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Wird für einen Betriebsrentner rückwirkend eine EU-Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) gewährt, müssen

  1. der Renteneintritt geändert, d.h. zurückverschoben
  2. die Betriebsrenten u.U. nachgezahlt
  3. die Meldungen im maschinellen Zahlstellenverfahren (ZMV) korrigiert und übertragen werden.

Vorgehen:

  1. Rufen Sie über die Transaktion PA30 die Personalnummer auf und selektieren im Infotyp 0 (Maßnahmen) die Maßnahme zur Pensionierung.
  2. Kopieren Sie diese Maßnahme und ändern dabei das Beginndatum auf den Beginn der EU-Rente.
  3. Führen Sie die Maßnahme aus.
    Durch die Verschiebung der in der Maßnahme prozessierten Infotypen ist die Nachzahlung der Betriebsrente als laufender Bezug und die Verarbeitung der Personalnummer im ZMV gewährleistet.
  4. Rechnen Sie die Personalnummer produktiv ab.
    Es wird dabei automatisch eine Rückrechnung auf den Monat des korrigierten Renteneintritts angestoßen.
  5. Rufen Sie über die Transaktion /SA38 oder /SE38 den Report RPUSVMD0_START auf um das ursprünglich gesetzte Startdatum im ZMV zu überschreiben (vgl. /SE16, Tabelle P01SV_MLDAUFR, Art des Datenaustauschs ZAV) und füllen Sie das Selektionsbild wie folgt:
    • Tragen Sie die Personalnummer ein.
    • Im Gruppenrahmen Startdatum auswählen geben Sie das Datum des neuen Renteneintritts an.
    • Als Meldungsart geben Sie ZAV ein.
    • Im Gruppenrahmen Funktionssteuerung wählen Sie 'Datum überschreiben'.
  6. Führen Sie den Report aus.
  7. Starten Sie den ZMV-Meldereport RPCZOVD0 im Rahmen der Folgeaktivitäten zur Abrechnung mit der aktuellen Abrechnungsperiode.
    Es wird eine Stornierung der alten Beginnmeldung und eine neue Beginnmeldung erzeugt, die Sie anschließend übertragen.

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