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Allgemeines zum Thema maschinelles Erstattungsverfahren AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz)

Das Aufwendungsausgleichsgesetz entstand im Jahr 2006. Darin wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgebern Kosten für Entgeltersatzleistungen und Mutterschaftsleistungen an Arbeitnehmer erstattet werden. Das Gesetz beinhaltet Regelungen, wie diese zusätzlichen finanziellen Belastungen auf alle Arbeitgeber umgelegt werden (Umlageverfahren).

http://www.gesetze-im-internet.de/aufag/index.html

Unterschieden wird hierbei zwischen:

  • der Erstattung bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1-Umlage)      auf alle Arbeitnehmer sowie
  • die Versicherung für die Aufwendungen bei Mutterschaft (U2-Umlage) auf      alle Unternehmen, unabhängig von der Beschäftigtenzahl

Mit dem U1-Umlageverfahren versichert der Arbeitgeber sich gegen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Er zahlt einen individuellen Beitragssatz und bekommt einen bestimmten Anteil für die Lohnfortzahlung, die im Krankheitsfall geleistet wurde, ersetzt.

Mit dem U2-Umlageverfahren versichert der Arbeitgeber sich gegen die Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen. Er zahlt einen individuellen Beitragssatz und bekommt generell 100% der geleisteten Aufwendungen erstattet.

Seit dem 01.01.2011 ist das elektronische Erstattungsverfahren für die Arbeitgeber Pflicht (§ 2 Abs. 3 AAG). Der Antrag auf die Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz muss durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung an die zuständige Krankenkasse übermittelt werden.

U1 - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

An dieser Versicherung nehmen alle Firmen teil, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.

Zu Beginn eines Kalenderjahres ist von jedem Arbeitgeber zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) erfüllt sind. Die Krankenkassen stellen dazu Arbeitsblätter zur Feststellung der Umlagepflicht U1 für das Kalenderjahr zur Verfügung.

Die Feststellung der Teilnahme an der U1 gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Für die Beurteilung wird grundsätzlich das vergangene Kalenderjahr herangezogen.

Bei der Ermittlung der Anzahl der Arbeitnehmer werden folgende Personenkreise nicht berücksichtigt:

  • Auszubildende und Praktikanten,
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld,
  • schwerbehinderte Menschen,
  • Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit,
  • mitarbeitende Familienangehörige eines landwirtschaftlichen Betriebes,
  • Heimarbeiter,
  • Wehr- und Zivildienstleistende.

Teilzeitbeschäftigte werden anteilig entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet.

Erstattungsfähig ist generell das vom Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (Lohnfortzahlung bei Krankheit) weitergezahlte Entgelt. Bei der Erstattung ist also vom Bruttoarbeitsentgelt auszugehen.

Die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bestimmt § 4 Abs. 1 EFZG nach dem Entgeltausfallprinzip. Nach §1 AAG haben die Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen den Arbeitgebern, die in der Regel ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen,

  • 80 Prozent des fort gezahlten Arbeitsentgelts und
  • 80 Prozent der auf die fort gezahlten Arbeitsentgelte entfallenden von den Arbeitgebern zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung

zu erstatten.

Die Krankenkasse kann diese gesetzlich festgelegte Erstattungshöhe durch Satzungsbestimmungen beschränken.

U2 - Mutterschaftsaufwendungen

Unabhängig von der Betriebsgröße nehmen an dem U2-Umlageverfahren grundsätzlich alle Arbeitgeber teil.

Der Erstattungssatz im U2-Umlageverfahren beträgt generell 100%.

Erstattet werden folgende Aufwendungen:

  • der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
  • das vom Arbeitgeber bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt (Mutterschutzlohn),
  • die auf dieses Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur  Sozialversicherung.

Fälligkeit des Erstattungsanspruchs:

Die Erstattung von Aufwendungen wird dem Arbeitgeber nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AAG grundsätzlich von der Krankenkasse gewährt, bei der die jeweiligen Arbeitnehmer versichert sind. Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 AAG wird die Erstattung auf Antrag erbracht. Sie ist zu gewähren, sobald der Arbeitgeber Arbeitsentgelt nach § 3 Abs. 1 und 2 und § 9 Abs. 1 EFZG (gilt für das U1-Verfahren) oder Arbeitsentgelt nach § 11 MuSchG oder den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Abs. 1 MuSchG (gilt für das U2-Verfahren) gezahlt hat. 

Zusammenfassung

Quelle: https://www.lohn-info.de/umlageverfahren.html 

                   

Im SAP Menü sind die Tätigkeiten zum AAG zu finden unter:

Folgeaktivitäten > Pro Abrechnungsperiode > Abrechnungszusatz > AAG Erstattungsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen

Es erfolgt eine Unterscheidung zwischen Ausgangs- und Eingangsmeldungen.

Ausgangsmeldungen sind die Meldungen, die vom Arbeitgeber an die Krankenkasse gemeldet werden. (Arbeitgeber -> Krankenkasse)

Folgende Reports sind im Ausgangsverfahren vorhanden:

Report RPCEAVD0 - Meldungen erstellen
Report RPCEALD0_OUT – Sachbearbeiterliste zur Bearbeitung der Meldungen
Report RPCEAHD0 - Meldedatei erstellen
Report RPUTSVD9 - Meldedatei anzeigen
Report RPCEALD0_OUT_DISPLAY – Anzeige der Meldungen zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen

Eingangsmeldungen sind die Meldungen, die als Rückmeldung von der Krankenkasse an den Arbeitgeber gemeldet werden. (Krankenkasse > Arbeitgeber)

Folgende Reports sind im Eingangsverfahren vorhanden:

Report RPCSVPD0 – Abholen der Meldungen vom GKV – Server
Report RPCEAHD0_IN – Zuordnen der Eingangsmeldungen
Report RPCEALD0_IN – Sachbearbeiterliste für die Eingangsmeldungen
Report RPCEAVD0_IN – Eingangsmeldungen verarbeiten
Report RPCEALD0_IN_DISPLAY – Anzeige der Eingangsmeldungen

 

Im IMG sind die Einstellungen zum Customizing unter dem folgenden Pfad zu finden:

Personalabrechnung -> Abrechnung Deutschland -> Behördenkommunikation (B2A) -> Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern -> Einstellungen für die Anwendungen -> Einstellungen für das maschinelle Erstattungsverfahren

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2 Comments

  1. Former Member

    Hallo Herr Berkhan, wird es auf dieser Seite auch so eine schöne Zusammenfassung wie beim EEL geben? Ich finde das äußerst hilfreich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Tanja Coblenzer

  2. Hallo Frau Coblenzer,

    vielen Dank für Ihre Rückfrage. Unser WIKI befindet sich derzeit noch im Aufbau und wird in der Struktur und inhaltlich ständig angepasst. Ich denke, wir werden auch für das AAG-Verfahren eine Überblicksseite anlegen. Über den genauen Zeitpunkt kann ich Ihnen leider noch keine Informationen geben.

    Freundliche Grüße
    Antje Döring