Zur Realisierung dieser Anforderung gibt es die Bescheinigungslohnart BREG. In dieser Bescheinigungslohnart sind alle relevanten Lohnarten zu schlüsseln. Der jeweilige Betrag wird auf das Gesamtbrutto BRUG, das SV-Brutto BRU2 und das Steuerbrutto BRU6 addiert. Weitere Dokumentation hierzu finden Sie in der Dokumentation zur Bescheinigungsfunktion NREG.
Pauschal versteuertes Entgelt
Um pauschal zu versteuerndes Entgelt bei der fiktiven Nettoberechnung berücksichtigen zu können, schlüsseln Sie die entsprechenden Lohnarten in die Bescheinigungslohnart 'PAUS'. Intern werden daraus die Pauschalsteuerbrutti /161, /162 bzw. /163 (gemäß der Schlüsselung in der Lohnartentabelle) gebildet und dann durch das Steuermodul weiterverarbeitet.
Standardmäßig wird die Bescheinigungslohnart PAUS leer ausgeliefert. Es steht in Ihrem Ermessen, ob Sie bei der fiktiven Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen die Pauschalsteuerberechnung berücksichtigen wollen oder nicht. Mögliche Musterlohnarten für PAUS sind /427, M640 und M790.
Seit Hinweis 769765 besteht auch die Möglichkeit, auf den AN abgewälzte Pauschalsteuer bei der fiktiven Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen zu berücksichtigen. Hierzu müssen die Lohnarten /4BA, /4BB, /4BC, /4BD, /4BE, /4BF und /4BG in der Summenlohnart PAUS geschlüsselt werden.
Direktversicherung
in Bearbeitung
Arbeitskammerbeiträge
Die Bescheinigungslohnart BAK2 ist das Arbeitskammerbrutto für die fiktive Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen. Nur wenn der Mitarbeiter die Sonderregel 'Arbeitskammer Bremen bzw Saarland' in der Steuer besitzt, erfolgt auch eine Berechnung.
Direkter Nettoabzug
in Bearbeitung
OED: Berücksichtigung der ZVK
Bei den Bescheinigungen zur 'Berechnung des Kranken-/Versorgungskranken-/Verletzten-/Übergangsgeldes' Punkt 2.4 und zur 'Berechnung des Krankengeldes bei Erkrankung eines Kindes' Punkt 2.4 wird der Andruck des Vereinbarten Bruttoentgeltes und des daraus resultierenden Nettoentgeltes verlangt.
Im Öffentlichen Dienst ist dieses vereinbarte Brutto um die ZVK-Beiträge des Arbeitgebers zu erhöhen und diese Erhöhung ist bei der fiktiven Nettoberechnung zu berücksichtigen.
Die Berechnung wird durch die Bescheinigungsfunktion 'NZVK' angestoßen.
Realisierung:
Analog zum Bescheinigungsbrutto BRU1 wird ein ZVK-Brutto BZVK gebildet. Dieses ist von Ihnen als Summenidentifikator zu schlüsseln. Es werden nur Stammdaten gelesen nämlich die Infotypen 8 (Basisbezüge), 10 (Vermögenswirksame Leistungen) und 14 (Wiederkehrende Be-/Abzüge). BZVK entspricht der technischen Lohnart /150 'VBL-pflichtiges Entgelt'. Im Erstellungreport des Bescheinigungswesens werden nun die ZVK-Routinen der Abrechnung (RPCALCD0) aufgerufen. Zunächst wird die Umlage berechnet mit BERECHNE-UMLAGE(RPCZVUD0) und anschließend die Abzüge bzw die Erhöhung des SV- und Steuerbruttos mit BERECHNE_STEUER_PAUSCH(RPCZVUD0).
Achtung:
Es werden nur die Steuerverfahren
'P' Pauschal
' ' Individuell
'E' Erhöht pauschal unterstützt
Anschließend werden mit dem veränderten SV- und Steuerbrutto die SV- und Steuerroutinen zur eigentlichen fiktiven Nettoberechnung aufgerufen.
Das vereinbarte Brutto BRU1 wird mit dem Betrag des laufenden SV-Bruttos /102 gefüllt. Also mit dem um den ZVK-Beitrag erhöhten Brutto.
Fiktive Nettoberechnung für Einmalzahlungen
Durch Schlüsselung der Bescheinigungsfunktion NET3 können Nettoabzüge für etwaige Einmalzahlungen ermittelt werden. Voraussetzung ist die fiktive Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen (siehe da). Es wird eine fiktive Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen durchgeführt. Differenzen der Nettoabzüge zur aktuellen Abrechnung werden dabei als Nettoabzüge von Einmalzahlungen interpretiert (siehe auch Hinweis 806663). Das Nettoentgelt aus Einmalbezügen wird in der Summenlohnart NET3 abgestellt. Ebenso werden die Summenlohnarten FSV3, FLS3, FKS3, FSZ3 und ABZ3 gebildet (siehe FSVx, etc. und ABZx).
Zusammenfassung
Für die fiktive Nettoberechnung müssen Sie folgende Bescheinigungslohnarten schlüsseln:
Netto aus dem vereinbartem Brutto
BRU1 Vereinbartes Brutto (= Gesamtbrutto = SV-Brutto = Steuerbrutto)
Netto aus den Abrechnungsergebnissen
BRUG Gesamtbrutto
BRU2 SV-Brutto
BRU6 Steuerbrutto
Manuelle Felder
Felder, die bei der Bescheinigungserstellung interaktiv manuell ergänzt oder geändert werden sollen, sind auf eine bestimmte Art zu kennzeichnen. Im SAPscript-Formular setzt man die Markierung <M> ... </> um das Feld.
Felder die noch keinen Wert haben und hierfür reserviert sind, sind BETRAGxx (xx= 1,..., 30), DATUMxx (xx= 1,..., 30) und TEXTxx (xx= 1,..., 50) als Betrags-, Datums- und Textfelder.
Diese Felder können auch vorbelegt werden. Dies wird durch eine Kommentarzeile im SAPscript-Formular realisiert, z.B.
/: TEXT10 = 'Nein'
Regressberechnung
SAP liefert die Bescheinigung zur Berechnung von Regressen im Standard aus. Die Bescheinigung besteht aus zwei Teilen: Einerseits ist dies das Ergebnisblatt, dessen Layout sich am AWV Standard orientiert. Zum zweiten gibt es ein Berechnungsblatt, das es ermöglichen soll, die Resultate des Ergebnisblattes nachzuvollziehen. Für das Berechnungsblatt liegt noch kein AWV Standard vor. Es sei daher ausdrücklich betont, dass das Berechnungsblatt als Muster zu betrachten ist.
Eine Problematik bei der Berechnung von Regressforderungen liegt darin, dass die Methoden, nach denen Beträge abhängig von Abwesenheiten gekürzt werden, von Unternehmen zu Unternehmen stark variieren können. Deshalb liefert SAP im Standard zwar fünf Kürzungsmethoden aus, lässt aber über einen User Exit dem einzelnen Arbeitgeber die Möglichkeit offen, zwanzig eigene Kürzungsregeln zu programmieren, die anschließend leicht in das vorhandene Customizing eingebunden werden können. Dokumentation hierzu finden Sie in der Dokumentation zum IMG Knoten
-> Bescheinigungswesen mit SAPscript --> Kundenbescheinigungen einrichten -> Kundenerweiterungen.
Was kann alles eingestellt werden?
- Unter dem IMG Knoten ...-> Bescheinigungswesen mit SAPscript --> Standardbescheinigungen einrichten -> Bescheinigungsparameter einrichten pflegen Sie jene Parameter, die Sie für jede andere Bescheinigung auch einstellen müssen (Zuordnung des Sachgebietes, Schlüsseln der Summenlohnarten). Bei den Summenlohnarten werden teils Mustereinträge mit ausgeliefert, teils sind die Bescheinigungslohnarten noch ungeschlüsselt.
An dieser Stelle soll speziell nochmals darauf hingewiesen werden, dass - obwohl die folgenden Summenlohnarten in der F4-Hilfe gezogen werden - diese nicht mit Lohnarten geschlüsselt werden dürfen, da sie im Erstellungsreport dynamisch versorgt werden: AGAV, AGKV, AGPV, AGRV, ANBV und GSMT. (vgl. auch Punkt 2 dieser Dokumentation).
- Stellen Sie im Customizing die gewünschten Kürzungsmethoden und den Aufsetzpunkt für den Bemessungszeitraum der Einmalzahlungen ein. (IMG Pfad ... Bescheinigungswesen mit SAPscript --> Standardbescheinigungen einrichten --> Betriebsspezifische Daten festlegen)
- Falls Sie die Infotypen des Bescheinigungswesens verwenden, können Sie im Infotypen 'Bescheinigungen an Kommunen usw.' (0653) unter dem Reiter 'Regressberechnung' die Versicherung des Unfallverursachers hinterlegen.
Erstattungsantrag - Altersteilzeit
- Im Erstattungsantrag sind Angaben zum Arbeitgeber, zum Betrieb und eventuell zur Lohnabrechnungsstelle gefordert. Standardmäßig wird als Betrieb die organisatorische Einheit des Mitarbeiters aus dem Infotyp 'Organisatorische Zuordnung' genommen. Als Arbeitgeber wird der Personalbereich/Berichtswesen des Bescheinigungswesens, der über die Teilapplikation BWDE bestimmt wird, angedruckt. Sollte dies in Ihrer Unternehmensstruktur nicht ausreichend sein, können über die Teilapplikation BWA0 organisatorische Einheiten der Mitarbeiter aus dem Infotyp 'Organisatorische Zuordnung' zu Betrieben zusammen gefasst werden. In einer weiteren Zusammenfassung können diese Betriebe über die Teilapplikation BWAT zu Arbeitgebern zusammengefasst werden. Beachten Sie, dass dies eine zweistufige Zusammenfassung ist. Die Zusammenfassung ist unter dem IMG Knoten 'Personalbereich/Berichtswesen' mit den genannten Teilapplikationen BWA0 und BWAT durchzuführen. Als letzten Schritt muss diese Zusammenfassung über die Bescheinigungsfunktion ESND aktiviert werden.
- Die Daten zu Arbeitgebern und Betrieben werden bei beiden Arten der Zusammenfassung unter dem IMG Knoten 'Betriebsspezifische Daten' hinterlegt.
Überblick Bescheinigungsfunktionen
6501 Positionieren von Subtyp 1 (Infotyp 0650)
6502 Positionieren von Subtyp 2 (Infotyp 0650)
6503 Positionieren von Subtyp 3 (Infotyp 0650)
6504 Positionieren von Subtyp 4 (Infotyp 0650)
6505 Positionieren von Subtyp 5 (Infotyp 0650)
6511 Positionieren von Subtyp 1 (Infotyp 0651)
6512 Positionieren von Subtyp 2 (Infotyp 0651)
6513 Positionieren von Subtyp 3 (Infotyp 0651)
6514 Positionieren von Subtyp 4 (Infotyp 0651)
6520 Positionieren von Infotyp 0652
6530 Positionieren von Infotyp 0653
A4JH Lesen der Abwesenheiten und Beschäftigungszeiträume für vier Jahre
A5JH Lesen der Daten zum Beschäftigungsverhältnis für fünf Jahre
A700 AB § 312 SGB III: Lesen Subtyp DBKE aus IT0700
A7JH AB § 312 SGB III: Lesen des Abwesenheiten für sieben Jahre
AABF AB § 312 SGB III: Letzter Bescheinigungsmonat f. Abfind./Urlaubsabgelt
AABS AB § 312 SGB III: Abfindungen aus den Stammdaten
AATZ AB § 312 SGB III: Lesen des letzten Bescheinigungsmonats für ATZ
AAUA AB § 312: Urlaubsabgeltung zum Austritt nicht berücksichtigen
AAZR AB § 312 SGB III: Abrechnungszeitraum mindestens 39 Wochen
AENT AB § 312 SGB III: Abweichendes Eintrittsdatum aus Merkmal ENTRY
AFAU AB § 312 SGB III: Fiktives Austrittsdatum
AKDF AB § 312 SGB III: tarifliche Kündigungsfrist
ANPR AB § 312 SGB III: Beendigung Beschäftigungsverhältnis unterdrücken
APZG AB § 312 SGB III: Abwesenheit / Teilzeit wegen Pflegezeit
ART2 AB § 312 SGB III: BRT2 für Andruck Betrag und unbezahlte Arbeitstage
AUAB AB § 312 SGB III:Unbezahlte Abwesenheiten > 28 Tage
BABE Abwesenheitsarten Erkrankung Kind
BABK Abwesenheitsarten Krankheit
BABL Anwesenheitsarten Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung (Elterngeld)
BABM Abwesenheitsarten Mutterschutz
BABR Abwesenheitsarten Regresse
BABW Abwesenheitsarten Wehrdienst
BADM Stammdatenbescheinigung ( keine Abrechnungsergebnisse )
BATZ Wiederbesetzungsdatum (ATZ) zur Bestimmung des Bescheinigungszeitraums
BBEG Bescheinigungszeitraum vor Geburt Kind (Elterngeld)
BCAB Abwesenheiten immer verknüpfen
BGAJ Bescheinigungszeitraum mit Beginn Aktuelles Jahr
BGVJ Bescheinigungszeitraum mit Beginn Vorjahr
BLEA Austrittsdatum zur Bestimmung des Bescheinigungszeitraums
BVAR variabler Bescheinigungszeitraum
CA30 Krankengeld: Aliquotierung mit 30 Tagen
CAAT Krankengeld: Aliquotierung nach Arbeitstagen
CAKT Krankengeld: Aliquotierung nach Kalendertagen
CBKG Kürzung in BRT2 bei KUG nach monatlicher AV-BBG
CI16 Infotyp 16 bei Befristung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen
CINP Abrechnungsergebnisse aus Inperiodensicht des Bescheinigungsendes
CSTA Steuerdaten für Arbeitsbescheinigung ketten
CSTE Laufendes Steuerbrutto /106 um Einmalzahlungen unter 150 EUR mindern
CSTK Steuerdaten für Krankengeldbescheinigungen ketten
CSVA SV-Daten für Arbeitsbescheinigung ketten
CURR Ermittlung von (gewissen) Daten nur für das laufende Jahr
CVWL Ermittlung des AG Anteils der VWL
CWKT Alternative Arbeitszeitermittlung
DABE Zusätzliche Abwesenheiten bei Erkrankung des Kindes
DDAT Erstattungsantrag ATZ: zusätzliche Abrechnungsergebnisse
DEGM Ermittlung Zuschuss Mutterschaftsgeld für Bescheinigungen Elterngeld
DEGV Erweiterung Bescheinigungszeitraum für Verdienstbesch. Elterngeld
DEGZ Ermittlung Teilzeitbeschäftigung für Bescheinigung Elterngeld
DEMK Tabelle BRTE füllen (Kinderzuschlag)
DEMZ Tabelle BRTE füllen (Einmalzahlungen für ALGII)
DNEB Tabelle BRTN füllen (Arbeitszeit Bescheinigung Nebeneinkommen)
DSVJ Die Sonderzuwendungen sollen auch aus dem Vorjahr ermittelt werden
DUBW Unbezahlte Abwesenheiten verlängern
DVZA Verschiebung des Bescheinigungszeitraums für AB § 312 SGB III
DVZB Prüfung des Abrechnungsstatus bei Vorverschiebung
DVZK Verschiebung des Bescheinigungszeitraums für Krankengeldbescheinigung
DWED Verdienstbescheinigung - Wohngeld: Ausbildungsdaten einlesen
EATZ Durchschnittsberechnungen, etc. für Erstattungsantrag ATZ
EDU0 Bescheinigungszeitraum mit Beginn einer Ausbildungsperiode
EDU4 Tabelle BRT4 mit Daten versorgen
EDUS außer Abrechnungsergebnissen auch Stammdaten lesen falls nötig
EDUT außer Abrechnungsergebnissen auch Tariftabellen lesen falls nötig
EDUU Tariftabellen mit aktueller tariflicher Zuordnung lesen
EDUW Tariftabellen für Wohngeldbescheinigung lesen
EDWB Ausbildungszeitraum bestimmen
ESND Spezielle Absenderermittlung für Erstattungsantrag
KBP1 BP0001 bei "Klärung des Versicherungsverhältnisses" nicht ketten
KK14 Tabelle KADRS für "Klärung des Versicherungsverhältnisses" ketten
KK21 Weitere Abwesenheiten über Kindnummer (IT0021) ermitteln
KLAT Bestimmung letzter Arbeitstag als letzter bezahlter Tag
KLFZ Krankengeld: Lohnfortzahlung ermitteln
KNPR Kein Andruck in den KK-Bescheinigungen
KUAB Aufbereitung UBAB für Krankengeldbescheinigungen
KUZR Krankengeldbescheinigungen: Zeitraum bei KUG verschieben
KVER Krankengeld: Vorerkrankungen ermitteln
KZUS Krankengeldbescheinigungen: zusätzliche Abrechnungsergebnisse
LAG2 Formularfelder füllen: Einkommensbesch. Arbeitslosengeld II
LARB Formularfelder füllen: Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III
LAY1 Layout-Funktionalität 1
LAY2 Layout-Funktionalität 2
LAY3 Layout Funktionalität: Ausbildungsfolgebescheinigung
LAY4 Layout Funktionalität: Verdienstbescheinigung - Wohngeld
LAY5 Layout Funktionalität: BRT-Splits löschen
LKIZ Formularfelder füllen: Verdienstbescheinigung Kinderzuschlag
LKKI Formularfelder füllen: Entgeltbescheinigung Krankengeld Kind
LKVN Andruck KV-Nummer anstatt RV-Nummer
LKVV Formularfelder füllen: Entgeltbescheinigung Krankengeld
LMSG Formularfelder füllen: Entgeltbescheinigung Mutterschaftsgeld
LNEB Formularfelder füllen: Besch. Nebeneinkommen § 313 SGB III
LWHN Formularfelder füllen: Verdienstbesch. für wohnrechtliche Zwecke
MAZR Mutterschutz: Vorverschiebung des AbrZeitraumes falls kein Entgelt
MBEG Mutterschutz: Ermittlung des Schutzfristbeginns
MENT Tabelle BRT3 mit Daten versorgen
MLIM Mutterschutz: kein Andruck der Nettobeträge, falls größer Konstante
NATZ Fiktivnetto aus Stammdaten: Berücksichtigung von Altersteilzeit
NBRU Fiktivnetto/Stammdaten: Berücksichtigung von Abrechnungsergebnissen
NBVE Fikt.Netto: Berücks. von Beiträgen zu berufsst. Versorgungseinrichtung
NBWG Fikt.Netto: Berücksichtigung Umlage Wintergeld (Bauwirtschaft)
NET1 Fiktive Nettoberechnung auf Basis der Stammdaten
NET2 Fiktive Nettoberechnung auf Basis der Abrechnungsergebnisse
NET3 Fiktive Nettoberechnung für Einmalzahlungen (Abrechnungsergebnisse)
NGLZ Fiktive Nettoberechnung: Berücksichtigung der Gleitzone
NIT7 Fiktivnetto aus Stammdaten: Berücksichtigung des Arbeitszeitanteils
NIT8 Fiktivnetto aus Stammdaten: Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades
NMFB Fiktivnetto: Berücksichtigung Arbeitsentgelt anderer Arbeitgeber
NMUW Fiktivnetto aus Stammdaten für weitergezahltes Arbeitsentgelt
NPKW Fiktivnetto aus Stammdaten: Berücksichtigung des PKW-Sachwertes
NREG Fikt.Netto: Berücksichtigung von regelmäßigen Einmalzahlungen
NVVG Fikt.Netto: Berücksichtigung von Beiträgen für freiw./priv.Versicherte
NZSV Fikt.Netto: Berücksichtigung des SV-Beitragszuschusses
NZVK Berücksichtigung ZVK bei Fikt. Nettoberechnung aus Stammdaten
NZVP Berücksichtigung Pauschalsteuer ZVK bei Fikt. Nettob. aus Stammdaten
RKRZ Regresse: Kürzungen der Beträge in der Tabelle BRTR antoßen
RVOR Bezüge mit Märzklausel vorverlegen
TREE Baum manueller Felder unterdrücken
TRGN Generelle Überschreibbarkeit für alle Datenfelder
UEGD Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld
VCAV Summierung von Anwartschaften (Wertarten)
VCBR Summierung der Rentenbasisbezüge
VMVA Muster: Daten für Versorgungsausgleich
VRBM Steuerpfl. Leistungen gem. § 22 Nr. 5 S. 7 aus Rentenbezugsmitteilung
VRCV Einlesen zyklischer Anwartschaften
VRVA Versorgungsausgleich (alt)
VSPL Steuerpfl. Leistungen gem. § 22 Nr. 5 S. 7 aus Abrechnungsergebnissen
VVAA Versorgungsausgleich: Auskunft über Anrechte
VVAL Versorgungsausgleich: Versorgungsübersicht
VZFA Antragsformular ZfA
Wichtige Hinweise im Bescheinigungswesen:
HW 329878 (Infotypen für das Bescheinigungswesen):
Symptom
Im Bescheinigungswesen wird auf vielen Bescheinigungen personalnummernspezifische Information verlangt, die nicht im System R/3
vorhanden ist. Solche Daten mußten bislang manuell nachgepflegt werden.
Weitere Begriffe
Bescheinigungswesen mit SAPscript, Transaktion PM20, manuelle Felder,
Infotypen des Bescheinigungswesens
Ursache und Voraussetzungen
fehlende Funktionalität
Lösung
Angaben über Personen, die zwar in Bescheinigungen verlangt werden, jedoch nicht im System R/3 verfügbar sind, können ab nun in speziellen
Infotypen des Bescheinigungswesens hinterlegt werden. Zu diesem Zweck wurden vier neue Infotypen entwickelt:
o Bescheinigungen an die BA (Infotyp 0650) mit zwei Subtypen, welche die Arbeitsbescheinigung § 312, SGB III und die
Bescheinigung zur Beantragung von Arbeitslosenhilfe gem. §§ 315, 319, SGB III abdecken.
o Bescheinigungen an SV-Träger (Infotyp 0651) mit drei Subtypen.
Diese enthalten die bisher manuellen Felder der Entgeltbescheinigung zur Berechnung von
Krankengeld/Versorgungsgeld/Verletztengeld/Übergangsgeld, der Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld bei
Erkrankung des Kindes und der Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes.
o Ausbildungsbescheinigungen (Infotyp 0652): Die bisher manuellen Felder der Ausbildungsbescheinigung und deren Folgebescheinigung
können hier hinterlegt werden.
o Bescheinigungen an Kommunen, usw. (Infotyp 0653): Hier sind Daten für folgende Standardbescheinigungen hinterlegt:
- die Verdienstbescheinigung für Gerichte
"Auskunft/Arbeitseinkommen"
- die Verdienstbescheinigung gem. § 116 Bundessozialhilfegesetz
- die Verdienstbescheinigung für Unterhalts-, Vormundschaftsangelegenh.
- Antrag auf Wohngeld gem. § 25 Abs. 2 Wohngeldgesetz
- Einkommenserklärung für den sozialen Wohnbau
- Arbeitgeberbesch. zur Verdienstausfallentsch. § 13 USG
(Wehrübung)
- Arbeitsgeberbescheinigung zum Erziehungsgeldantrag
HINWEIS: Um die Infotypen des Bescheinigungswesens einzusetzen, müssen Sie vorher unbedingt alle Einträge mit den Schlüsseln MP065000,
MP065100, MP065200 und MP065300 der Tabelle T588M im SAP Mandanten mit Ihrem Kundenmandanten abgleichen.
Im folgenden sollen Eigenheiten dieser neuen Infotypen genauer erklärt werden:
Erstellen von Bescheinigungen ohne Infotypen
Für den Einsatz des Bescheinigungswesens mit SAPscript ist das Verwenden dieser Infotypen kein Muß. Falls Sie die Infotypen nicht einsetzen
wollen, ändert sich am Bescheinigungswesen mit SAPscript nichts.
Das Gültigkeitsdatum der Infotypen
Alle vier Infotypen des Bescheinigungswesens sind Stichtagsinfotypen; dh. Beginndatum und Endedatum fallen zusammen. Dieser Stichtag wird bei
den verschiedenen Infotypen folgendermaßen bestimmt:
1. Arbeitsbescheinigung §312, SGB III: Sofern es eine Personalmaßnahme Kündigung gibt, wird der jüngste Austrittssatz gelesen, der Stichtag
wird auf den letzten Tag im Arbeitsverhältnis gesetzt. Andernfalls, also wenn es keinen Austrittssatz gibt, wird der Stichtag auf das
Tagesdatum gestellt. Sie können zwar einen Infotypsatz auch ohne Kündigung des Mitarbeiters anlegen, jedoch sollten Sie darauf
achten, später das Gültigkeitsdatum auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zu setzen. Nur so kann der Erstellungsreport
des Bescheinigungswesens erkennen, welcher Infotypsatz zu welchem Austritt gehört.
2. Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von SV Leistungen aufgrund von Abwesenheiten: Beim Anlegen eines Satzes des Infotypen
'Bescheinigungen an die SV-Träger' wird zunächst nach einem relevanten Abwesenheitssatz gesucht. Das System sucht nach dem
jüngsten Abwesenheitssatz, den Sie im Bescheinigungswesen - je nach zu erstellender Bescheinigung - mit K (=Krankengeld,...), E
(=Krankengeld bei Erkrankung des Kindes) oder M (=Mutterschaftsgeld) geschlüsselt haben. Wiederum gilt, daß Sie zwar Infotypsätze auch
ohne dazugehörige Abwesenheiten erfassen können, Sie dürfen jedoch nicht vergessen, den Stichtag des Infotypen im Nachhinein auf das
Beginndatum des Abwesenheitssatzes zu setzen. Nur anhand dieser Verknüpfung über das Datum kann der Erstellungsreport erkennen,
welchen Satz des Infotypen zu lesen ist.
3. Ausbildungsbescheinigungen: Beim Anlegen eines neuen Satzes für den Infotypen 'Ausbildungsbescheinigungen' wird danach gesucht, ob es
für die gewählte Personalnummer im Infotyp 'Organisatorische Zuordnung' einen Ausbildungssatz gibt. Falls ja, wird der Stichtag
auf den jüngsten Ausbildungssatz gestellt. Ansonsten wird wieder das Tagesdatum gezogen. Wie schon in den vorangegangenen Fällen gilt
wieder, daß Sie zwar Infotypsätze auch ohne Ausbildungszeiten anlegen können. Sie müssen jedoch im Nachhinein das Datum richtig
auf den Beginn der Ausbildungsperiode setzen, damit der Erstellungsreport des Bescheinigungswesens den korrekten Satz des
Infotypen erkennt.
4. Alle restlichen Bescheinigungen: Für alle im vorangegangenen nicht ausdrücklich erwähnten Bescheinigungen wird als Stichtag das
Tagesdatum gezogen.
HINWEIS: Grundsätzlich wird vorgeschlagen, vor dem Anlegen von Sätzen der Infotypen zum Bescheinigungswesen, entsprechende Sätze für Kündigung
oder Ausbildung im Infotyp 'Maßnahmen' (0000) bzw. 'Organisatorische Maßnahmen' (0001) oder entsprechende Abwesenheitssätze im Infotyp
'Abwesenheiten' (2001) anzulegen. In diesem Fall werden die richtigen Gültigkeitsdaten automatisch gezogen. Berücksichtigen Sie bitte auch,
daß es möglich ist, Infotypen über dynamische Maßnahmen miteinander zu verknüpfen. Es besteht in Ihrem System über die Tabelle T588Z zB die
Möglichkeit, beim Anlegen einer Kündigung, sofort in den Infotyp 'Bescheinigungen an die BA: Arbeitsbescheinigung' abzuzweigen.
Das Listbild
Es wurde mit Absicht davon Abstand genommen, irgendwelche Daten des Einzelbildes in das Listbild zu übernehmen. Bei der Fülle und Vielzahl
der manuell zu versorgenden Felder hätte dies wohl mehr zur Verwirrung als zum beabsichtigten Überblick geführt. Anstattdessen sind nur der
Stichtag und die Art der jeweiligen Bescheinigung - eventuell mit Kündigungs-, Abwesenheitsdaten - angeführt.
Infotypsätze und Bescheinigungen
Alle Infotypen des Bescheinigungswesens haben Zeitbindung 2 - dh. pro Stichtag ist nur ein Infotypsatz zulässig. Sollten Sie von einer
Personalnummer eine zweite Bescheinigung derselben Art benötigen, zeigt sich hier ein Vorteil der Infotypen: Kopieren Sie den vorangegangenen
Infotypsatz für die entsprechende Bescheinigung und ändern Sie auf jeden Fall das Datum entsprechend um. Anschließend müssen Sie eventuell noch
gewisse Felder an die aktuell zu erstellende Bescheinigung anpassen, viele Felder werden jedoch die alten Werte beibehalten. Diese Felder
mußten bisher bei der manuellen Nachpflege - trotz gleichbleibender Werte - immer wieder neu eingearbeitet werden.
Zuordnung der Felder auf dem Formular zu Feldern im Infotyp
Um Felder des manuellen Vordruckes einer Bescheinigung eindeutig Eingabefeldern der Infotypen zuzuordnen, wurde erstens die Reihenfolge
der Felder auf dem manuellen Vordruck berücksichtigt und zweitens auch - sofern vorhanden - dieselbe Numerierung wie auf dem manuellen Vordruck
verwendet. Die Numerierung stimmt jedenfalls mit jener der im SAP-Standard ausgelieferten SAPscript-Formulare überein.
Deaktivieren der manuellen Eingabe
Falls Sie die Infotypen einsetzen, wollen Sie womöglich nicht mehr, daß bei jeder Bescheinigung der "Baum manueller Felder" mitaufgebaut wird.
Sie können dies generell bescheinigungsspezifisch unterdrücken, indem Sie die in Frage kommende Bescheinigung mit der Bescheinigungsfunktion
'TREE' schlüsseln. Nichtsdestotrotz kann in Einzelfällen der Baum manueller Felder dadurch wieder eingeschalten werden, indem Sie im Popup
der 'Einstellungen' im Einstiegsbild 'Bescheinigungen erstellen' (Transaktion PM20) die Checkbox 'Manuelle Eingabe aktivieren' markieren.
Währung der Infotypen
Die Währung kann pro Infotypsatz gewählt werden. Vorgeschlagen werden dabei die für Deutschland gültigen Währungen aus der Tabelle T500W.
Falls Sie einen Infotypsatz mit einer Währung erstellen wollen, die laut T500W nicht mehr in das zeitliche Gültigkeitsintervall fällt, wird eine
Warnung ausgegeben. Notfalls können Sie den Satz auch noch mit einer ungültigen Währung anlegen. Dabei wurde hauptsächlich an die Situation
gedacht, daß zu Beginn 2002 Bescheinigungen erstellt werden müssen, deren Bescheinigungszeitraum noch weit zurück in 2001 reicht
(Arbeitsbescheinigungen), die relevanten Daten aber noch in DEM vorliegen können. Über die Wahl der Ausgabewährung im Erstellungsreport
des Bescheinigungswesens kann die Währung sowieso unabhängig von der Währung der Infotypen frei gewählt werden.
HW 391118 (Personalbereich/Berichtswesen im BEW):
Symptom
Im Bescheinigungswesen wird auf gewissen Bescheinigungen Information über Betriebsteile verlangt, die nicht im System R/3 vorliegt.
Angaben zu solchen Fragen mußten manuell nachgepflegt werden.
Weitere Begriffe
Bescheinigungswesen mit SAPscript, Transaktion PM20, Personalbereich, Berichtswesen
Ursache und Voraussetzungen
fehlende Funktionalität.
Lösung
Die Funktionalität 'Personalbereich/Berichtswesen' wurde in das Bescheinigungswesen mit SAPscript eingebaut.
1. Über die Teilapplikation 'Bescheinigungswesen D: Zusammenfassung von Personalteilbereichen' (BWDE) können Sie über vier Möglichkeiten
Personalteilbereiche zu einem berichtenden Personalteilbereich zusammenfassen. Dieser Personalbereich/Berichtswesen ist dann einzig
und allein für das Bescheinigungswesen zuständig und bestimmt den Absender auf dem Formular der Bescheinigung. Im IMG befindet sich
diese Aktivität unter dem Knoten ... > Bescheinigungswesen mit SAPscript > Allgemeine Einstellungen > Absender festlegen
(Personalbereich/Berichtswesen). Über die Funktionalität 'Personalbereich/Berichtswesen' - insbesondere welche vier
Möglichkeiten zur Verfügung stehen und wie diese gehandhabt werden - informieren Sie sich bitte in der Dokumentation zum
'Personalbereich/Berichtswesen'. Im Nachfolgeknoten ... > Bescheinigungswesen mit SAPscript > Allgemeine Einstellungen >
'Zusammenfassung Personalbereich Berichtswesen' kann die zB Tabelle T596N geschlüsselt werden (die Bedeutung dieser Tabelle sehen Sie
bitte auch in der Dokumentation des 'Personalbereich Berichtswesen' nach).
ACHTUNG: Eine daraus sich ergebende Änderung ist, daß es das Feld 'Absender' im Popup 'Einstellungen' des Einstiegsbildes zum Erstellen
von Bescheinigungen mit SAPscript nicht mehr gibt (Transaktion PM20).
Falls Sie das Merkmal 'DZUBT' bisher verwendet haben und auch weiterhin verwenden wollen, können Sie es als eine der vier Möglichkeiten des
Personalbereich/Berichtswesen natürlich weiterverwenden. Ein weiterer Vorteil dieser Vorgangsweise ist, daß 'DZUBT' jetzt auf der Datenbank
abgespeichert wird, was bislang nicht unterstützt wurde.
2. Über die Teilapplikation 'Bescheinigungen an die BA' (BWBA) können Sie für die berichtenden Personalbereiche, die Sie unter Punkt 1.
bestimmt haben, spezielle betriebsspezifische Angaben für die Arbeitsbescheinigung § 312, SGB III und die Einkommenserklärung zur
Beantragung von Arbeitslosenhilfe §§ 315, 319, SGB III ffestlegen. Im IMG finden Sie diese Aktivität unter ... > Bescheinigungswesen mit
SAPscript > Standardbescheinigungen einrichten > Betriebsspezifische Daten festlegen.
HW 397986 (Vorverschiebung des Zeitraumes):
Symptom
Fehlerhaftes Vorverschieben des Bescheinigungszeitraumes
Weitere Begriffe
Bescheinigungswesen mit SAPscript, Transaktion PM20, Arbeitsbescheinigung § 312, Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Krankengeld
Ursache und Voraussetzungen
Bei der Arbeitsbescheinigung werden Abrechnungsergebnisse aus der Sicht des Datums der Kündigung gelesen. Ausschlaggebend für das Vorverschieben
des Bescheinigungszeitraumes ist das Verhältnis von Kündigungsdatum zum Datum der Abrechnung der letzten Periode vor der Kündigung. Hat es in
dieser Periode jedoch Rückrechnungen für frühere Perioden gegeben, so wurde das Datum der Erstabrechnung dieser früheren Perioden gezogen, was
falsch ist.
Ein ähnlicher Sachverhalt tritt bei den Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Krankengeld auf.
HW 1063979 (Erweiterung Berechtigungsprüfung Bescheinigungswesen):
Symptom
Bei der Berechtigungsprüfung im Bescheinigungswesen ist bei der Verwaltung der archivierten Bescheinigungen keine Unterscheidung
zwischen 'Anzeigen' und 'Löschen' möglich.
Weitere Begriffe
Bescheinigungswesen PM20
Berechtigungsobjekt P_DE_BW
Ursache und Voraussetzungen
Die Funktionalität ist im Standard bisher nicht umgesetzt.
Lösung
Über diesen Hinweis wird für das Berechtigungsfeld 'BACT' der neue Wert 'Z' (Anzeige archivierter Bescheinigungen) ausgeliefert.
Somit stehen für die Verwaltung der archivierten Bescheinigungen folgende Möglichkeiten der Berechtigungsprüfung zur Verfügung:
o V Anzeigen / Löschen
o Z Anzeigen
Die bisher vorhandene Berechtigungsprüfung im Bescheinigungswesen wird dadurch nicht beeinflusst.
HW 1097457 (JuPer-Wechsel im Bescheinigungswesen):
Symptom
Änderung am 15.12.2011:
Der Hinweis ist obsolet: Durch die über den Hinweis 1639959 ausgelieferten Erweiterungen für das EEL-Meldeverfahren kann die unten
beschriebene Funktionalität nun wie folgt aktiviert werden:
- Legen Sie hierzu in der View V_T5DF8 einen neuen Eintrag für die Bescheinigungsfunktion DJPW (JuPer-Wechsel im Bescheinigungswesen) an.
- Ordnen Sie in der View V_T5DF2 die Bescheinigungsfunktion DJPW den entsprechenden Bescheinigungen zu.
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Im Bescheinigungswesen werden alle vorhandenen Abrechnungsergebnisse und Stammdaten ausgewertet. Eine Prüfung auf die Juristische Person erfolgt
nicht.
Weitere Begriffe
Bescheinigungswesen PM20
Ursache und Voraussetzungen
Die Funktionalität ist im Standard nicht abgebildet.
Lösung
Die angefügte Korrekturanleitung enthält Erweiterungen der bestehenden Funktionalität. Durch diese Erweiterungen werden bei der Auswertung der
Abrechnungsergebnisse und Stammdaten nur die Daten der aktuellen Juristischen Person berücksichtigt.
Die Änderungen können als Kundenmodifikation eingespielt werden; eine Übernahme in den Standard ist derzeit nicht vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Einspielen von Support Packages oder anderen Korrekturanleitungen hier gegebenenfalls Anpassungen
durchgeführt werden müssen.
HW 1131404 (Kindnummer im IT0651):
Symptom
Änderung am 26.03.08:
Obwohl im IT0651 die gleiche Kindnummer zugeordnet wurde, werden unter Punkt 6.2 möglicherweise nicht alle Abwesenheiten bescheinigt.
Die Korrektur kann vorab über die angefügte Korrekturanleitung 981338 eingespielt werden.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Über diesen Hinweis wird der Infotyp 0651 (Bescheinigungen an SV-Träger), Subtyp 2 (Krankengeld Kind) so erweitert, dass anstatt der
direkten Erfassung der Daten zum erkrankten Kind (Vorname, Name, Geburtsdatum) die Kindnummer aus Infotyp 0021 (Familie/Bezugsperson),
Subtyp 2 (Kind) im Infotyp erfasst werden kann.
Weitere Begriffe
Bescheinigungswesen PM20
Bescheinigung 0012 Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes
Ursache und Voraussetzungen
Die Funktionalität ist im Standard bisher nicht vorhanden.
Lösung
Der Infotyp 0651, Subtyp 2 wird um das Feld 'Kindnummer' ergänzt. Bei Erfassung dieser Nummer auf dem Reiter 'Allgemeines I' im Block 'Daten
zum erkrankten Kind' werden Vorname, Nachname und das Geburtsdatum aus Infotyp 0021, Subtyp 2 angezeigt und bei der Erstellung der
Bescheinigung aus diesem Infotyp gelesen.
Zusätzlich wird die neue Bescheinigungsfunktion KK21 ausgeliefert. Bei Schlüsselung dieser Bescheinigungsfunktion in der View V_T5DF2 werden
die Angaben zu Freistellungen wegen Erkrankung desselben Kindes im laufenden Kalenderjahr (Punkt 6.2 der Bescheinigung) durch die
Auswertung der Kindnummer im Infotyp 0651 ermittelt. Hierbei werden nur die Abwesenheiten bescheinigt, für die ein entsprechender Satz des
Infotyps 0651 mit der gleichen Kindnummer vorhanden ist.
Im Standard ist diese Bescheinigungsfunktion bei Bescheinigung 0012 nicht geschlüsselt.
HW 1415444 (Bescheinigungswesen mit interactive Forms: Freigabe):
Symptom
Über diesen Hinweis erfolgt die Auslieferung von Korrekturen und Erweiterungen zum Bescheinigungswesen mit Interactive Forms.
Die Funktionalität wird in dieser Version in folgendem Umfang freigegeben:
o Erstellung der folgenden Bescheinigungen:
- Bescheinigung 0011:
Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld
- Bescheinigung 0012:
Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes
- Bescheinigung 0021:
Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III
- Bescheinigung 0033:
Verdienstbescheinigung für wohnrechtliche Zwecke
- Bescheinigung 0040:
Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld gem. § 9 BEEG
- Bescheinigung 0041:
Arbeitgeberbescheinigung Teilzeit / Mutterschaftsgeldzuschuss zum Antrag auf Elterngeld gem. § 9 BEEG
o Druck und Archivierung der erstellten Bescheinigungen
o Verwaltung der archivierten Bescheinigungen
Das Customizing für das Bescheinigungswesen mit SAP Interactive Forms nehmen Sie im Einführungsleitfaden (IMG) der Abrechnung Deutschland im
Kapitel Bescheinigungswesen -> Bescheinigungswesen mit SAP Interactive Forms vor.
Der Aufruf des Bescheinigungswesens mit Interactive Forms erfolgt über die Transaktion PM30
Sie erreichen diese Transaktion über das SAP Easy Access Menü unter SAP
Menü -> Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Periodenunabhängig -> Abrechnungszusatz ->
Bescheinigungswesen -> Bescheinigungswesen mit SAP Interactive Forms.
Die Dokumentation zur Funktionalität finden Sie unter Personalabrechnung Deutschland -> Berichtswesen -> Bescheinigungswesen mit SAP Interactive
Forms (F1 Hilfe zur Transaktion PM30).
Die Auslieferung weiterer Bescheinigungen (vgl. Transaktion PM20) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Weitere Begriffe
Bescheinigungswesen mit Interactive Forms
Ursache und Voraussetzungen
Neue Funktionalität
Lösung
Die Korrekturen werden mit HR Support Package ausgeliefert.
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Generell zum Einrichten des Bescheinigungswesens im IMG:
Generell zum Einrichten des Bescheinigungswesens im IMG:
Abrechnung Deutschland \--> Bescheinigungswesen. Dort ist die jeweilige Doku zu den einzelnen Punkten zu finden. Ein Überblick über die Bescheinigungslohnarten und Berechnungsweisen findet sich im Punkt 'Besonderheiten'.\\
Grundsätzlich sind die Einstellungen für die gesetzlichen Bescheinigungen für Deutschland im Standard-Customizing bereits ausgeliefert, die "Feinabstimmung" muss vom Kunden selbst vorgenommen werden.
Wichtig für die Verknüpfung von Bescheinigungslohnarten und \-funktionen ist der Customizing-Punkt 'Bescheinigungsparameter einrichten', dieser View wird recht häufig benötigt.\\
Auch die nachfolgenden Hinweise sind interessant zum Einrichten des BW:\\
329878
391118
392192
394939
zu den einzelnen Bescheinigungsarten gibt es (Beratungs-)Hinweise, welche bei diversen Personalfällen von Bedeutung sein können
364031 (HR-DBE/S: VWL in den Ausbildungsbescheinigungen)
397986 (HR-DBS: Vorverschiebung des Zeitraumes)
399268 (HR-DBS: Bescheinigung zur Berechnung von Regressen)
453097 (HR-DBS: Programmierung von Kundenkürzungsmethoden/Regresse)
968329 (HR-DBS: Erweiterung Bescheinigungswesen: Protokollierung)
986479 (HR-DBS: Erweiterung Bescheinigungswesen: Überschreibbarkeit)
1002955 (Erweiterung BW: Sonder\- und Einmalzahlungen in Ausbildungsb.)
1055373 (Bestimmung 'letzter Arbeitstag')
1063979 (Erweiterung Berechtigungsprüfung Bescheinigungswesen)
1131404 (Erweiterung Bescheinigungswesen: Kindnummer im IT0651)\\ \\