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Der Gesetzgeber fordert seit dem 1.1.2009 von Betrieben bestimmter Branchen zusätzlich eine unverzügliche Meldung der Beschäftigten an die Datenstelle der Rentenversicherung. Die Entscheidung, ob Sofortmeldungen abzugeben sind, trifft die Einzugsstelle. Für versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ist das die zuständige Krankenkasse; bei geringfügig Beschäftigten die Minijob-Zentrale.

Ausgangsmeldungen (Arbeitgeber -> Rentenversicherung)

RPCDSVD0: DEÜV-Sofortmeldungen erstellen

RPCDSLD0_OUT: Sachbearbeiterliste für DEÜV-Sofortmeldungen

RPCD3LD0_OUT_DISPLAY:  Anzeige von DEÜV-Sofortmeldungen

RPCDSTD0: DEÜV-Meldedateien für Sofortmeldungen erstellen

Eingangsmeldungen (Rentenversicherung -> Arbeitgeber)

RPCSVPD0: SV: Abholen u. Bestätigen der Verarbeitungsergebnisse bei der GKV

RPCDSHD0_IN: Zuordnung von DEÜV-Sofortmeldungen Eingang

RPCDSLD0_IN: Sachbearbeiterliste für DEÜV-Sofortmeldungen

RPCDSVD0_IN: DEÜV-Rückmeldungen der RV-Nummer aus Sofortmeldungen

Dateiart in Tabelle T5D4U:

Ausgang: DSA

Eingang: DSI

Dateiart RPCSVPD0: DSA


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