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Anforderung:

Eine Meldung ist zu erzeugen, wenn sie auf einer Abwesenheit basiert, die laut Kennzeichnung in Tabelle T5D0S überhaupt zu melden ist, z.B. eine Krankheit (Meldegrund 01).

Überblick:

Folgende Meldegründe beinhaltet das Verfahren im Einzelnen:

Anfrage des Arbeitgebers an die Krankenkassen:

-       41 = Anforderung Vorerkrankungsmitteilungen

Entgeltbescheinigungen an die SV-Träger über die Datenannahmestellen der Krankenkassen:

-       01 = Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld

-       02 = Entgeltbescheinigung KV bei Kinderpflege-Krankengeld

-       03 = Entgeltbescheinigung KV bei Mutterschaftsgeld

-       04 = Entgeltbescheinigung KV bei Versorgungskrankengeld

-       11 = Entgeltbescheinigung RV bei Übergangsgeld Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

-       12 = Entgeltbescheinigung RV bei Übergangsgeld Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

-       21 = Entgeltbescheinigung UV bei Verletztengeld

-       22 = Entgeltbescheinigung UV bei Übergangsgeld

-       23 = Entgeltbescheinigung UV bei Kinderpflege-Verletztengeld

-       31 = Entgeltbescheinigung BA Übergangsgeld

Meldung des Arbeitgebers an die SV-Träger:

-       51 = Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen (§ 23c SGB IV)

Rückmeldungen der SV-Träger:

-       61 = Vorerkrankungszeiten KV

-       71 = Höhe der Entgeltersatzleistung

 

Ziel:

Die Ermittlung der für das Verfahren relevanten Abgabegründe erfolgt anhand der Abwesenheiten im Infotyp 'Abwesenheiten' (2001). Zur Unterscheidung zwischen den unterschiedlichen Abgabegründen der Entgeltbescheinigungen wurde das bisher schon im Bescheinigungswesen ausgewertete Kennzeichen (T5D0S-BWKNZ) um entsprechende zusätzliche Ausprägungen erweitert.

!!! Achtung: Für Privatversicherte wird z.B. auch dann keine Meldung erzeugt. !!!

Eine andere Einschränkung ist, dass Abwesenheiten, deren Lohnfortzahlungsende am oder nach Ende der Abwesenheit liegt auch nicht melderelevant sind.