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Überblick Bescheinigungen Deutschland (PM20)

 

ID         Bescheinigung                                                                            SAPScript-Formular

0011     Kranken-/Versorgungskranken-/Verletztengeld                            HR_DE_BW_KVVU

0012     Krankengeld bei Erkrankung des Kindes                                        HR_DE_BW_ERKKIND

0013     Mutterschaftsgeld - Verdienstbescheinigung                                 HR_DE_BW_MUTTER

0014     Klärung des Versicherungsverhältnisses                                      HR_DE_BW_VERSICH

0017     Übergangsgeld                                                                                HR_DE_BW_UEBER

0021     Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III                                                HR_DE_BW_ARBEIT

0022     Arbeitslosenhilfe - Verdienstb. gem. §§ 315, 319 SGB III               HR_DE_BW_ARBLOHI

0023     Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III             HR_DE_BW_NEBENEK

0024     Ausbildungsbescheinigung                                                             HR_DE_BW_AZUBI

0025     Fortdauer/Ende der Berufsausbildung                                            HR_DE_BW_AZUBI_F

0026     Arbeitslosengeld II - Sozialgeld gem. SGB II                                    HR_DE_BW_AGELDII

0027     Erstattungsantrag - Altersteilzeit                                                     HR_DE_BW_ERSTATZ

0028     Verdienstbescheinigung Kinderzuschlag gem. § 6a BKGG            HR_DE_BW_KIZUSCH

0029     Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III - Zusatzblatt ATZ                   HR_DE_BW_ARB_ATZ

0031     Zeugenschaftliche Auskunft                                                           HR_DE_BW_ZEUGAUS

0032     Leistungen, Anwartschaften und Aussichten auf Betriebsrente   HR_DE_BW_RENTE

0033     Verdienstb. für wohnrechtliche Zwecke WoGG, WoFG, AFWoG  HR_DE_BW_WOHN

0034     - nicht mehr verwendet, Bescheinigung wird gelöscht -                HR_DE_BW_SOZWOHN

0035     Wehrdienst - Verdienstb. nach §§ 5, 7, 7a  und § 13 USG             HR_DE_BW_WEHRDIE

0036     Wehrübung - Verdienstausfallentschädigung nach § 13 USG       HR_DE_BW_WEHRUEB

0037     Verdienstb. § 116 BSHG - Sozialhilfe                                             HR_DE_BW_ZEUGAUS

0038     Verdienstb. zu Unterhaltsvorschuss/Vormundschaft                    HR_DE_BW_ZEUGAUS

0039     Arbeitgeberbescheinigung zum Erziehungsgeldantrag                  HR_DE_BW_ERZIEH

0040     Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld                       HR_DE_BW_ELTG_VB

0041     Arbeitgeberbesch. Teilzeit/Zusch.MSG.für Antrag Elterngeld        HR_DE_BW_ELTG_TM

0051     Arbeits- und Zwischenbescheinigung                                            HR_DE_BW_ARBUZWI

0052     Allgemeine Arbeitsbescheinigung                                                   HR_DE_BW_ALLGARB

0053     Allgemeine Verdienstbescheinigung                                               HR_DE_BW_ALLVERD

0054     Regressberechnung                                                                       HR_DE_BW_REGRESS

0100     Datenaustausch Entgeltersatzleistungen                                       

0101     EEL: Beitragspflichtige Einnahmen

 

 

Besonderheiten

Besonderheiten des Bescheinigungswesens

1. Zulässige Tabellen

2. Bescheinigungslohnarten

3. Sonstige Bezüge: steuerfrei und -pflichtig

4. Fiktive Nettoberechnung

5. Manuelle Felder

6. Regressberechnung

7. Erstattungsantrag - Altersteilzeit

Zulässige Tabellen

Der Datenandruck erfolgt über Einzelfelder, Feldleisten und Tabellen.

Die zulässigen Felder sind:

  • ENTRY - Eintrittsdatum
  • FIRST_ENTRY - Ersteintritt
  • LEAVE - Austrittsdatum
  • BETRAGxx (xx= 1,..., 30) - Betragsfeld für manuelle Einträge
  • DATUMxx (xx= 1,..., 30) - Datumsfeld für manuelle Einträge
  • TEXTxx (xx= 1,..., 80) - Textfeld für manuelle Einträge

Die zulässigen Feldleisten sind:

  • ADDRESS - Adressdaten des Mitarbeiters
  • BWSEL  - Bescheinigungsdaten
  • OADDRESS - Adressdaten der Firma
  • SELAB  - Daten der selektierten Abwesenheit

Die zulässigen Tabellen sind:

  • ACRT Summe der Beträge des aktuellen Jahres
  • BAB Abwesenheiten
  • BADRS Adresse der Agentur für Arbeit
  • BCRT Summe der Beträge des Bescheinigungszeitraums
  • BCRT4 kumulierte Bescheinigungs-Ergebnistabelle für Ausbildungszeiträume
  • BCRTR kumulierte Bescheinigungs-Ergebnistabelle für Regresse
  • BEDUC Ausbildungsdaten
  • BP0001 Arbeitsplatzdaten
  • BP2001 Abwesenheiten aus den Stammdaten
  • BRT Bescheinigungs-Ergebnistabelle (monatlich)
  • BRT2 Bescheinigungs-Ergebnistabelle (monatlich) für AB § 312 SGB III
  • BRT3 Bescheinigungs-Ergebnistabelle (monatlich) Mutterschaftsgeld
  • BRT4 Bescheinigungs-Ergebnistabelle für Ausbildungszeiträume
  • BRTR Bescheinigungs-Ergebnistabelle (monatlich) Regresse
  • BWPBP Arbeitsplatzdaten
  • IT_DATES Fehldaten für Entgeltbesch Erkrankungkind
  • KADRS Adresse der Krankenkasse
  • LCRT Summe der Beträge des vorherigen Jahres
  • LRT Bescheinigungs-Ergebnistabelle letzter Monat
  • NLF nicht lfd Leistungen (Ausbildungsbescheinigung)
  • NVZ regelmäßige nicht verstetigte Zulagen
  • NVZM regelmäßige nicht verstetigte Zulagen (Durschschnitt)
  • OADDRESS Unternehmensadresse - Kurzform
  • OADRS Adresse des Unternehmens
  • OADRS1 Unternehmensdaten
  • P0000 Maßnahmen
  • P0001 Organisatorische Zuordnung
  • P0002 Daten zur Person
  • P0006 Anschriften
  • P0007 Sollarbeitszeit
  • P0008 Basisbezüge
  • P0010 Vermögensbildung
  • P0012 Steuerdaten
  • P0013 Sozialversicherung
  • P0020 DEÜV
  • P0029 Berufsgenossenschaft
  • P0041 Datumsangaben
  • P0049 Kurzarbeit/Winterausfall
  • P0051 PSG: VBL/ZVE-Daten
  • P0079 SV-Zusatzversicherung
  • P0111 Pf.D Pfändung/Abtret
  • P0232 Kindergeld
  • P0521 Altersteilzeit D
  • P0650 Bescheinigungen an die BA
  • P0651 Bescheinigungen an SV-Träger
  • P0652 Ausbildungsbescheinigungen
  • P0653 Bescheinigungen an Kommunen usw.
  • PADRS Adresse des Mitarbeiters
  • REG_DATES Tabelle mit Beginn- und Endedatum des Regresszeitraumes
  • SACH Sachbearbeiter
  • SOL Sonstige Bezüge - steuerpflichtig
  • SOLC Sonstige Bezüge - steuerpflichtig - lohnartenweise kumuliert
  • ST Steuerdaten
  • STA Steuerfreie Bezüge - anrechenbar
  • STF Sonstige Bezüge - steuerfrei
  • STFC Sonstige Bezüge - steuerfrei - lohnartenweise kumuliert
  • SV Sozialversicherungsdaten
  • UBAB Unbezahlte Abwesenheiten
  • USZ berücksichtigungsfähige unständige Zulagen
  • USZM berücksichtigungsfähige unständige Zulagen (Durschschnitt)
  • VAC1 Urlaub
  • VERK Vorerkrankungen

Bescheinigungslohnarten

Für die zahlreichen unterschiedlichen Standardformulare gibt es eine Vielzahl von Bescheinigungslohnarten.

Es gibt Bescheinigungslohnarten, die einen fest vergebenen Lohnartennamen haben, auf die im Report zugegriffen wird, und andere, deren Name frei gewählt ist. Die Lohnarten mit fest vergebenem Namen werden nachfolgend aufgeführt und erklärt. Die Bedeutung der Bescheinigungslohnarten mit frei gewähltem Namen können Sie dem Lohnartentext entnehmen.

Feste Bescheinigungslohnarten

  • AAVL Arbeitgeberanteil AV laufend
  • AAVE Arbeitgeberanteil AV Einmalzahlungen
  • ABVL Arbeitgeberanteil BAV laufend
  • ABVE Arbeitgeberanteil BAV einmalig
  • AKVL Arbeitgeberanteil KV laufend
  • AKVE Arbeitgeberanteil KV Einmalzahlungen
  • APVL Arbeitgeberanteil PV laufend
  • APVE Arbeitgeberanteil PV Einmalzahlungen
  • ARVL Arbeitgeberanteil RV laufend
  • ARVE Arbeitgeberanteil RV Einmalzahlungen
  • AT00 Laufende 100%-Leistungen (aufgestockt)
  • AT01 Laufende 100%-Leistungen (nicht in Aufstockung)
  • ATNZ Regelmäßige nicht verstetigte Zulagen
    Die Tabelle NVZ wird lohnartengenau gemäß der Schlüsselung dieser Bescheinigungslohnart gefüllt. Daraus wird als Durchschnitt über alle Einträge der Tabelle NVZ die Tabelle NVZM abgeleitet.
  • ATUZ Berücksichtigungsfähige unständige Zulagen
    Die Tabelle USZ wird lohnartengenau gemäß der Schlüsselung dieser Bescheinigungslohnart gefüllt. Daraus wird als Durchschnitt über alle Einträge der Tabelle USZ die Tabelle USZM abgeleitet.
  • ATVZ Regelmäßige verstetigte Zulagen
  • AVBR Ausbildungsvergütung
  • AVMG Beitragsfrei gewandeltes laufendes Arbeitsentgelt
    In dieser Summenlohnart sind die, zB im Rahmen der privaten Altervorsorge, SV-beitragsfrei gewandelten Arbeitsentgelte geschlüsselt.
  • BAK1 Arbeitskammerbrutto aus Stammdaten (s. Fiktive Nettober.)
  • BAK2 Arbeitskammerbrutto aus Abrechnung (s. Fiktive Nettober.)
  • BLEA Urlaubsabgeltung
    In dieser Summenlohnart wird standardmäßig die Musterlohnart M164 (Urlaubsabgeltung/Austritt) ausgeliefert. Wichtig ist, dass bei Lohnarten, die in BLEA geschlüsselt werden, im Anzahl-Feld die Anzahl der noch offenen Urlaubstage steht. Abhängig vom Kündigungsdatum (und der Bescheinigungsfunktion AFAU) wird dann aus diesen noch offenen Urlaubstagen (zB in der Arbeitsbescheinigung §312 SGB III) ein fiktives Austrittsdatum errechnet.
  • BREG Regelmäßige Bezüge für fikt. Netto (s. Fiktive Nettober.)
  • BRUA Bruttoentgelt aus den Stammdaten.
    Diese Summenlohnart wird in der Ausbildungsbescheinigung und in deren Folgebescheinigung benötigt, um das vereinbarte Bruttoentgelt aus den Stammdaten zu schlüsseln. Lohnarten, die mit BRUA geschlüsselt werden, werden aus Infotyp 8 oder 14 ermittelt, falls sie in letzterem Fall monatlich ausbezahlt werden. Die Bezüge werden in die interne Tabelle BRT gestellt, jedoch nicht monatlich, sondern nur für jene Zeiten, wenn sich der Bezug auch tatsächlich geändert hat.
  • BRUG Gesamtbrutto (s. Fiktive Nettoberechnung)
  • BRU1 Vereinbartes Bruttoentgelt (s. Fiktive Nettoberechnung)
  • BRU2 SV-Brutto    (s. Fiktive Nettoberechnung)
  • BRU6 Steuerbrutto (s. Fiktive Nettoberechnung)
  • BZVK ZVK-Brutto   (s. Fiktive Nettoberechnung)
  • BANH laufende/einmalig gezahlte Entgelte im Anhang.
    Hier sollen für die Arbeitsbescheinigung §312 SGB III die Lohnarten für die tatsächlich gezahlten laufenden und einmaligen Entgelte einfließen. Falls eine Abfindung oder ähnliche Leistung gezahlt wurde und gleichzeitig die laufenden und einmaligen Entgelte über der AV-Jahresbeitragsbemessungsgrenze liegen, werden die Beträge der in dieser Bescheinigungslohnart geschlüsselten Lohnarten monatsgenau in einem Anhang ausgegeben.
  • EATZ Fiktives Altersteilzeitbrutto, Einmalzahlungen
    Diese Bescheinigungslohnart spielt die Rolle der Bescheinigungslohnart FATZ (s.u.) für Einmalzahlungen, die in der Arbeitsbescheinigung §312 unter Ziffer 6a) angedruckt werden. Ist der Betrag der Bescheinigungslohnart FATZ größer 0, so wird EATZ anstelle der normalen Einmalzahlungen (EINZ) angedruckt.
  • EINZ AV-beitragspflichtige Einmalzahlungen
    In dieser Bescheinigungslohnart sollen die bei der AV-BBG gekappten Einmalzahlungen geschlüsselt werden. Sie wird in der Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III verwendet, da dort die bei der AV-BBG gekappten Einmalzahlungen monatsgenau nochmals angeführt werden.
  • EUSV Einmalzahlungen SV (Arbeitsunfall)
    In den Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Krankengeld, etc. und zur Berechnung von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes müssen bei Arbeitsunfällen nicht nur die beitragspflichtigen Teile der Einmalzahlungen bescheinigt werden, sondern die vollen Einmalzahlungen. Die entsprechenden Lohnarten sind in der Summenlohnart EUSV zu schlüsseln.
    Weiters wird diese Bescheinigungslohnart auch für die o.a. Entgeltbescheinigungen für Personen in Gleitzone benötigt: Auch für diesen Personenkreis sind nicht nur die beitragspflichtigen Einmalzahlungen, sondern deren volle Höhe anzugeben.
  • EZAV AV-beitragspflichtige Einmalzahlungen
    In dieser Bescheinigungslohnart werden die entsprechenden Lohnarten der AV-beitragspflichtigen Einmalzahlungen geschlüsselt. Für Bescheinigungen in Papierform hat diese Bescheinigungslohnart keine Bedeutung. Nach Freigabe des Email-Verfahrens wird sie für Datenlieferungen an die Bundesknappschaft verwendet werden.
  • EZKV KV-beitragspflichtige Einmalzahlungen
    In der Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld müssen die KV-beitragspflichtigen Einmalzahlungen angeführt werden. Die entprechenden Lohnarten sollen in diese Bescheinigungslohnart einfließen.
  • EZRV RV-beitragspflichtige Einmalzahlungen
    In der Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld müssen die RV-beitragspflichtigen Einmalzahlungen angeführt werden. Die entprechenden Lohnarten sollen in diese Bescheinigungslohnart einfließen.
  • FATZ Fiktives Altersteilzeitbrutto
    Diese Lohnart wird nur in der Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III verwendet. Unter Punkt 5 ist das laufende SV-pflichtige Arbeitsentgelt auszuweisen. Für Mitarbeiter in Altersteilzeit ist jedoch anzugeben, was sie ohne ATZ verdient hätten - also das Fiktive Altersteilzeitbrutto. Ist der Betrag der B-Lohnart FATZ größer 0, so wird dieser anstelle des normalen SV-Bruttos (BRU2) angedruckt.
  • NLFE nicht laufend gezahlte Leistungen aus den Stammdaten.
    Die Verwendung dieser Lohnart bewirkt, dass nicht laufende Bezüge aus den Infotypen 14 und 15 in eine interne Tabelle NLF gestellt werden.
  • PATE Pauschale Tariferhöhungen
    Sollen Lohnarten, die speziell anlässlich von rückwirkenden Tariferhöhungen eingerichtet wurden, mit in das Bescheinigungsbrutto übernommen werden, so sind diese mit 'PATE' zu schlüsseln. Wann dies zu geschehen hat, ist von Bescheinigung zu Bescheinigung unterschiedlich. Meist hängt dies vom Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs des Mitarbeiters , z.B. vom Inkrafttreten eines Tarifvertrages, ab. Dieser Zeitpunkt ist dem System nicht bekannt, so dass der Sachbearbeiter die Entscheidung treffen muss. Dies geschieht durch Ankreuzen des Feldes "Entgelterhöhung" im Auswahldynpro.
  • PAUS Pauschalsteuerbrutto AN (s. Fiktive Nettoberechnung)
  • PAU1 Pauschal versteuertes Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung
    Diese Bescheinigungslohnart wird in der Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld verwendet.
  • PAU2 Sonstiges pauschal versteuertes Einkommen
    Diese Bescheinigungslohnart wird in der Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld verwendet.
  • RVOR RV Vorjahresbezug: Bezüge, bei deren RV-Verbeitragung die Märzklausel angewandt wurde.
  • SBSA Steuerfreie Bezüge - anrechenbar
    Die einfließenden Lohnarten werden in der internen Tabelle STA gesammelt. Lesen Sie hierzu auch Besonderheiten des Bescheinigungswesens - Sonstige Bezüge: steuerfrei und -pflichtig
  • SBSF Sonstige Bezüge (steuerfrei und -pflichtig)
    Die einfließenden Lohnarten werden in steuerfreie und - pflichtige Anteile aufgeteilt. Der steuerfreie Anteil wird in die interne Tabelle STF abgestellt, der steuerpflichtige Anteil in die interne Tabelle SOL.
    Lesen Sie hierzu auch Besonderheiten des Bescheinigungswesens - Sonstige Bezüge: steuerfrei und -pflichtig
  • SOLE Sonstige Bezüge (steuerpflichtig)
    Lohnarten, die unter der Summationslohnart 'SOLE' zusammengefasst sind, werden in der internen Tabelle SOL gesammelt.
    Lesen Sie hierzu auch Besonderheiten des Bescheinigungswesens - Sonstige Bezüge: steuerfrei und -pflichtig
  • SOZU Sonstige Zuwendungen
    Diese Bescheinigungslohnart wird in der Arbeitgeberbescheinigung zum Erziehungsgeldantrag verwendet.
  • URLB Urlaubsgeld
    Diese Bescheinigungslohnart wird in der Arbeitgeberbescheinigung zum Erziehungsgeldantrag verwendet.
  • WEIH Weihnachtsgeld
    Diese Bescheinigungslohnart wird in der Arbeitgeberbescheinigung zum Erziehungsgeldantrag verwendet.

Die nachfolgenden Lohnarten werden während der Datenselektion berechnet

  • ABZx Fiktive Abzüge zu Brutto BRUx (x=1,2,3): ABZx ist die Summe von FSVx, FLSx, FKSx und FSZx (siehe da).
  • ANBV Arbeitgeberanteil BAV (Regressberechnung)
    In diese Summenlohnart wird die Summe von ABVL (Arbeitgeberanteil BAV laufend) und ABVE (Arbeitgeberanteil BAV Einmalzahlungen) gestellt.
  • AGAV Arbeitgeberanteil AV (Regressberechnung)
    In diese Summenlohnart wird die Summe von AAVL (Arbeitgeberanteil AV laufend) und AAVE (Arbeitgeberanteil AV Einmalzahlungen) gestellt.
  • AGKV Arbeitgeberanteil KV (Regressberechnung)
    In diese Summenlohnart wird die Summe von AKVL (Arbeitgeberanteil KV laufend) und AKVE (Arbeitgeberanteil KV Einmalzahlungen) gestellt.
  • AGPV Arbeitgeberanteil PV (Regressberechnung)
    In diese Summenlohnart wird die Summe von APVL (Arbeitgeberanteil PV laufend) und APVE (Arbeitgeberanteil PV Einmalzahlungen) gestellt.
  • AGRV Arbeitgeberanteil RV (Regressberechnung)
    In diese Summenlohnart wird die Summe von ARVL (Arbeitgeberanteil RV laufend) und ARVE (Arbeitgeberanteil RV Einmalzahlungen) gestellt.
  • ATRB Regelarbeitsentgelt begrenzt auf BBG
    In diese Summenlohnart wird folgender Betrag abgestellt:

min

Unknown macro: {BRU2 + AT00 + ATVZ + ATNZ + ATUZ; monatliche BBG}
  • ATR1 Summe Regelarbeitsentgelt
    In diese Bescheinigungslohnart wird die Summe aus ATRB und AT00 abgestellt.
  • ATR2 Regelarbeitsentgelt begrenzt auf 90% BBG
    In diese Summenlohnart wird folgender Betrag abgestellt:

min

Unknown macro: {ATR1 * 0,8; |monatliche BBG * 0,9 - ATR1|}
  • EBMO Monatlicher Erstattungsbetrag
    In diese Bescheinigungslohnart wird die Summe aus EBRA und EBRV abgestellt
  • EBRA Erstattungsbetrag - Regelarbeitsentgelt
    In diese Bescheinigungslohnart werden 20% der Bescheinigungslohnart ATRB abgestellt.
  • EBRV Erstattungsbetrag - RV
    In diese Bescheinigungslohnart wird der RV-Prozentsatz der Bescheinigungslohnart ATR2 abgestellt.
  • EING Einmalzahlungen: In diese Summenlohnart wird die Differenz aus BRUG und /101 der aktuellen Abrechnung gestellt.
  • FKSx Fiktive Kirchensteuer zu Brutto BRUx   (x=1,2)
                (s. Fiktive Nettoberechnung)

FKS1 kann nur angesprochen werden, wenn auch BRU1 und NET1 geschlüsselt sind.
FKS2 kann nur angesprochen werden, wenn auch BRUG, BRU2 und BRU6 geschlüsselt sind.

  • FLSx Fiktive Lohnsteuer zu Brutto BRUx   (siehe FKSx)
  • FSVx Fiktive Sozialversicherung zu Brutto BRUx   (siehe FKSx)
  • FSZx Fiktiver Solidaritätszuschlag zu Brutto Nr. x  (siehe FKSx)
  • GSMT Gesamtsumme
    In diese Summenlohnart wird die Summe der Beträge aller für die Bescheinigung zur Berechnung von Regressen geschlüsselten Summenlohnarten gestellt.
  • NET1 Fiktives Netto zum vereinbarten Brutto BRU1
  • NET2 Fiktives Netto
  • NET3 Fiktives Netto für Einmalzahlungen
  • SOBZ Sonstige Leistungen aus SOLE und SBSF
    In diese Summenlohnart wird die Summe aus SOLE und SBSF gestellt.

Sonstige Bezüge: steuerfrei und -pflichtig

Auf einigen Bescheinigungen sind die Sonstigen Bezüge, die ein Mitarbeiter erhalten hat, getrennt nach Steuerfreiheit und Steuerpflicht anzugeben. Beispiel hierfür ist die Bescheinigung 0033 Wohngeld.

Diese Lohnarten werden aus internen Tabellen angedruckt:

  • STF: enthält die steuerfreien Bezüge (datumsgenau)
  • SOL: enthält die steuerpflichtigen Bezüge (datumsgenau)
  • STFC: enthält die steuerfreien Bezüge (kumuliert)
  • SOLC: enthält die steuerpflichtigen Bezüge (kumuliert)

Diese internen Tabellen werden gemäß der Schlüsselung der Bescheinigungslohnarten SBSF und SOLE gefüllt.

Dabei gilt:

In SBSF werden die Lohnarten gestellt, die in einen steuerfreien und -pflichtigen Anteil aufgeteilt werden. Diese Aufteilung wird unter dem Punkt Steuer -> Verarbeitung -> Lohnarten in steuerfreie/ -pflichtige Anteile aufteilen vorgenommen.

Hierbei ist folgendes zu beachten für Lohnarten, die in der Summenlohnart SBSF geschlüsselt sind:

  • Lohnarten, deren Verarbeitungsklasse 8 die Ausprägung 1 (Aufteilen nach T512C) hat, aber dennoch nicht in T512C geschlüsselt sind, werden automatisch als steuerfrei interpretiert und in die Tabelle STF abgestellt.
  • Lohnarten, deren Verarbeitungsklasse 8 die Ausprägung 0 (Unverändert weiterreichen) hat, werden überprüft, ob sie in die Kumulationen /106, /111 oder /113 einfließen. Wenn ja, werden sie als steuerpflichtig interpretiert und in die Tabelle SOL abgestellt, andernfalls als steuerfrei, und sie werden in die Tabelle STF abgestellt.

Die obige zweite Konstellation bietet die Möglichkeit, Lohnarten, die sich zu einem Zeitpunkt von "aufzuteilen nach T512C" zu "steuerpflichtig" ändern, im Bescheinigungswesen abzubilden: Die Schlüsselung der Summenlohnarten im Bescheinigungswesen muss nicht geändert werden: Die zeitliche Abgrenzung der Tabellen T512C und T512W wird interpretiert. Falls eine Lohnart zeitlich unabhängig immer steuerpflichtig ist, sollte jedoch standardmäßig die Summenlohnart SOLE verwendet werden.

In SOLE werden die steuerpflichtigen Lohnarten gestellt.

Fiktive Nettoberechnung

Bei diversen Bescheinigungen (Arbeitslosenhilfe, Mutterschaftsgeld, Kranken-/Verletzten-/Übergangsgeld u.a.) wird nicht die Angabe des Brutto- und Nettoentgeltes gemäß der tatsächlichen Abrechnung gewünscht, sondern es gibt die Anforderung, ein reduziertes Bruttoentgelt und das daraus resultierende Nettoentgelt zu bescheinigen.

Das reduzierte Bruttoentgelt kann z.B das Bruttoentgelt ohne Einmalbezüge und Zuschläge sein. Wie das jeweilige Bruttoentgelt zu bestimmen ist, kann man den Erläuterungen der jeweiligen Bescheinigung entnehmen.

Weiterhin wird gewünscht, ein Nettoentgelt aufgrund der Monatsbezüge laut Arbeitsvertrag auszugeben.

Um diese Daten zur Verfügung stellen zu können, wird im Bescheinigungswesen eine 'Fiktive Nettoberechnung' durchgeführt.

Man unterscheidet 2 Arten:

  • Fiktive Nettoberechnung aus den Stammdaten
  • Fiktive Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen

Fiktive Nettoberechnung aus den Stammdaten (Vertragsbestandteile)

Grundsätzlich fließen nur Lohnarten aus den Stammdaten in das vereinbarte Brutto und keine Abrechnungsdaten.

Das 'Vereinbarte Brutto' BRU1 setzt sich aus den Lohnarten der Infotypen 'Basisbezüge' und 'Wiederkehrende Be-/Abzüge' zusammen. BRU1 ist Gesamt-, SV- und Steuerbrutto.

Das aus BRU1 berechnete fiktive Netto heisst NET1.

Die fiktive Nettoberechnung wird durch die Bescheinigungsfunktion 'NET1' angestoßen.

Direkter Nettoabzug

noch in Bearbeitung

Arbeitskammerbeiträge

Die Bescheinigungslohnart BAK1 ist das Arbeitskammerbrutto für die fiktive Nettoberechnung aus den Stammdaten. Nur wenn der Mitarbeiter die Sonderregel 'Arbeitskammer Bremen bzw Saarland' in der Steuer besitzt, erfolgt auch eine Berechnung.

Fiktive Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen

Um eine fiktive Nettoberechnung durchführen zu können, müssen das Gesamtbrutto, das Steuerbrutto und das SV-Brutto  bekannt sein. Diese Bekanntgabe erfolgt durch Schlüsselung von Bescheinigungslohnarten. Dabei ist 

  • BRUG      das Gesamtbrutto
  • BRU2      das SV-Brutto 
  • BRU6      das Steuerbrutto

Auf dieser Grundlage wird eine fiktive Steuer- und SV-Berechnung angestoßen. Das berechnete fiktive Netto heisst NET2.

Die fiktive Nettoberechnung wird durch die Bescheinigungsfunktion 'NET2' angestoßen.

Besonderheiten

Berücksichtigung regelmäßiger Bezüge bei der fiktiven Nettoberechnung
aus den Abrechnungsergebnissen

In den Krankengeldbescheinigungen werden das laufende Arbeitsentgelt der letzten 3 Monate und das daraus resultierende Nettoentgelt ausgewiesen. Weitere laufende Vergütungen sind dann zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig gezahlt werden. Regelmäßigkeit ist anzunehmen, wenn die zusätzlichen Vergütungen in den letzten 3 abgerechneten Monaten jeweils geleistet worden sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die zusätzlichen Vergütungen in gleicher Höhe gezahlt worden sind. Zur Realisierung dieser Anforderung gibt es die Bescheinigungslohnart BREG. In dieser Bescheinigungslohnart sind alle relevanten Lohnarten zu schlüsseln. Der jeweilige Betrag wird auf das Gesamtbrutto BRUG, das SV-Brutto BRU2 und das Steuerbrutto BRU6 addiert. Weitere Dokumentation hierzu finden Sie in der Dokumentation zur Bescheinigungsfunktion NREG.

Pauschal versteuertes Entgelt

Um pauschal zu versteuerndes Entgelt bei der fiktiven Nettoberechnung berücksichtigen zu können, schlüsseln Sie die entsprechenden Lohnarten in die Bescheinigungslohnart 'PAUS'. Intern werden daraus die Pauschalsteuerbrutti /161, /162 bzw. /163 (gemäß der Schlüsselung in der Lohnartentabelle) gebildet und dann durch das Steuermodul weiterverarbeitet.
Standardmäßig wird die Bescheinigungslohnart PAUS leer ausgeliefert. Es steht in Ihrem Ermessen, ob Sie bei der fiktiven Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen die Pauschalsteuerberechnung berücksichtigen wollen oder nicht. Mögliche Musterlohnarten für PAUS sind /427, M640 und M790.
Seit Hinweis 769765 besteht auch die Möglichkeit, auf den AN abgewälzte Pauschalsteuer bei der fiktiven Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen zu berücksichtigen. Hierzu müssen die Lohnarten /4BA, /4BB, /4BC, /4BD, /4BE, /4BF und /4BG in der Summenlohnart PAUS geschlüsselt werden.

Direktversicherung

in Bearbeitung

Arbeitskammerbeiträge

Die Bescheinigungslohnart BAK2 ist das Arbeitskammerbrutto für die fiktive Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen. Nur wenn der Mitarbeiter die Sonderregel 'Arbeitskammer Bremen bzw Saarland' in der Steuer besitzt, erfolgt auch eine Berechnung.

Direkter Nettoabzug

in Bearbeitung

OED: Berücksichtigung der ZVK

Bei den Bescheinigungen zur 'Berechnung des Kranken-/Versorgungskranken-/Verletzten-/Übergangsgeldes' Punkt 2.4 und zur 'Berechnung des Krankengeldes bei Erkrankung eines Kindes' Punkt 2.4 wird der Andruck des Vereinbarten Bruttoentgeltes und des daraus resultierenden Nettoentgeltes verlangt.

Im Öffentlichen Dienst ist dieses vereinbarte Brutto um die ZVK-Beiträge des Arbeitgebers zu erhöhen und diese Erhöhung ist bei der fiktiven Nettoberechnung zu berücksichtigen.

Die Berechnung wird durch die Bescheinigungsfunktion 'NZVK' angestoßen.

Realisierung:
Analog zum Bescheinigungsbrutto BRU1 wird ein ZVK-Brutto BZVK gebildet. Dieses ist von Ihnen als Summenidentifikator zu schlüsseln. Es werden nur Stammdaten gelesen nämlich die Infotypen 8 (Basisbezüge), 10 (Vermögenswirksame Leistungen) und 14 (Wiederkehrende Be-/Abzüge). BZVK entspricht der technischen Lohnart /150 'VBL-pflichtiges Entgelt'. Im Erstellungreport des Bescheinigungswesens werden nun die ZVK-Routinen der Abrechnung (RPCALCD0)  aufgerufen. Zunächst wird die Umlage berechnet mit BERECHNE-UMLAGE(RPCZVUD0) und anschließend die Abzüge bzw die Erhöhung des SV- und Steuerbruttos mit BERECHNE_STEUER_PAUSCH(RPCZVUD0).

Achtung:
Es werden nur die Steuerverfahren
   'P'   Pauschal
   ' '   Individuell
   'E'   Erhöht pauschal                 unterstützt

Anschließend werden mit dem veränderten SV- und Steuerbrutto die SV- und Steuerroutinen zur eigentlichen fiktiven Nettoberechnung aufgerufen.

Das vereinbarte Brutto BRU1 wird mit dem Betrag des laufenden SV-Bruttos /102 gefüllt. Also mit dem um den ZVK-Beitrag erhöhten Brutto.

Fiktive Nettoberechnung für Einmalzahlungen

Durch Schlüsselung der Bescheinigungsfunktion NET3 können Nettoabzüge für etwaige Einmalzahlungen ermittelt werden. Voraussetzung ist die fiktive Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen (siehe da). Es wird eine fiktive Nettoberechnung aus den Abrechnungsergebnissen durchgeführt. Differenzen der Nettoabzüge zur aktuellen Abrechnung werden dabei als Nettoabzüge von Einmalzahlungen interpretiert (siehe auch Hinweis 806663). Das Nettoentgelt aus Einmalbezügen wird in der Summenlohnart NET3 abgestellt. Ebenso werden die Summenlohnarten FSV3, FLS3, FKS3, FSZ3 und ABZ3 gebildet (siehe FSVx, etc. und ABZx).

Zusammenfassung

Für die fiktive Nettoberechnung müssen Sie folgende Bescheinigungslohnarten schlüsseln:

Netto aus dem vereinbartem Brutto
BRU1   Vereinbartes Brutto (= Gesamtbrutto = SV-Brutto = Steuerbrutto)

Netto aus den Abrechnungsergebnissen
BRUG   Gesamtbrutto
BRU2   SV-Brutto
BRU6   Steuerbrutto

Manuelle Felder

Felder, die bei der Bescheinigungserstellung interaktiv manuell ergänzt oder geändert werden sollen, sind auf eine bestimmte Art zu kennzeichnen. Im SAPscript-Formular setzt man die Markierung <M> ... </> um das Feld.

Felder die noch keinen Wert haben und hierfür reserviert sind, sind BETRAGxx (xx= 1,..., 30), DATUMxx (xx= 1,..., 30) und TEXTxx (xx= 1,..., 50) als Betrags-, Datums- und Textfelder.

Diese Felder können auch vorbelegt werden. Dies wird durch eine Kommentarzeile im SAPscript-Formular realisiert, z.B.
/:    TEXT10 = 'Nein'

Regressberechnung

SAP liefert die Bescheinigung zur Berechnung von Regressen im Standard aus. Die Bescheinigung besteht aus zwei Teilen: Einerseits ist dies das Ergebnisblatt, dessen Layout sich am AWV Standard orientiert. Zum zweiten gibt es ein Berechnungsblatt, das es ermöglichen soll, die Resultate des Ergebnisblattes nachzuvollziehen. Für das Berechnungsblatt liegt noch kein AWV Standard vor. Es sei daher ausdrücklich betont, dass das Berechnungsblatt als Muster zu betrachten ist.

Eine Problematik bei der Berechnung von Regressforderungen liegt darin, dass die Methoden, nach denen Beträge abhängig von Abwesenheiten gekürzt werden, von Unternehmen zu Unternehmen stark variieren können. Deshalb liefert SAP im Standard zwar fünf Kürzungsmethoden aus, lässt aber über einen User Exit dem einzelnen Arbeitgeber die Möglichkeit offen, zwanzig eigene Kürzungsregeln zu programmieren, die anschließend leicht in das vorhandene Customizing eingebunden werden können. Dokumentation hierzu finden Sie in der Dokumentation zum IMG Knoten

-> Bescheinigungswesen mit SAPscript --> Kundenbescheinigungen einrichten -> Kundenerweiterungen.

Was kann alles eingestellt werden?

  • Unter dem IMG Knoten ...-> Bescheinigungswesen mit SAPscript --> Standardbescheinigungen einrichten -> Bescheinigungsparameter einrichten  pflegen Sie jene Parameter, die Sie für jede andere Bescheinigung auch einstellen müssen (Zuordnung des Sachgebietes, Schlüsseln der Summenlohnarten). Bei den Summenlohnarten werden teils Mustereinträge mit ausgeliefert, teils sind die Bescheinigungslohnarten noch ungeschlüsselt.
    An dieser Stelle soll speziell nochmals darauf hingewiesen werden, dass - obwohl die folgenden Summenlohnarten in der F4-Hilfe gezogen werden - diese nicht mit Lohnarten geschlüsselt werden dürfen, da sie im Erstellungsreport dynamisch versorgt werden: AGAV, AGKV, AGPV, AGRV, ANBV und GSMT. (vgl. auch Punkt 2 dieser Dokumentation).
  • Stellen Sie im Customizing die gewünschten Kürzungsmethoden und den Aufsetzpunkt für den Bemessungszeitraum der Einmalzahlungen ein. (IMG Pfad ... Bescheinigungswesen mit SAPscript --> Standardbescheinigungen einrichten --> Betriebsspezifische Daten festlegen)
  • Falls Sie die Infotypen des Bescheinigungswesens verwenden, können Sie im Infotypen 'Bescheinigungen an Kommunen usw.' (0653) unter dem Reiter 'Regressberechnung' die Versicherung des Unfallverursachers hinterlegen.

Erstattungsantrag - Altersteilzeit

  • Im Erstattungsantrag sind Angaben zum Arbeitgeber, zum Betrieb und eventuell zur Lohnabrechnungsstelle gefordert. Standardmäßig wird als Betrieb die organisatorische Einheit des Mitarbeiters aus dem Infotyp 'Organisatorische Zuordnung' genommen. Als Arbeitgeber wird der Personalbereich/Berichtswesen des Bescheinigungswesens, der über die Teilapplikation BWDE bestimmt wird, angedruckt. Sollte dies in Ihrer Unternehmensstruktur nicht ausreichend sein, können über die Teilapplikation BWA0 organisatorische Einheiten der Mitarbeiter aus dem Infotyp 'Organisatorische Zuordnung' zu Betrieben zusammen gefasst werden. In einer weiteren Zusammenfassung können diese Betriebe über die Teilapplikation BWAT zu Arbeitgebern zusammengefasst werden. Beachten Sie, dass dies eine zweistufige Zusammenfassung ist. Die Zusammenfassung ist unter dem IMG Knoten 'Personalbereich/Berichtswesen' mit den genannten Teilapplikationen BWA0 und BWAT durchzuführen. Als letzten Schritt muss diese Zusammenfassung über die Bescheinigungsfunktion ESND aktiviert werden.
  • Die Daten zu Arbeitgebern und Betrieben werden bei beiden Arten der Zusammenfassung unter dem IMG Knoten 'Betriebsspezifische Daten' hinterlegt.

Überblick Bescheinigungsfunktionen

6501     Positionieren von Subtyp 1 (Infotyp 0650)

6502     Positionieren von Subtyp 2 (Infotyp 0650)

6503     Positionieren von Subtyp 3 (Infotyp 0650)

6504     Positionieren von Subtyp 4 (Infotyp 0650)

6505     Positionieren von Subtyp 5 (Infotyp 0650)

6511     Positionieren von Subtyp 1 (Infotyp 0651)

6512     Positionieren von Subtyp 2 (Infotyp 0651)

6513     Positionieren von Subtyp 3 (Infotyp 0651)

6514     Positionieren von Subtyp 4 (Infotyp 0651)

6520     Positionieren von Infotyp 0652

6530     Positionieren von Infotyp 0653

A4JH    Lesen der Abwesenheiten und Beschäftigungszeiträume für vier Jahre

A5JH    Lesen der Daten zum Beschäftigungsverhältnis für fünf Jahre

A700    AB § 312 SGB III: Lesen Subtyp DBKE aus IT0700

A7JH    AB § 312 SGB III: Lesen des Abwesenheiten für sieben Jahre

AABF   AB § 312 SGB III: Letzter Bescheinigungsmonat f. Abfind./Urlaubsabgelt

AABS   AB § 312 SGB III: Abfindungen aus den Stammdaten

AATZ    AB § 312 SGB III: Lesen des letzten Bescheinigungsmonats für ATZ

AAUA   AB § 312: Urlaubsabgeltung zum Austritt nicht berücksichtigen

AAZR   AB § 312 SGB III: Abrechnungszeitraum mindestens 39 Wochen

AENT   AB § 312 SGB III: Abweichendes Eintrittsdatum aus Merkmal ENTRY

AFAU   AB § 312 SGB III: Fiktives Austrittsdatum

AKDF   AB § 312 SGB III: tarifliche Kündigungsfrist

ANPR   AB § 312 SGB III: Beendigung Beschäftigungsverhältnis unterdrücken

APZG   AB § 312 SGB III: Abwesenheit / Teilzeit wegen Pflegezeit

ART2    AB § 312 SGB III: BRT2 für Andruck Betrag und unbezahlte Arbeitstage

AUAB   AB § 312 SGB III:Unbezahlte Abwesenheiten > 28 Tage

BABE   Abwesenheitsarten Erkrankung Kind

BABK   Abwesenheitsarten Krankheit

BABL   Anwesenheitsarten Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung (Elterngeld)

BABM  Abwesenheitsarten Mutterschutz

BABR   Abwesenheitsarten Regresse

BABW  Abwesenheitsarten Wehrdienst

BADM  Stammdatenbescheinigung ( keine Abrechnungsergebnisse )

BATZ    Wiederbesetzungsdatum (ATZ) zur Bestimmung des Bescheinigungszeitraums

BBEG   Bescheinigungszeitraum vor Geburt Kind (Elterngeld)

BCAB   Abwesenheiten immer verknüpfen

BGAJ   Bescheinigungszeitraum mit Beginn Aktuelles Jahr

BGVJ   Bescheinigungszeitraum mit Beginn Vorjahr

BLEA   Austrittsdatum zur Bestimmung des Bescheinigungszeitraums

BVAR   variabler Bescheinigungszeitraum

CA30    Krankengeld: Aliquotierung mit 30 Tagen

CAAT   Krankengeld: Aliquotierung nach Arbeitstagen

CAKT   Krankengeld: Aliquotierung nach Kalendertagen

CBKG   Kürzung in BRT2 bei KUG nach monatlicher AV-BBG

CI16     Infotyp 16 bei Befristung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen

CINP    Abrechnungsergebnisse aus Inperiodensicht des Bescheinigungsendes

CSTA   Steuerdaten für Arbeitsbescheinigung ketten

CSTE   Laufendes Steuerbrutto /106 um Einmalzahlungen unter 150 EUR mindern

CSTK   Steuerdaten für Krankengeldbescheinigungen ketten

CSVA   SV-Daten für Arbeitsbescheinigung ketten

CURR   Ermittlung von (gewissen) Daten nur für das laufende Jahr

CVWL   Ermittlung des AG Anteils der VWL

CWKT   Alternative Arbeitszeitermittlung

DABE   Zusätzliche Abwesenheiten bei Erkrankung des Kindes

DDAT   Erstattungsantrag ATZ: zusätzliche Abrechnungsergebnisse

DEGM  Ermittlung Zuschuss Mutterschaftsgeld für Bescheinigungen Elterngeld

DEGV  Erweiterung Bescheinigungszeitraum für Verdienstbesch. Elterngeld

DEGZ   Ermittlung Teilzeitbeschäftigung für Bescheinigung Elterngeld

DEMK  Tabelle BRTE füllen (Kinderzuschlag)

DEMZ  Tabelle BRTE füllen (Einmalzahlungen für ALGII)

DNEB   Tabelle BRTN füllen (Arbeitszeit Bescheinigung Nebeneinkommen)

DSVJ   Die Sonderzuwendungen sollen auch aus dem Vorjahr ermittelt werden

DUBW  Unbezahlte Abwesenheiten verlängern

DVZA   Verschiebung des Bescheinigungszeitraums für AB § 312 SGB III

DVZB   Prüfung des Abrechnungsstatus bei Vorverschiebung

DVZK   Verschiebung des Bescheinigungszeitraums für Krankengeldbescheinigung

DWED  Verdienstbescheinigung - Wohngeld: Ausbildungsdaten einlesen

EATZ    Durchschnittsberechnungen, etc. für Erstattungsantrag ATZ

EDU0   Bescheinigungszeitraum mit Beginn einer Ausbildungsperiode

EDU4   Tabelle BRT4 mit Daten versorgen

EDUS   außer Abrechnungsergebnissen auch Stammdaten lesen falls nötig

EDUT   außer Abrechnungsergebnissen auch Tariftabellen lesen falls nötig

EDUU   Tariftabellen mit aktueller tariflicher Zuordnung lesen

EDUW  Tariftabellen für Wohngeldbescheinigung lesen

EDWB  Ausbildungszeitraum bestimmen

ESND   Spezielle Absenderermittlung für Erstattungsantrag

KBP1   BP0001 bei  "Klärung des Versicherungsverhältnisses" nicht ketten

KK14    Tabelle KADRS für "Klärung des Versicherungsverhältnisses" ketten

KK21    Weitere Abwesenheiten über Kindnummer (IT0021) ermitteln

KLAT    Bestimmung letzter Arbeitstag als letzter bezahlter Tag

KLFZ    Krankengeld: Lohnfortzahlung ermitteln

KNPR   Kein Andruck in den KK-Bescheinigungen

KUAB   Aufbereitung UBAB für Krankengeldbescheinigungen

KUZR   Krankengeldbescheinigungen: Zeitraum bei KUG verschieben

KVER   Krankengeld: Vorerkrankungen ermitteln

KZUS   Krankengeldbescheinigungen: zusätzliche Abrechnungsergebnisse

LAG2    Formularfelder füllen: Einkommensbesch. Arbeitslosengeld II

LARB   Formularfelder füllen: Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III

LAY1    Layout-Funktionalität 1

LAY2    Layout-Funktionalität 2

LAY3    Layout Funktionalität: Ausbildungsfolgebescheinigung

LAY4    Layout Funktionalität: Verdienstbescheinigung - Wohngeld

LAY5    Layout Funktionalität: BRT-Splits löschen

LKIZ     Formularfelder füllen: Verdienstbescheinigung Kinderzuschlag

LKKI     Formularfelder füllen: Entgeltbescheinigung Krankengeld Kind

LKVN   Andruck KV-Nummer anstatt RV-Nummer

LKVV   Formularfelder füllen: Entgeltbescheinigung Krankengeld

LMSG   Formularfelder füllen: Entgeltbescheinigung Mutterschaftsgeld

LNEB   Formularfelder füllen: Besch. Nebeneinkommen § 313 SGB III

LWHN   Formularfelder füllen: Verdienstbesch. für wohnrechtliche Zwecke

MAZR   Mutterschutz: Vorverschiebung des AbrZeitraumes falls kein Entgelt

MBEG  Mutterschutz: Ermittlung des Schutzfristbeginns

MENT   Tabelle BRT3 mit Daten versorgen

MLIM    Mutterschutz: kein Andruck der Nettobeträge, falls größer Konstante

NATZ    Fiktivnetto aus Stammdaten: Berücksichtigung von Altersteilzeit

NBRU   Fiktivnetto/Stammdaten: Berücksichtigung von Abrechnungsergebnissen

NBVE   Fikt.Netto: Berücks. von Beiträgen zu berufsst. Versorgungseinrichtung

NBWG  Fikt.Netto: Berücksichtigung Umlage Wintergeld (Bauwirtschaft)

NET1    Fiktive Nettoberechnung auf Basis der Stammdaten

NET2    Fiktive Nettoberechnung auf Basis der Abrechnungsergebnisse

NET3    Fiktive Nettoberechnung für Einmalzahlungen (Abrechnungsergebnisse)

NGLZ   Fiktive Nettoberechnung: Berücksichtigung der Gleitzone

NIT7     Fiktivnetto aus Stammdaten: Berücksichtigung des Arbeitszeitanteils

NIT8     Fiktivnetto aus Stammdaten: Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades

NMFB   Fiktivnetto: Berücksichtigung Arbeitsentgelt anderer Arbeitgeber

NMUW  Fiktivnetto aus Stammdaten für weitergezahltes Arbeitsentgelt

NPKW  Fiktivnetto aus Stammdaten: Berücksichtigung des PKW-Sachwertes

NREG   Fikt.Netto: Berücksichtigung von regelmäßigen Einmalzahlungen

NVVG   Fikt.Netto: Berücksichtigung von Beiträgen für freiw./priv.Versicherte

NZSV   Fikt.Netto: Berücksichtigung des SV-Beitragszuschusses

NZVK   Berücksichtigung ZVK bei Fikt. Nettoberechnung aus Stammdaten

NZVP   Berücksichtigung Pauschalsteuer ZVK bei Fikt. Nettob. aus Stammdaten

RKRZ   Regresse: Kürzungen der Beträge in der Tabelle BRTR antoßen

RVOR   Bezüge mit Märzklausel vorverlegen

TREE   Baum manueller Felder unterdrücken

TRGN   Generelle Überschreibbarkeit für alle Datenfelder

UEGD  Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld

VCAV   Summierung von Anwartschaften (Wertarten)

VCBR   Summierung der Rentenbasisbezüge

VMVA  Muster: Daten für Versorgungsausgleich

VRBM  Steuerpfl. Leistungen gem. § 22 Nr. 5 S. 7 aus Rentenbezugsmitteilung

VRCV   Einlesen zyklischer Anwartschaften

VRVA   Versorgungsausgleich (alt)

VSPL   Steuerpfl. Leistungen gem. § 22 Nr. 5 S. 7 aus Abrechnungsergebnissen

VVAA   Versorgungsausgleich: Auskunft über Anrechte

VVAL   Versorgungsausgleich: Versorgungsübersicht

VZFA   Antragsformular ZfA

Wichtige Hinweise im Bescheinigungswesen:

HW 329878 (Infotypen für das Bescheinigungswesen):

Symptom

Im Bescheinigungswesen wird auf vielen Bescheinigungen personalnummernspezifische Information verlangt, die nicht im System R/3

vorhanden ist. Solche Daten mußten bislang manuell nachgepflegt werden.

Weitere Begriffe

Bescheinigungswesen mit SAPscript, Transaktion PM20, manuelle Felder,

Infotypen des Bescheinigungswesens

Ursache und Voraussetzungen

fehlende Funktionalität

Lösung

Angaben über Personen, die zwar in Bescheinigungen verlangt werden, jedoch nicht im System R/3 verfügbar sind, können ab nun in speziellen

Infotypen des Bescheinigungswesens hinterlegt werden. Zu diesem Zweck wurden vier neue Infotypen entwickelt:

    o  Bescheinigungen an die BA (Infotyp 0650) mit zwei Subtypen, welche die Arbeitsbescheinigung § 312, SGB III und die

       Bescheinigung zur Beantragung von Arbeitslosenhilfe gem. §§ 315, 319, SGB III abdecken.

    o  Bescheinigungen an SV-Träger (Infotyp 0651) mit drei Subtypen.

       Diese enthalten die bisher manuellen Felder der Entgeltbescheinigung zur Berechnung von

       Krankengeld/Versorgungsgeld/Verletztengeld/Übergangsgeld, der Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld bei

       Erkrankung des Kindes und der Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes.

    o  Ausbildungsbescheinigungen (Infotyp 0652): Die bisher manuellen Felder der Ausbildungsbescheinigung und deren Folgebescheinigung

       können hier hinterlegt werden.

    o  Bescheinigungen an Kommunen, usw. (Infotyp 0653): Hier sind Daten für folgende Standardbescheinigungen hinterlegt:

        -  die Verdienstbescheinigung für Gerichte

           "Auskunft/Arbeitseinkommen"

        -  die Verdienstbescheinigung gem. § 116 Bundessozialhilfegesetz

        -  die Verdienstbescheinigung für Unterhalts-, Vormundschaftsangelegenh.

        -  Antrag auf Wohngeld gem. § 25 Abs. 2 Wohngeldgesetz

        -  Einkommenserklärung für den sozialen Wohnbau

        -  Arbeitgeberbesch. zur Verdienstausfallentsch. § 13 USG

           (Wehrübung)

        -  Arbeitsgeberbescheinigung zum Erziehungsgeldantrag

 HINWEIS: Um die Infotypen des Bescheinigungswesens einzusetzen, müssen Sie vorher unbedingt alle Einträge mit den Schlüsseln MP065000,

 MP065100, MP065200 und MP065300 der Tabelle T588M im SAP Mandanten mit  Ihrem Kundenmandanten abgleichen.

 Im folgenden sollen Eigenheiten dieser neuen Infotypen genauer erklärt  werden:

 Erstellen von Bescheinigungen ohne Infotypen

 Für den Einsatz des Bescheinigungswesens mit SAPscript ist das Verwenden dieser Infotypen kein Muß. Falls Sie die Infotypen nicht einsetzen

 wollen, ändert sich am Bescheinigungswesen mit SAPscript nichts.

Das Gültigkeitsdatum der Infotypen

Alle vier Infotypen des Bescheinigungswesens sind Stichtagsinfotypen; dh. Beginndatum und Endedatum fallen zusammen. Dieser Stichtag wird bei

den verschiedenen Infotypen folgendermaßen bestimmt:

1.  Arbeitsbescheinigung §312, SGB III: Sofern es eine Personalmaßnahme Kündigung gibt, wird der jüngste Austrittssatz gelesen, der Stichtag

    wird auf den letzten Tag im Arbeitsverhältnis gesetzt. Andernfalls, also wenn es keinen Austrittssatz gibt, wird der Stichtag auf das

    Tagesdatum gestellt. Sie können zwar einen Infotypsatz auch ohne Kündigung des Mitarbeiters anlegen, jedoch sollten Sie darauf

    achten, später das Gültigkeitsdatum auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zu setzen. Nur so kann der Erstellungsreport

    des Bescheinigungswesens erkennen, welcher Infotypsatz zu welchem Austritt gehört.

2.  Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von SV Leistungen aufgrund von Abwesenheiten: Beim Anlegen eines Satzes des Infotypen

    'Bescheinigungen an die SV-Träger' wird zunächst nach einem relevanten Abwesenheitssatz gesucht. Das System sucht nach dem

    jüngsten Abwesenheitssatz, den Sie im Bescheinigungswesen - je nach zu erstellender Bescheinigung - mit K (=Krankengeld,...), E

    (=Krankengeld bei Erkrankung des Kindes) oder M (=Mutterschaftsgeld) geschlüsselt haben. Wiederum gilt, daß Sie zwar Infotypsätze auch

    ohne dazugehörige Abwesenheiten erfassen können, Sie dürfen jedoch nicht vergessen, den Stichtag des Infotypen im Nachhinein auf das

    Beginndatum des Abwesenheitssatzes zu setzen. Nur anhand dieser Verknüpfung über das Datum kann der Erstellungsreport erkennen,

    welchen Satz des Infotypen zu lesen ist.

3.  Ausbildungsbescheinigungen: Beim Anlegen eines neuen Satzes für den Infotypen 'Ausbildungsbescheinigungen' wird danach gesucht, ob es

    für die gewählte Personalnummer im Infotyp 'Organisatorische Zuordnung' einen Ausbildungssatz gibt. Falls ja, wird der Stichtag

     auf den jüngsten Ausbildungssatz gestellt. Ansonsten wird wieder das Tagesdatum gezogen. Wie schon in den vorangegangenen Fällen gilt

     wieder, daß Sie zwar Infotypsätze auch ohne Ausbildungszeiten anlegen können. Sie müssen jedoch im Nachhinein das Datum richtig

     auf den Beginn der Ausbildungsperiode setzen, damit der Erstellungsreport des Bescheinigungswesens den korrekten Satz des

     Infotypen erkennt.

 4.  Alle restlichen Bescheinigungen: Für alle im vorangegangenen nicht ausdrücklich erwähnten Bescheinigungen wird als Stichtag das

     Tagesdatum gezogen.

HINWEIS: Grundsätzlich wird vorgeschlagen, vor dem Anlegen von Sätzen der Infotypen zum Bescheinigungswesen, entsprechende Sätze für Kündigung

oder Ausbildung im Infotyp 'Maßnahmen' (0000) bzw. 'Organisatorische Maßnahmen' (0001) oder entsprechende Abwesenheitssätze im Infotyp

'Abwesenheiten' (2001) anzulegen. In diesem Fall werden die richtigen Gültigkeitsdaten automatisch gezogen. Berücksichtigen Sie bitte auch,

daß es möglich ist, Infotypen über dynamische Maßnahmen miteinander zu verknüpfen. Es besteht in Ihrem System über die Tabelle T588Z zB die

Möglichkeit, beim Anlegen einer Kündigung, sofort in den Infotyp 'Bescheinigungen an die BA: Arbeitsbescheinigung' abzuzweigen.

Das Listbild

Es wurde mit Absicht davon Abstand genommen, irgendwelche Daten des Einzelbildes in das Listbild zu übernehmen. Bei der Fülle und Vielzahl

der manuell zu versorgenden Felder hätte dies wohl mehr zur Verwirrung als zum beabsichtigten Überblick geführt. Anstattdessen sind nur der

Stichtag und die Art der jeweiligen Bescheinigung - eventuell mit Kündigungs-, Abwesenheitsdaten - angeführt.

Infotypsätze und Bescheinigungen

Alle Infotypen des Bescheinigungswesens haben Zeitbindung 2 - dh. pro Stichtag ist nur ein Infotypsatz zulässig. Sollten Sie von einer

Personalnummer eine zweite Bescheinigung derselben Art benötigen, zeigt sich hier ein Vorteil der Infotypen: Kopieren Sie den vorangegangenen

Infotypsatz für die entsprechende Bescheinigung und ändern Sie auf jeden Fall das Datum entsprechend um. Anschließend müssen Sie eventuell noch

gewisse Felder an die aktuell zu erstellende Bescheinigung anpassen, viele Felder werden jedoch die alten Werte beibehalten. Diese Felder

mußten bisher bei der manuellen Nachpflege - trotz gleichbleibender Werte - immer wieder neu eingearbeitet werden.

Zuordnung der Felder auf dem Formular zu Feldern im Infotyp

Um Felder des manuellen Vordruckes einer Bescheinigung eindeutig Eingabefeldern der Infotypen zuzuordnen, wurde erstens die Reihenfolge

der Felder auf dem manuellen Vordruck berücksichtigt und zweitens auch - sofern vorhanden - dieselbe Numerierung wie auf dem manuellen Vordruck

verwendet. Die Numerierung stimmt jedenfalls mit jener der im SAP-Standard ausgelieferten SAPscript-Formulare überein.

Deaktivieren der manuellen Eingabe

Falls Sie die Infotypen einsetzen, wollen Sie womöglich nicht mehr, daß bei jeder Bescheinigung der "Baum manueller Felder" mitaufgebaut wird.

Sie können dies generell bescheinigungsspezifisch unterdrücken, indem Sie die in Frage kommende Bescheinigung mit der Bescheinigungsfunktion

'TREE' schlüsseln. Nichtsdestotrotz kann in Einzelfällen der Baum manueller Felder dadurch wieder eingeschalten werden, indem Sie im Popup

der 'Einstellungen' im Einstiegsbild 'Bescheinigungen erstellen' (Transaktion PM20) die Checkbox 'Manuelle Eingabe aktivieren' markieren.

Währung der Infotypen

Die Währung kann pro Infotypsatz gewählt werden. Vorgeschlagen werden dabei die für Deutschland gültigen Währungen aus der Tabelle T500W.

Falls Sie einen Infotypsatz mit einer Währung erstellen wollen, die laut T500W nicht mehr in das zeitliche Gültigkeitsintervall fällt, wird eine

Warnung ausgegeben. Notfalls können Sie den Satz auch noch mit einer ungültigen Währung anlegen. Dabei wurde hauptsächlich an die Situation

gedacht, daß zu Beginn 2002 Bescheinigungen erstellt werden müssen, deren Bescheinigungszeitraum noch weit zurück in 2001 reicht

(Arbeitsbescheinigungen), die relevanten Daten aber noch in DEM vorliegen können. Über die Wahl der Ausgabewährung im Erstellungsreport

des Bescheinigungswesens kann die Währung sowieso unabhängig von der Währung der Infotypen frei gewählt werden.

 HW 391118 (Personalbereich/Berichtswesen im BEW):

 

Symptom

Im Bescheinigungswesen wird auf gewissen Bescheinigungen Information über Betriebsteile verlangt, die nicht im System R/3 vorliegt.

Angaben zu solchen Fragen mußten manuell nachgepflegt werden.

Weitere Begriffe

Bescheinigungswesen mit SAPscript, Transaktion PM20, Personalbereich, Berichtswesen

Ursache und Voraussetzungen

fehlende Funktionalität.

Lösung

Die Funktionalität 'Personalbereich/Berichtswesen' wurde in das Bescheinigungswesen mit SAPscript eingebaut.

1.  Über die Teilapplikation 'Bescheinigungswesen D: Zusammenfassung von Personalteilbereichen' (BWDE) können Sie über vier Möglichkeiten

    Personalteilbereiche zu einem berichtenden Personalteilbereich zusammenfassen. Dieser Personalbereich/Berichtswesen ist dann einzig

    und allein für das Bescheinigungswesen zuständig und bestimmt den Absender auf dem Formular der Bescheinigung. Im IMG befindet sich

    diese Aktivität unter dem Knoten ...  > Bescheinigungswesen mit  SAPscript   > Allgemeine Einstellungen   > Absender festlegen

    (Personalbereich/Berichtswesen). Über die Funktionalität 'Personalbereich/Berichtswesen' - insbesondere welche vier

    Möglichkeiten zur Verfügung stehen und wie diese gehandhabt werden - informieren Sie sich bitte in der Dokumentation zum

    'Personalbereich/Berichtswesen'. Im Nachfolgeknoten ...  >  Bescheinigungswesen mit SAPscript   > Allgemeine Einstellungen   >

    'Zusammenfassung Personalbereich Berichtswesen' kann die zB Tabelle T596N geschlüsselt werden (die Bedeutung dieser Tabelle sehen Sie

    bitte auch in der Dokumentation des 'Personalbereich Berichtswesen' nach).

ACHTUNG: Eine daraus sich ergebende Änderung ist, daß es das Feld 'Absender' im Popup 'Einstellungen' des Einstiegsbildes zum Erstellen

von Bescheinigungen mit SAPscript nicht mehr gibt (Transaktion PM20).

Falls Sie das Merkmal 'DZUBT' bisher verwendet haben und auch weiterhin verwenden wollen, können Sie es als eine der vier Möglichkeiten des

Personalbereich/Berichtswesen natürlich weiterverwenden. Ein weiterer Vorteil dieser Vorgangsweise ist, daß 'DZUBT' jetzt auf der Datenbank

abgespeichert wird, was bislang nicht unterstützt wurde.

2.  Über die Teilapplikation 'Bescheinigungen an die BA' (BWBA) können Sie für die berichtenden Personalbereiche, die Sie unter Punkt 1.

    bestimmt haben, spezielle betriebsspezifische Angaben für die Arbeitsbescheinigung § 312, SGB III und die Einkommenserklärung zur

    Beantragung von Arbeitslosenhilfe §§ 315, 319, SGB III ffestlegen. Im  IMG finden Sie diese Aktivität unter ...  > Bescheinigungswesen mit

    SAPscript   > Standardbescheinigungen einrichten   > Betriebsspezifische Daten festlegen.

 HW 397986 (Vorverschiebung des Zeitraumes):

 

Symptom

Fehlerhaftes Vorverschieben des Bescheinigungszeitraumes

Weitere Begriffe

Bescheinigungswesen mit SAPscript, Transaktion PM20, Arbeitsbescheinigung § 312, Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Krankengeld

Ursache und Voraussetzungen

Bei der Arbeitsbescheinigung werden Abrechnungsergebnisse aus der Sicht des Datums der Kündigung gelesen. Ausschlaggebend für das Vorverschieben

des Bescheinigungszeitraumes ist das Verhältnis von Kündigungsdatum zum Datum der Abrechnung der letzten Periode vor der Kündigung. Hat es in

dieser Periode jedoch Rückrechnungen für frühere Perioden gegeben, so wurde das Datum der Erstabrechnung dieser früheren Perioden gezogen, was

falsch ist.

Ein ähnlicher Sachverhalt tritt bei den Entgeltbescheinigungen zur Berechnung von Krankengeld auf.

 HW 1063979 (Erweiterung Berechtigungsprüfung Bescheinigungswesen):

Symptom

Bei der Berechtigungsprüfung im Bescheinigungswesen ist bei der Verwaltung der archivierten Bescheinigungen keine Unterscheidung

zwischen 'Anzeigen' und 'Löschen' möglich.

Weitere Begriffe

Bescheinigungswesen PM20

Berechtigungsobjekt P_DE_BW

Ursache und Voraussetzungen

Die Funktionalität ist im Standard bisher nicht umgesetzt.

Lösung

Über diesen Hinweis wird für das Berechtigungsfeld 'BACT' der neue Wert 'Z' (Anzeige archivierter Bescheinigungen) ausgeliefert.

Somit stehen für die Verwaltung der archivierten Bescheinigungen folgende Möglichkeiten der Berechtigungsprüfung zur Verfügung:

    o  V  Anzeigen / Löschen

     o  Z  Anzeigen

Die bisher vorhandene Berechtigungsprüfung im Bescheinigungswesen wird dadurch nicht beeinflusst.

 HW 1097457 (JuPer-Wechsel im Bescheinigungswesen):

Symptom

Änderung am 15.12.2011:

Der Hinweis ist obsolet: Durch die über den Hinweis 1639959 ausgelieferten Erweiterungen für das EEL-Meldeverfahren kann die unten

beschriebene Funktionalität nun wie folgt aktiviert werden:

- Legen Sie hierzu in der View V_T5DF8 einen neuen Eintrag für die Bescheinigungsfunktion DJPW (JuPer-Wechsel im Bescheinigungswesen) an.

- Ordnen Sie in der View V_T5DF2 die Bescheinigungsfunktion DJPW den entsprechenden Bescheinigungen zu.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Im Bescheinigungswesen werden alle vorhandenen Abrechnungsergebnisse und Stammdaten ausgewertet. Eine Prüfung auf die Juristische Person erfolgt

nicht.

Weitere Begriffe

Bescheinigungswesen PM20

Ursache und Voraussetzungen

Die Funktionalität ist im Standard nicht abgebildet.

Lösung

Die angefügte Korrekturanleitung enthält Erweiterungen der bestehenden Funktionalität. Durch diese Erweiterungen werden bei der Auswertung der

Abrechnungsergebnisse und Stammdaten nur die Daten der aktuellen Juristischen Person berücksichtigt.

Die Änderungen können als Kundenmodifikation eingespielt werden; eine Übernahme in den Standard ist derzeit nicht vorgesehen.

Bitte beachten Sie, dass nach dem Einspielen von Support Packages oder anderen Korrekturanleitungen hier gegebenenfalls Anpassungen

durchgeführt werden müssen.

  

HW 1131404 (Kindnummer im IT0651):

Symptom

Änderung am 26.03.08:

Obwohl im IT0651 die gleiche Kindnummer zugeordnet wurde, werden unter Punkt 6.2 möglicherweise nicht alle Abwesenheiten bescheinigt.

Die Korrektur kann vorab über die angefügte Korrekturanleitung 981338 eingespielt werden.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Über diesen Hinweis wird der Infotyp 0651 (Bescheinigungen an SV-Träger), Subtyp 2 (Krankengeld Kind) so erweitert, dass anstatt der

direkten Erfassung der Daten zum erkrankten Kind (Vorname, Name, Geburtsdatum) die Kindnummer aus Infotyp 0021 (Familie/Bezugsperson),

Subtyp 2 (Kind) im Infotyp erfasst werden kann.

Weitere Begriffe

Bescheinigungswesen PM20

Bescheinigung 0012 Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes

Ursache und Voraussetzungen

Die Funktionalität ist im Standard bisher nicht vorhanden.

Lösung

Der Infotyp 0651, Subtyp 2 wird um das Feld 'Kindnummer' ergänzt. Bei Erfassung dieser Nummer auf dem Reiter 'Allgemeines I' im Block 'Daten

zum erkrankten Kind' werden Vorname, Nachname und das Geburtsdatum aus Infotyp 0021, Subtyp 2 angezeigt und bei der Erstellung der

Bescheinigung aus diesem Infotyp gelesen.

Zusätzlich wird die neue Bescheinigungsfunktion KK21 ausgeliefert. Bei Schlüsselung dieser Bescheinigungsfunktion in der View V_T5DF2 werden

die Angaben zu Freistellungen wegen Erkrankung desselben Kindes im laufenden Kalenderjahr (Punkt 6.2 der Bescheinigung) durch die

Auswertung der Kindnummer im Infotyp 0651 ermittelt. Hierbei werden nur die Abwesenheiten bescheinigt, für die ein entsprechender Satz des

Infotyps 0651 mit der gleichen Kindnummer vorhanden ist.

Im Standard ist diese Bescheinigungsfunktion bei Bescheinigung 0012 nicht geschlüsselt.

 HW 1415444 (Bescheinigungswesen mit interactive Forms: Freigabe):

Symptom

Über diesen Hinweis erfolgt die Auslieferung von Korrekturen und Erweiterungen zum Bescheinigungswesen mit Interactive Forms.

Die Funktionalität wird in dieser Version in folgendem Umfang freigegeben:

    o  Erstellung der folgenden Bescheinigungen:

       -  Bescheinigung 0011:

          Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld

       -  Bescheinigung 0012:

          Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes

       -  Bescheinigung 0021:

          Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III

       -  Bescheinigung 0033:

          Verdienstbescheinigung für wohnrechtliche Zwecke

       -  Bescheinigung 0040:

          Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld gem. § 9 BEEG

       -  Bescheinigung 0041:

          Arbeitgeberbescheinigung Teilzeit / Mutterschaftsgeldzuschuss zum Antrag auf Elterngeld gem. § 9 BEEG

    o  Druck und Archivierung der erstellten Bescheinigungen

    o  Verwaltung der archivierten Bescheinigungen

 Das Customizing für das Bescheinigungswesen mit SAP Interactive Forms nehmen Sie im Einführungsleitfaden (IMG) der Abrechnung Deutschland im

Kapitel Bescheinigungswesen -> Bescheinigungswesen mit SAP Interactive Forms vor.

Der Aufruf des Bescheinigungswesens mit Interactive Forms erfolgt über die Transaktion PM30

Sie erreichen diese Transaktion über das SAP Easy Access Menü unter SAP

Menü -> Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Periodenunabhängig -> Abrechnungszusatz ->

Bescheinigungswesen -> Bescheinigungswesen mit SAP Interactive Forms.

Die Dokumentation zur Funktionalität finden Sie unter Personalabrechnung Deutschland -> Berichtswesen -> Bescheinigungswesen mit SAP Interactive

Forms (F1 Hilfe zur Transaktion PM30).

Die Auslieferung weiterer Bescheinigungen (vgl. Transaktion PM20) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Weitere Begriffe

Bescheinigungswesen mit Interactive Forms

Ursache und Voraussetzungen

Neue Funktionalität

Lösung

Die Korrekturen werden mit HR Support Package ausgeliefert.

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Generell zum Einrichten des Bescheinigungswesens im IMG:

Generell zum Einrichten des Bescheinigungswesens im IMG:

Abrechnung Deutschland \--> Bescheinigungswesen. Dort&nbsp;ist die jeweilige Doku&nbsp;zu den einzelnen Punkten zu finden. Ein Überblick über die Bescheinigungslohnarten und Berechnungsweisen findet sich im Punkt 'Besonderheiten'.\\

Grundsätzlich sind die Einstellungen für die gesetzlichen Bescheinigungen für Deutschland&nbsp;im Standard-Customizing bereits ausgeliefert, die "Feinabstimmung" muss vom Kunden selbst vorgenommen werden.

Wichtig für die Verknüpfung von Bescheinigungslohnarten und \-funktionen ist der Customizing-Punkt 'Bescheinigungsparameter einrichten', dieser View wird recht häufig benötigt.\\

Auch die nachfolgenden Hinweise sind interessant zum Einrichten des BW:\\

329878

391118

392192

394939

zu den einzelnen Bescheinigungsarten gibt es (Beratungs-)Hinweise, welche bei diversen Personalfällen von Bedeutung sein können

364031 (HR-DBE/S: VWL in den Ausbildungsbescheinigungen)

397986 (HR-DBS: Vorverschiebung des Zeitraumes)

399268 (HR-DBS: Bescheinigung zur Berechnung von Regressen)

453097 (HR-DBS: Programmierung von Kundenkürzungsmethoden/Regresse)

968329 (HR-DBS: Erweiterung Bescheinigungswesen: Protokollierung)

986479 (HR-DBS: Erweiterung Bescheinigungswesen: Überschreibbarkeit)

1002955 (Erweiterung BW: Sonder\- und Einmalzahlungen in Ausbildungsb.)

1055373 (Bestimmung 'letzter Arbeitstag')

1063979 (Erweiterung Berechtigungsprüfung Bescheinigungswesen)

1131404 (Erweiterung Bescheinigungswesen: Kindnummer im IT0651)\\ \\

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