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1. Was ist der Unterschied zwischen Verfahrenskennung ZAK und ZAV?

Bis 2011 wurden die Meldungen der Krankenkassen mit der Verfahrenskennung ZAV an die Zahlstellen gesendet. Der Report RPCSVPD0, der die ZMV-Meldungen vom Kommunikationsserver abholt, muss - sofern überhaupt eine Einschränkung auf eine Datenart vorgenommen werden soll - ab 2012 mit der Datenart ZAK gestartet werden.

Die Eingangsdateizähler werden in der Tabelle T5D4U mit den Datenarten ZAV (bis 2011) und ZAK (ab 2012) getrennt geführt.

Bitte beachten Sie zur Umstellung der Datenart auch den Hinweis 1585445:
"Im Zahlstellen-Meldeverfahren werden die Meldungen der Krankenkasse an die Zahlstelle ab dem 01.01.2012 nicht mehr mit der Verfahrenskennung ZAV, sondern mit der Verfahrenskennung ZAK geliefert. Die Funktionalität wird allerdings erst mit dem Jahreswechsel-Support Package ausgeliefert. Die Verfahrenskennung ZAV wird nur noch für Meldungen der Zahlstelle an die Krankenkasse bzw. für Fehlerrückmeldungen der Annahmestelle an die Zahlstelle verwendet."

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