Der Gesetzgeber fordert seit dem 1.1.2009 von Betrieben bestimmter Branchen zusätzlich eine unverzügliche Meldung der Beschäftigten an die Datenstelle der Rentenversicherung. Die Entscheidung, ob Sofortmeldungen abzugeben sind, trifft die Einzugsstelle. Für versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ist das die zuständige Krankenkasse; bei geringfügig Beschäftigten die Minijob-Zentrale.
Ausgangsmeldungen (Arbeitgeber -> Rentenversicherung)
RPCDSVD0: DEÜV-Sofortmeldungen erstellen
RPCDSLD0_OUT: Sachbearbeiterliste für DEÜV-Sofortmeldungen
RPCD3LD0_OUT_DISPLAY: Anzeige von DEÜV-Sofortmeldungen
RPCDSTD0: DEÜV-Meldedateien für Sofortmeldungen erstellen
Eingangsmeldungen (Rentenversicherung -> Arbeitgeber)
RPCSVPD0: SV: Abholen u. Bestätigen der Verarbeitungsergebnisse bei der GKV
RPCDSHD0_IN: Zuordnung von DEÜV-Sofortmeldungen Eingang
RPCDSLD0_IN: Sachbearbeiterliste für DEÜV-Sofortmeldungen
RPCDSVD0_IN: DEÜV-Rückmeldungen der RV-Nummer aus Sofortmeldungen
Dateiart in Tabelle T5D4U:
Ausgang: DSA
Eingang: DSI
Dateiart RPCSVPD0: DSA