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Die Abbildung von Darlehen erfolgt über den Infotyp 0045 mit den folgenden Subtypen:

                       

Mit den Daten aus dem Infotyp 0045 und den im Customizing hinterlegten Informationen werden in der Abrechnung die folgenden Werte bestimmt:

  • Darlehensrückzahlung
  • Darlehensverzinsung
  • Versteuerung des geldwerten Vorteils   
         

Die Darlehensarten sind im Infotyp Darlehen (0045) als Subtypen hinterlegt. Jedes Darlehen erhält eine laufende Nummer. Durch die Kombination aus Darlehensart und laufender Nummer kann jedes Darlehen vom System eindeutig identifiziert werden. Das System schlägt abhängig von Ihrem Vorgehen eine laufende Nummer vor:

Grunddaten

Im Infotyp 0045 werden alle Grunddaten eines Arbeitgeberdarlehens, z.B. das Bewilligungsdatum und der Darlehensbetrag, hinterlegt. Das System zeigt zusätzlich den Darlehenssaldo an. Diese Daten sollten in allen Infotypsätzen eines Darlehens übereinstimmen.

Konditionen

Für jedes Arbeitgeberdarlehen legen Sie fest, welche Darlehenskondition gelten soll. Außerdem legen Sie die Höhe der Tilgungsrate und den Beginn der Tilgung fest. Die Zinszahlungen werden unabhängig vom Tilgungsbeginn unmittelbar nach der Auszahlung des Darlehens bei der Personalabrechnung für den Mitarbeiter berücksichtigt.

In der Konditionsübersicht erhalten Sie einen Überblick über die Details der Darlehenskondition des aktuellen Infotypsatzes.

 

Die Zinsen entstehen in jeder Abrechnungsperiode. Der Zinsrhythmus legt fest, in welchen Abständen der Mitarbeiter die kumulierten Zinsen bezahlen muss. Ob die Konditionsübersicht den Zinsrhythmus anzeigt, ist abhängig von der Darlehensart. Bei einem Ratendarlehen werden Zins- und Tilgungsrhythmus angezeigt. Bei einem Annuitätendarlehen wird nur der Tilgungsrhythmus angezeigt, da die Zinsen gleichzeitig mit den Tilgungen fällig sind.

Darlehenszahlungen

Im Infotyp Darlehen (0045) hinterlegen Sie alle Zahlungen, die Ihr Unternehmen oder der Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Darlehen leisten. Das sind Auszahlungen, Rückzahlungen und sonstige Zahlungen, z.B. Darlehensgebühren.

Es kann maximal der bewilligte Betrag an den Mitarbeiter ausgezahlt werden, die kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Die Bewilligung eines Darlehens führt nicht automatisch zur Auszahlung. Sie müssen die Darlehensauszahlung explizit veranlassen.

Nachträgliche Änderungen an bereits abgerechneten Zahlungen lösen in der Personalabrechnung eine Rückrechnung aus.

Wenn der Mitarbeiter sein Darlehen vollständig zurückgezahlt hat, erhalten Sie eine Mitteilung im Abrechnungsprotokoll. Es wird empfohlen, vollständig zurückgezahlte Darlehen im Infotyp Darlehen (0045) zeitlich abzugrenzen.

Sämtliche Bilder/Daten in diesem KBA sind aus SAP-internen Systemen, Beispieldaten oder Demo-Systemen. Jede Ähnlichkeit mit realen Daten ist rein zufällig!

Direktversicherungen

Zukunftssicherungsleistungen sind Aufwendungen des Arbeitgebers, durch die die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers oder seiner Angehörigen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der vorzeitigen Arbeitsunfähigkeit, des Alters oder des Todes gesichert werden soll.

Es handelt sich dabei sowohl um freiwillige Leistungen, als auch um Leistungen, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat.

Die freiwilligen Leistungen werden als zugeflossener Arbeitslohn angesehen, wenn ihnen der Arbeitnehmer ausdrücklich oder stillschweigend zustimmt. Stillschweigende Zustimmung wird angenommen, wenn der Arbeitnehmer von freiwilligen Leistungen Kenntnis hat oder den Umständen nach Kenntnis haben muss. Ob eine Zukunftssicherung für einen einzelnen Arbeitnehmer oder für eine Gruppe oder die Gesamtheit der Arbeitnehmer erfolgt, ist ohne Bedeutung.

Die gebräuchlichsten Formen der Zukunftssicherung sind:

  • Beiträge des AG zur Pflichtversicherung des AN
  • Zuschüsse des AG zu freiwilligen Versicherungsleistungen des AN
  • Beiträge des AG zu Direktversicherungen
  • Zuweisungen an Pensionskassen
  • Zuweisungen an Unterstützungskassen
  • Zukunftssicherung durch Versorgungszusagen

Die Leistungen können entweder steuerpflichtiger oder steuerfreier Arbeitslohn sein. Der gebräuchlichste Fall ist die Zukunftssicherungsleistung über eine Direktversicherung.

Funktionsumfang

Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers, die durch den Arbeitgeber bei einem inländischen oder ausländischen Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurde und bei der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Versorgungsleistungen des Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt ist.

Direktversicherungen werden im Infotyp Direktversicherung (0026) erfasst.

Steuerpflichtige Zukunftssicherungsleistungen, wie z.B. eine Direktversicherung des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter, kann der Arbeitgeber nach § 40b EStG mit einem Pauschalsteuersatz (im Jahr 2002: 20%) besteuern.

Einzelverträge

Eine Lohnsteuerpauschalierung für Beiträge zu einer Direktversicherung ist auf EUR 1.752 jährlich je Arbeitnehmer begrenzt.

Gruppenverträge

Sind mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Direktversicherungsvertrag versichert, so ist eine Durchschnittsberechnung anzustellen.

Der Durchschnittsbetrag kann nur dann pauschal versteuert werden, wenn er EUR 1.752 im Kalenderjahr nicht überschreitet. In die Durchschnittsberechnung dürfen keine Arbeitnehmer einbezogen werden, für die der Arbeitgeber im Kalenderjahr insgesamt mehr als EUR 2.148 an Direktversicherungsbeiträgen bezahlt.

Abfindung zur Finanzierung einer Direktversicherung

Zahlt der Arbeitgeber bei Beendigung des Dienstverhältnisses für den Arbeitnehmer Beiträge zu einer Zukunftssicherungsleistung, z.B. zu einer Direktversicherung, so vervielfältigt sich der Betrag von EUR 1.752 mit der Anzahl der Kalenderjahre, in denen das Dienstverhältnis bestanden hat. Diese vervielfältigte Pauschalierungsgrenze vermindert sich um die pauschal versteuerten Beiträge, die der Arbeitgeber erbracht hat.

Erfassen von Direktversicherungen

Im Infotyp Direktversicherung (0026) können Sie Daten für Direktversicherungen, die Sie in Ihrem Betrieb im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter abgeschlossen haben, anlegen.

Betroffen sind Leistungen, die entweder an eine Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse in Form eines Versicherungsvereins a.G. ( auf Gegenseitigkeit) erbracht werden.

Sonstige Altersvorsorgeleistungen (Betriebsrenten, Pensionen etc.) werden im Infotyp Betriebsrenten (0053) erfasst.

Der Grund für eine getrennte Erfassung der Direktversicherungen und Leistungen an Pensionskassen ist, dass sie eine spezielle steuerliche Behandlung erfahren, da die Möglichkeit der Pauschalversteuerung besteht (vgl. § 40b EStG).

Erfassen einer Direktversicherung im Infotyp Direktversicherung (0026)
  • Vertragsdaten

Geben Sie die Versicherungsart, die Versicherungsgesellschaft, die Versicherungsprämie und die Erste Auszahlperiode an.

Die Versicherungsart ist der Subtyp des Infotyps Direktversicherung (0026). Über die laufende Nummer können Sie mehrere Verträge zu einer Versicherungsart erfassen.

Zu Informationszwecken können Sie auch das Eintrittsdatum in die Versicherung, die Versicherungssumme, die Versicherungsnummer, den Tarif sowie den Zeitpunkt, ab dem der Mitarbeiter einen unverfallbaren Anspruch auf die Versicherungsleistung erhält, erfassen.

  • Abrechnungsdaten

Den geldwerten Vorteil wird vom System automatisch pauschal besteuert, wenn Sie keine abweichenden Angaben machen. Wenn Sie das Kennzeichen Pauschalsteuer AG setzen, trägt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer, d.h. es findet keine Abwälzung auf den Arbeitnehmer statt. Wenn Sie das Kennzeichen Individualsteuer setzen, wird der Beitrag zur Direktversicherung individuell besteuert.

Die gesetzlichen Pauschalierungsgrenzen (EUR 1.752 pro Arbeitnehmer jährlich bei Einzelverträgen bzw. höchstens EUR 2.148 bei Gruppenverträgen) werden vom System automatisch berücksichtigt. Liegt eine Eingabe über der Pauschalierungsgrenze, dann meldet das System, dass Eingaben über dem Limit liegen.

Grundsätzlich geht das System beim Erfassen einer Direktversicherung zunächst davon aus, dass der Beitrag für die Direktversicherung aus Einmalbezügen des Arbeitnehmers abgeführt wird (Kennzeichen DV aus Einmalbezug).

Sie können diese Voreinstellung übersteuern, indem Sie das Kennzeichen DV aus lfd. Bezügen setzen. In diesem Fall führt das System den Beitrag für die Direktversicherung aus laufenden Bezügen ab.

Wenn Sie zusätzlich das Kennzeichen Zusatzleistung des AG setzen, wird der Beitrag nicht aus einer Gehaltsumwandlung des Arbeitnehmers, sondern aus einer Zusatzleistung des Arbeitgebers (laufend oder Einmalzahlung) abgeführt.

  • Empfängerdaten

Hier können Sie einen Empfängerschlüssel oder die Bankverbindung des Anlageinstituts zur Überweisung des Beitrags erfassen.

Rückrechnung

Eine Direktversicherung ist grundsätzlich rückrechnungsfähig.

Sie dürfen allerdings an folgenden Angaben im Infotyp Direktversicherung (0026) keine Änderungen in die Abrechnungsvergangenheit durchführen:

  • Versicherungsprämie
  • Bankdaten
  • Besteuerungsmerkmale

Rückwirkende Änderungen an diesen Angaben sind nicht zulässig.

Kurzarbeitergeld

Ist ein Unternehmer gezwungen, aufgrund einer schlechten Wirtschaftslage die Regelarbeitszeit seiner Mitarbeiter zu reduzieren, so spricht man von Kurzarbeit.

Voraussetzung für die Berechnung von Kurzarbeitergeld ist, dass die entsprechenden Einstellungen im System unter Abrechnung Deutschland > Kurzarbeit/Saison-Kurzarbeit vorgenommen wurden.

Hierbei werden zunächst Lohnarten, Abwesenheiten und Berechnungsregeln entsprechend den Anforderungen an die Berechnung geschlüsselt. Zusätzlich müssen pro Kurzarbeitszeitperiode eine Reihe weiterer Arbeitsschritte durchgeführt werden.
- Festlegen des KUG-Gewährungszeitraums
- Festlegen der von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter
- Einrichten eines Kurzarbeitszeitplans.

Einrichten von Kurzarbeitergeld
1. Das zuständige Arbeitsamt teilt bei der Genehmigung von Kurzarbeit einen Gewährungszeitraum und eine Genehmigungsnummer mit.
2. Diese Angaben sind in der Sicht Tabelle T5D3E (KUG Genehmigungszeitraum) mit einer frei wählbaren Referenznummer abgelegt.
3. In der Tabelle T507A (Abgrenzung der betroffenen Mitarbeiter) sind unter der gleichen Referenznummer die Organisationseinheiten und Personengruppen abgelegt, die von Kurzarbeit betroffen sind.

Pflegen der Stammdaten und Reports

Pro Mitarbeiter wird mit Hilfe des Reports RPIKUGD0 (Batch-Input für KUG/WAG) über Batch-Input ein Satz des Infotyp 0049 (Kurzarbeit / Winterausfall) angelegt.
Die Entscheidung für welche Mitarbeiter dies geschieht, wird über die Einträge der o.g. Tabellen T507A und T5D3E getroffen.

Weitere Informationen finden Sie im IMG: Abrechnung Deutschland > Kurzarbeit > Aktivitäten pro Ausfallperiode

Zusätzlich müssen die per Batch-Input angelegten Infotypsätze geändert werden, falls einzelne Mitarbeiter kein KUG erhalten sollen (z. B. wegen Kündigung) oder falls andere Werte als die vorgeschlagenen gelten sollen.

Die Berechnung von KUG erfolgt im Rahmen des normalen Abrechnungsprogramm Deutschland und dem entsprechenden Personalrechenschema (Standard: D000). Die Verarbeitung selbst erfolgt in den Teilschemen DKB0 und DKU1.

Nach erfolgreicher Abrechnung können die KUG-Rückerstattungslisten für Ihre Rückforderungen vom Arbeitsamt erstellt werden. Hierzu dient der Report RPCKULD2 (KUG / WAG-Liste für Arbeitsamt/Krankenkasse)

Im Infotyp 0049 können Daten zur Berechnung von Kurzarbeit / Saison-Kurzarbeit erfasst werden.

                       

Der Infotyp unterteilt sich in die Subtypen Kurzarbeit und Saison-Kurzarbeit.
- Subtyp K: Kurzarbeit
- Subtyp S: Saison-Kurzarbeit 

 

Anlegen des Infotyps per Batch-Input

Neue Sätze dieses Infotyps für alle von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter können automatisch angelegt werden. Dies geschieht durch Abspielen einer Batch-Input-Mappe mittels Report RPIKUGD0. 

Beim Batch-Input werden die Felder Gültig, KUG / WAG, Referenznummer und Arbeitszeitplanregel automatisch gefüllt. Diese Angaben genügen, um für den Mitarbeiter Kurzarbeiter- / Saison-Kurzarbeitergeld zu berechnen.

Abweichende Angaben

Abweichende Angaben zu Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Lohnsatz und dem Divisor Grundvergütung können in diesem Infotyp erfasst werden. Falls hierzu Eingaben gemacht werden sollen, muss der Infotyp Kurzarbeit / Winterausfallgeld (0049) manuell geändert werden.

Nebeneinkommen bei Kurzarbeit 
Auf das Kurzarbeitergeld wird Einkommen, das aus einer Beschäftigung am Ausfalltag erzielt wird, nach Abzug von Werbungskosten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zur Hälfte angerechnet.

Falls der Mitarbeiter an einem Ausfalltag Nebeneinkommen erzielt, muss dieses Nebeneinkommen nach Abzug der Werbungskosten, der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge über den Infotyp Ergänzende Zahlungen (0015) erfasst werden.
Hierzu steht die Musterlohnart MK00 - KuG Nebeneinkommen zur Verfügung. Im Customizing kann diese MK00 auf eine kundeneigene Lohnart kopiert und gegebenenfalls den Bedürfnissen angepasst werden. Beim Erfassen des Nebeneinkommens über diese Lohnart wird in der Abrechnung die Hälfte des Betrages von der KUG-Leistung abgezogen und in der Arbeitsamtsliste angedruckt.

Sämtliche Bilder/Daten in diesem KBA sind aus SAP-internen Systemen, Beispieldaten oder Demo-Systemen. Jede Ähnlichkeit mit realen Daten ist rein zufällig!

Nettozusagen sind Bezüge, für die der Arbeitgeber die gesetzlichen Abzüge (Steuer und Sozialversicherung), die eigentlich der Arbeitnehmer zu zahlen hätte, ganz oder teilweise übernimmt.

Bei Übernahme aller gesetzlichen Abzüge durch den Arbeitgeber erhält der Arbeitnehmer die tatsächlich vereinbarte Nettozusage als gesetzliches Netto.

Erhält ein Mitarbeiter anlässlich eines Jubiläums ein Geschenk, das wegen seines hohen Wertes als geldwerter Vorteil anzusehen ist, so müsste der Mitarbeiter für dieses Geschenk Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Da es sich um ein Geschenk und nicht um eine Lohnzahlung handelt, übernimmt der Arbeitgeber auch die anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Diese Form des geldwerten Vorteils ist eine Nettozusage.

Voraussetzungen

Im Customizing müssen entsprechende Lohnarten für Nettozusagen eingerichtet werden.
Einführungsleitfaden: Abrechnung Deutschland -> Nettozusagen.

Lohnarten:

                       

Diese Lohnarten können im Rahmen der Stammdatenpflege für einen Mitarbeiter über die Infotypen Wiederkehrende Be-/Abzüge (0014) beziehungsweise Einmalzahlungen (0015) aufgegeben werden.

Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Nettozusage erfolgt im Rahmen des Abrechnungslaufs automatisch mittels des Verfahrens der Brutto-Netto-Iteration.

Nettozusagen werden immer nach dem Entstehungsprinzip hochgerechnet. Wenn rückwirkend eine Nettozusage eingegeben oder geändert wird, so wird die Hochrechnung der Nettozusage in dem rückgerechneten Monat nach den dort geltenden Merkmalen durchgeführt.

Das kann dazu führen, dass eine Nettozusage das gesetzliche Netto des Mitarbeiters nicht um den gewünschten Betrag erhöht.

Sämtliche Bilder/Daten in diesem KBA sind aus SAP-internen Systemen, Beispieldaten oder Demo-Systemen. Jede Ähnlichkeit mit realen Daten ist rein zufällig!

Für den elektronischen Datenaustausch mit den Übermittlungsstellen der Finanzverwaltung (Clearingstellen) sind die technischen Vorgaben von Seiten der Finanzämter über das Elsterverfahren spezifiziert.´Die zu übertragenden Daten sind dabei in einer XML-Datei bereitzustellen. Die Teile des XML mit sensitiven Daten werden vor der Übertragung komprimiert und verschlüsselt. Bei der Übertragung der Daten wird deren Empfang mit einer Ticketnummer bestätigt. Diese Nummer wird später verwendet, um das endgültige Protokoll bei der Clearingstelle abzuholen. Aufgrund des Steueränderungsgesetzes 2003 sind die Lohnsteuerdaten des Mitarbeiters (Lohnsteuerbescheinigung) ab dem 01.01.2005 gemäß dem Elsterverfahren elektronisch an die amtlich bestimmte Clearingstelle zu übertragen. Aufgrund des Steueränderungsgesetzes 2003 sind die Lohnsteueranmeldedaten ab dem 01.01.2005 gemäß dem Elsterverfahren elektronisch an die amtlich bestimmte Clearingstelle zu übertragen. Zum 01.01.2012 startet das ELStAM-Verfahren. Dies bedeutet, dass die Lohnsteuerabzugsmerkmale ab dem Jahr 2012 elektronisch von der Clearingstelle bereitgestellt werden (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale = ELStAM) .

Die genauen Informationen und Anleitungen zum Implementieren der Überttragung finden Sie auch im IMG unter:

  • Datenaustausch mit der Finanzverwaltung - Überblick
  • Technische Grundlagen für die Kommunikation
  • Verschlüsselung für Elster einrichten
  • Verbindungen einrichten
  • RFC-Verbindung einrichten
  • Konstanten pflegen
  • Nummernkreis für Nutzdatenticket anlegen

Ablauf der Lohnsteuerbescheinigung mit Elsterlohn

  1. Lohnsteuerdaten erstellen: Report RPCTXVD0 starten => Daten werden in transparenten Tabellen gespeichert (P01T-Tabellen)
  2. Lohnsteuerdaten zusammenfassen: Report RPCTXSD0 starten => XML-Dateien und Einträge im B2A-Manager werden erzeugt
  3. Daten an Clearingstelle übertragen: B2A-Manager starten => Datensatz auswählen und an Clearingstelle übertragen => Clearingstelle bestätigt Empfang und liefert Transferticket
  4. Protokolls von Clearingstelle abholen: B2A-Manager starten => Datensatz auswählen => Protokoll von der Clearingstelle abholen
  5. Lohnsteuerbescheinigung für Mitarbeiter erstellen: Report RPCTXMD0 starten => Lohnsteuerbescheinigungen werden erstellt

Im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung via Elsterlohn können Sie auch noch die folgenden Reports nutzen:

Report RPCTXWD0 Lohnsteuerdaten zur erneuten Verarbeitung kennzeichnen_:_ Falls bei der Protokollabholung Fehlermeldungen vorkommen, können Sie mit diesem Report Nutzdatenblöcke mit fehlerhaften Datensätzen entweder neu erstellen oder neu übertragen.

Hinweis: Dieser Report kann nur verwendet werden, wenn die Fehlermeldungen bei der Protokollabholung von der Clearingstelle gemeldet werden und dadurch die jeweiligen Einträge im B2A-Manager den Status in Verarbeitung (Fehler - Alle Nutzdaten bzw. Fehler - Teile Nutzdaten) haben. Für Datensätze, die Sie aus zwingenden Gründen erneut übertragen müssen, obwohl  die Daten bei der Protokollabholung von der Clearingstellebereits mit OK zurück gemeldet wurden (Status OK im B2A-Manager), steht Ihnen der Report RPCTXZD0 (s.u.) zur Verfügung. Mit diesem Report können Sie einzelne Datensätze löschen (auch bereits korrekt zurück gemeldete Daten). Danach müssen Sie den kompletten Prozess (angefangen mit RPCTXVD0) für die gelöschten Datensätze nochmal ausführen.

Report RPCTXKD0 Korrekturlauf Lohnsteuerbescheinigung: Mit diesem Report können Sie Datensätze neu erstellen, die von der Clearingstelle abgelehnt wurden und mit dem Report RPCTXWD0 auf den Status neu zu erstellen gesetzt wurden.

Report RPCTXLD0 Lohnsteuerdaten anzeigen: Mit diesem Report können Sie die Datensätze anzeigen, die der Report RPCTXVD0 (Lohnsteuerdaten erstellen) erzeugt hat.

Report RPCTXZD0 Datensätze verwalten_:_ Mit diesem Report können Sie auf Ebene der Personalnummern einzelne Datensätze löschen oder deren Status ändern. In Ausnahmefällen können Sie auch die durch den Report RPCTXVD0 in den transparenten Tabellen erzeugten Lohnsteuerdaten für einzelne Personalnummern sperren. Dadurch schließen Sie diese von der weiteren Verarbeitung durch den Report RPCTXSD0 aus. Führen Sie den Report RPCTXZD0 nur aus, wenn es für Ihr weiteres Vorgehen unbedingt notwendig ist. Änderungen beeinflussen den automatischen Prozessablauf.

Gesetzentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags wurde von der Bundesregierung beschlossen


Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro):

  • Anhebung ab 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro
  • Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 180 Euro auf 8.652 Euro

Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 Euro):

  • Anhebung ab 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro
  • Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro

Kindergeld

  • Anhebung ab 1. Januar 2015 um 4 Euro monatlich je Kind
  • Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro monatlich je Kind

Die Anhebung erfolgt entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts

Abschließende Beratung des Bundestages ist geplant für Juni
Abschließenden Beratung des Bundesrates ist geplant für Juli

Mögliche Ansätze sind:

  • Veröffentlichung des PAP 2015 nach der Sommerpause mit grundsätzlicher Rückrechnungsverpflichtung
  • Gesonderter PAP für Dezember 2015

Nach Klärung der Vorgehensweise werden wir unsere Kunden über Hinweis informieren, wie und wann die Auslieferung erfolgt.

 

Ein neuer Bescheinigungszeitraum wird systemseitig erstellt,  wenn der Arbeitnehmer unterjährig:

  • die Steuerpflicht
  • die Lohnsteuerkarte
  • die juristische Person


wechselt oder unterjährig wieder in das  Unternehmen eingetreten ist.

In diesen Fällen wird die Nummer des Bescheinigungszeitraums,  für den Sie eine eigene Lohnsteuerbescheinigung erstellen  müssen, erhöht.

Zu diesen Fällen gehören:

  •  Änderung der Steuerklasse
  •  Änderung der Anzahl der Kinder
  •  Pflege eines Freibetrages

nicht dazu.

Es ist nicht notwendig für diese Fälle einen neuen  Bescheinigungszeitraum, welcher hochgezählt wird, anzulegen.

Prüfung Versteuerung der Vergütung von mehrjähriger Tätigkeit bzw. Abfindung

  

Die Berechnung der Steuer bei Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit  im ist Programmablaufplan (PAP) festgelegt. Siehe:   https://www.bmf-steuerrechner.de/  Service für Entwickler.

Die mehrjährige Versteuerung vollzieht sich in vier Schritten, wobei bestimmte Parameter von einem Schritt in den nächsten übernommen werden. Die einzelnen Schritte der Besteuerung von mehrjährigen Bezügen sind dem Protokoll DST LST zu entnehmen. Auszug:

...

Ist die Besteuerung als sonstiger Bezug günstiger, wird diese übernommen. Sonst erfolgt die Besteuerung als mehrjähriger Bezug. Eine negative Steuer auf den mehrjährigen Bezug wird nicht mehr zugelassen.

Ab 2009 werden die Freibeträge, die im 2. Schritt ermittelt wurden, auch im 3. und 4. Schritt verwendet. Zu den Freibeträgen zählen:

o   Arbeitnehmer-Pauschbetrag

o   Sonderausgabenpauschbetrag

o   Pauschbetrag für Alleinerziehende

o   Vorsorgepauschale

o   Versorgungsfreibetrag

o   Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

o   Altersentlastungsbetrag

o   Persönlicher Freibetrag gemäß Lohnsteuerkarte

Gegenüber dem PAP 2008 geändert wurde die Berechnung der Steuer bei Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit. Im PAP 2008 war es noch so, dass zumindest die Vorsorgepauschale von der Summe Lohn + 1/5 Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit abgezogen wurde. Bei keinem bzw. geringem Lohn im Auszahlungsjahr ergab sich damit eine bis fünffache Berücksichtigung der Vorsorgepauschale.

...

Die Versteuerung eines mehrjährigen Bezuges lässt sich nicht auf Basis sonstiger Versteuerung nachrechnen.

Die Ergebnisse des Programms RPCALCD0 können folgenderweise bestätigt werden:

Vergleichen Sie bitte die Ergebnisse des RPCALCD0

mit dem Programm RPCSDFD*, z.B. RPCSDFDR (PAP, Jahr 2015)

bzw.

im Internet mit dem Rechner von Herrn Parmentier: http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm     Bitte beachten Sie, dass es sich hier nicht um einen amtlichen Rechner handelt!

SAP-Hinweis 2301532 - LStB: Fehler 309505001 Zur KmID sind bereits Daten gespeichert 

SAP-Hinweis 1437095 - FAQ zur Lohnsteuerbescheinigung (RPCTXVD1)

SAP-Hinweis 1696549 - FAQ Lohnsteuerbescheinigung

Frage:

Ein Mitarbeiter tritt per 31.03.2009 durch einen Aufhebungsvertrag aus und geht in Vorruhestand. Der
Mitarbeiter bekommt eine Abfindung in Höhe von 65.000 EUR. Weiterhin hat er in den Monaten 01 - 03/2009 folgende Bezüge bekommen:

3 * 4.500 EUR Gehalt
Einmalzahlungen in Höhe von 2.500 EUR

Bei der Schlüsselung der LA "0100 Gehalt" mit der Verarbeitungsklasse 14 >> "1 Lohnart fließt ungekürzt in die Schätzbasis" wird für 03/2009
ca. 22.000,00 Lohnsteuer berechnet.

Lt. manueller Steuerermittlung und unter Berücksichtigung der Fünftelregelung sollten aber nur ca. 6 .000 EUR Lohnsteuer anfallen.
Demnach würde der MA die Differenz erst mit der Steuererklärung zurückerhalten.

Der Mitarbeiter bezieht ab dem 01.04.2009 Altersrente und wird auch keine weitere Beschäftigung ausüben. LT Finanzamt müsste es eine
Möglichkeit geben, den zukünftigen Verdienst für April - Dezember 09 mit 0 anzusetzen, damit die Jahressteuer entsprechend berechnet werden kann.

NachRücksprache mit unseren Wirtschaftsprüfern gibt es bspw. bei Datev die Möglichkeit, den zukünftigen Verdienst in solchen Fällen
einzupflegen, damit bei der Fünftelung nur der bisherige Verdienst zuzüglich der Abfindung in die Berechnung einfließen.

Lösungsvorschlag:

Es gibt zwei Möglichkeiten um Ihren Fall im System abzubilden.

Zum ersten können Sie in der Tabelle V_T5D2G ein eigenes Steuerverfahren anlegen, welches Sie dann bei dem Mitarbeiter im IT 12 angeben.

Die zweite Möglichkeit ist im IT 15 die Lohnart M990 - Vorgabe Jahresarbeitslohn mit dem gewünschten Jahresarbeitslohn des
Mitarbeiters aufzugeben. Durch diese Lohnart wird die Lohnart /45j erzeugt, welche dann den Jahresarbeitslohn in der Abrechnung
mit dem neuen gewünschten Wert übersteuert.

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