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NEUER AHV-BEITRAGSSATZ

Bei rückwirkenden Zahlungen für 2019 in 2020 wird der neue AHV-Beitragssatz (anstatt des alten Satzes) verwendet:

Das entsteht technisch durch den Zufluss der Basendifferenzen aus 2019 nach 2020 und Verbeitragung derselben in 2020
mit den dort gültigen Beitragssätzen, sofern der MA in 2020 noch aktiv ist.

Dieser Zufluss lässt sich, wie in SAP-Note 197039 beschrieben, für Ausnahmefälle deaktivieren, dann bekommt man auch für
Nachzahlungen den Beitragssatz Vorjahr aber auch die Limiten vom Vorjahr.

Falls(!) der MA bei einer Nachzahlung Vorjahr im Vorjahr ausgetreten ist, gibt es eine eindeutige Regelungen in den Richtlinien.
Vgl. RDL 4.0 ( RichtlinienLohndatenverarbeitung20130514_20170331_d.pdf), Seite 81.



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