Wird für einen Betriebsrentner rückwirkend eine EU-Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) gewährt, müssen
- der Renteneintritt geändert, d.h. zurückverschoben
- die Betriebsrenten u.U. nachgezahlt
- die Meldungen im maschinellen Zahlstellenverfahren (ZMV) korrigiert und übertragen werden.
Vorgehen:
- Rufen Sie über die Transaktion PA30 die Personalnummer auf und selektieren im Infotyp 0 (Maßnahmen) die Maßnahme zur Pensionierung.
- Kopieren Sie diese Maßnahme und ändern dabei das Beginndatum auf den Beginn der EU-Rente.
- Führen Sie die Maßnahme aus.
Durch die Verschiebung der in der Maßnahme prozessierten Infotypen ist die Nachzahlung der Betriebsrente als laufender Bezug und die Verarbeitung der Personalnummer im ZMV gewährleistet. - Rechnen Sie die Personalnummer produktiv ab.
Es wird dabei automatisch eine Rückrechnung auf den Monat des korrigierten Renteneintritts angestoßen. - Rufen Sie über die Transaktion /SA38 oder /SE38 den Report RPUSVMD0_START auf um das ursprünglich gesetzte Startdatum im ZMV zu überschreiben (vgl. /SE16, Tabelle P01SV_MLDAUFR, Art des Datenaustauschs ZAV) und füllen Sie das Selektionsbild wie folgt:
- Tragen Sie die Personalnummer ein.
- Im Gruppenrahmen Startdatum auswählen geben Sie das Datum des neuen Renteneintritts an.
- Als Meldungsart geben Sie ZAV ein.
- Im Gruppenrahmen Funktionssteuerung wählen Sie 'Datum überschreiben'.
- Führen Sie den Report aus.
- Starten Sie den ZMV-Meldereport RPCZOVD0 im Rahmen der Folgeaktivitäten zur Abrechnung mit der aktuellen Abrechnungsperiode.
Es wird eine Stornierung der alten Beginnmeldung und eine neue Beginnmeldung erzeugt, die Sie anschließend übertragen.