Das grundlegende Customizing dazu ist im SAP-Hinweis 881098 beschrieben. In der Abrechnung passiert folgendes:
1. Funktion PAB
Hier werden die in der V_T554C hinterlegten Lohnarten zur Bewertung der Abwesenheit krank oder Urlaub gebildet.
2801Urlaub bezahlt
O326Urlaubsaufschlag TVöD I 100,00AT
2802Krankheit/Kur
O302Krankenlohnaufschlag I 100,00AT
4822Krankengeldzuschuss
O321Urlaubsaufschlag KrGZu I 100,00RTx
2. Funktion DOUKA
Die Funktion DOUKA wird im Schema mit verschiedenen Parametern aufgerufen.
DOUKA ORT -> Schema DOLA – Einlesen letzte Abrechnungsergebnisse
- Übernahme der für die Berechnung des Urlaubs- und Krankenlohnauschlags relevanten Lohnarten in Abhängigkeit der Tarifdefinition des verwendeten Berechnungsmodells
- Prüfung der Ereignisse für eine Neuberechnung des Aufschlags laut Customizing, dann erfolgt keine Übernahme der Lohnarten
Wichtig:
Der Aufruf der Funktion mit dem Parameter "ORT" ist Voraussetzung für die Durchführung der Funktion mit allen anderen Parametern, da dadurch alle für die weitere Verarbeitung relevanten Tabellen aufgebaut werden und das für den Personalfall zu verwendende Berechnungsmodell ermittelt wird.
DOUKA VORG -> Schema DOTK Bruttoteil: Zeitdatenverarbeitung
- Einlesen des manuell vorgegebenen Aufschlagssatzes
DOUKA BEW -> Schema DOTK Bruttoteil: Zeitdatenverarbeitung
- Bewertung der zum Zeitpunkt des Aufrufs der Funktion in der IT vorhandenen Lohnarten für den Urlaubs- und Krankenlohnaufschlag mit dem für die Person manuell vorgegebenen oder festgeschriebenen Aufschlagssatz (monatsübergreifende Abwesenheit)
- Wenn kein Aufschlag aus Vormonat oder manueller Vorgabe vorhanden ist, dann wird die Durchschnittsberechnung angestoßen. Es wird allerdings zunächst die technische Lohnart /O4P bewertet, weil die Lohnarten für den Aufschlag im Rahmen der zeitversetzten Bezahlung zu diesem Zeitpunkt gefiltert wurden. Erst in der in der Auszahlungsperiode angestoßenen Rückrechnung werden die Lohnarten O326 und O328 mit dem ermittelten Aufschlagssatz bewertet.
Ablauf der Durchschnittsberechnung:
- Relevanztest (Rechenregel DOH1, Operation MEANV)
- Für die importierte Abrechnungsperiode wird geprüft, ob sie für die Aufschlagsberechnung relevant ist. Das erfolgt anhand der für das Modell der Aufschlagsberechnung im Customizing hinterlegten Ereignisse für den Neubeginn der Berechnung und der Sperrfristen.
- Kumulation der in der im Customizing hinterlegten Lohnart vorhandenen Beträge (im TVÖD: /221)
- Nach dem Einlesen der erforderlichen Perioden (im TVÖD: 3) wird die für die Endeverarbeitung hinterlegte Rechenregel durchlaufen und der Durchschnitt gebildet (im TVÖD: DOH2).
- Der Aufschlagssatz wird nach folgender Formel berechnet:
Zuschläge 3
Aufschlag = ------------------------------ * --------------------
13 * wöchtl.Arbeitstage Anz(Perioden)
Dabei ist die Variable /O34 zu diesem Zeitpunkt mit den wöchentlichen Arbeitstagen zu Beginn des Berechnungszeitraumes gefüllt (passiert in Regel DOH1).
- Abstellen des ermittelten Aufschlags in der Lohnart /O4I als Grundlage für die Bewertung des Aufschlags bei monatsübergreifender Abwesenheit
Weitere Informationen zur Urlaubs- und Krankenlohnaufscchlagsberechnung:
- Besonderheiten
- Wichtig für die Berücksichtigung in der Berechnung des Ausgleichsbetrages für Beschäftigungsverbot