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Purpose

Auf dieser Seite wird die Erstellung von Meldungen mit Abgabegrund 02 Kind krank ab 01.01.2016 innerhalb des EEL-Verfahrens dargestellt, speziell unter Verwendung der Fiktivläufe in der Abrechnung.

Overview

  1. Allgemeine Erläuterungen zu den Fiktivläufen SVE0 und SVE1 in der Abrechnung
  2. Mögliche Fehlerursachen bei aufgetretenen Fehlern
  3. Besonderheiten / Spezialfälle 

Allgemeine Erläuterungen zu den Fiktivläufen

Mit dem am 04.12.2014 beschlossenen "Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Famile, Pflege und Beruf" wird die Bemessungsgrundlage des Krankengelds bei Erkrankung des Kindes gemäß §45 SGB V ab 01.01.2015 neu geregelt.

Deshalb konnten die EEL-Bescheinigungen zum Kinderkrankengeld und Kinderpflegeverletztengeld für 2015  nur per Papier-Bescheinigung (Transaktion PM20) versendet werden (siehe SAP-Hinweis 2112245), ab 01.01.2016 ist das wieder maschinell über eine EEL-Meldung in Version 08 möglich. Dabei sind einige neue Felder zu melden, die bis zur Auslieferung der Fiktivläufe SVE0 und SVE1 (siehe SAP-Hinweis 2164695) nur manuell über den IT 651 vorgebbar waren.

Für die Angaben

- Während der Freistellung ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt (Feld "Bruttoarbeitsentgelt" in Infotyp 0651)

- Während der Freistellung ausgefallenes Nettoarbeitsentgelt (Feld "Nettoarbeitsentgelt" in Infotyp 0651)

wurden nun zwei Fiktivläufe SVE0, SVE1 in der Abrechnung ausgeliefert, aus denen sich die beiden Angaben berechnen lassen.

Der Fiktivlauf SVE1 erzeugt für jeden Freistellungszeitraum aus der Tabelle V0 zwei Lohnarten

- /6I2 (EEL Erkrankung Kind Brutto Fiktiv)

- /6I3 (EEL Erkrankung Kind Netto Fiktiv)

Diese Lohnarten enthalten das (fiktive) Brutto bzw. Netto, das gezahlt worden wäre, wenn die Freistellung nicht stattgefunden hätte.
Um diese Werte zu ermitteln, wird in Infotyp 2001 für den Zeitraum der Freistellung die Lohnfortzahlung aktiviert, sodass für den gesamten Freistellungszeitraum fortgezahlte Arbeitsentgelte generiert werden.

Der Fiktivlauf SVE0 wird nur einmal für die Abrechnungsperiode aufgerufen und liefert die zwei Lohnarten

- /6I0 (EEL Erkrankung Kind Brutto Echtabrechnung)

- /6I1 (EEL Erkrankung Kind Netto Echtabrechnung).

Das ausgefallene Brutto bzw. Netto in der Bescheinigung (PM20) bzw. im Baustein DBFR der EEL-Meldung wird als Differenz der Lohnarten /6I2 und /6I0 bzw. /6I3 und /6I1 bescheinigt.

Änderung der Verfahrensbeschreibung  - HW 2349163

Das bisher angewendete Verfahren betrachtet jeden Freistellungszeitraum getrennt. Durch die nichtlineare Abhängigkeit des Nettos vom Brutto ergibt sich dadurch der Effekt, daß die Summe der ausgefallenen Netto-Beträge nicht dem Netto entspricht, das man erhält, wenn man alle Freistellungen gleichzeitig als "bezahlt" betrachtet.

Mit der geänderten Version 8.1 der Anlage 4 zur Verfahrensbeschreibung "Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach §23c SGB IV" vom 27.07.2016 wird das Verfahren nun so geändert, daß zur Ermittlung der ausgefallenen Beträge die Freistellungszeiträume zusammen betrachtet werden sollen. Das insgesamt ausgefallene Brutto/Netto wird dann im Verhältnis der Kalendertage auf die einzelnen Freistellungszeiträume aufgeteilt.

Neu mit HW 2297140:

Da die gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung des Kinderpflege-Kranken- bzw. Verletztengeldes ab dem 01.01.2015 grundsätzlich geändert wurden und die Entgeltersatzleistung nun aufgrund des ausgefallenen Entgelts berechnet wird, ist die Meldung der Entgelte der letzten Abrechnungszeiträume  für die Abgabegründe 02 und 23 nicht mehr notwendig. Da eine Fiktivnettoberechnung daher nicht mehr erfolgt, ist eine spezielle Protokollierung auch nicht mehr möglich. Die Option 'Protokoll Brutto/Nettobeträge' wurde damit ab dem 01.01.2016 für die Abgabegründe 02 und 23 deaktiviert. Da die Ermittlung des ausgefallenen Entgelts über Fiktivläufe innerhalb der Abrechnung erfolgt, kann die Berechnung anhand des entsprechenden Abrechnungsprotokolls nachvollzogen werden.

Fehlermeldung DBFR120: Mussangabe nicht vorhanden : Feld DBFR-FREISTBRU /

Fehlermeldung DBFR130: Mussangabe nicht vorhanden: Feld DBFR-FREISTNET

Zu dieser Fehlermeldung kommt es bei der Meldungserstellung über den RPCEEVD0_OUT, wenn die genannten Felder leer sind. Das kann  verschiedene Ursachen haben:

1. Die Beträge der im Fiktivlauf SVE0 und SVE1 erzeugten Lohnarten sind gleich.

Das ausgefallene Brutto wird als Differenz zwischen dem tatsächlichen Brutto aus Fiktivlauf SVE0 und dem fiktiven Brutto bei Vorliegen einer bezahlten Abwesenheit aus SVE1 gebildet. Wenn jetzt beide Lohnarten gleich sind, kann keine Differenz ermittelt werden. Das liegt dann daran, dass die verwendete Abwesenheit für „Kind krank“ nicht mit der Standardabwesenheit 0550 übereinstimmt. Die Logik der Fiktivläufe ist so, dass im SVE1 das Datum Ende Lohnfortzahlung gesetzt wird und damit die Abwesenheit als bezahlt behandelt wird. Wenn die verwendete  Abwesenheit jetzt generell als unbezahlt geschlüsselt  ist, dann funktioniert das natürlich nicht. Im SAP-Hinweis 2164695 wird explizit auf den erforderlichen Abgleich der kundeneigenen Abwesenheit mit der 0550 hingewiesen.

2. Die Einträge in der V0-Tabelle bzw. die V0-Splits der Lohnarten sind nicht korrekt.

Bitte prüfen Sie deshalb, ob die erzeugten Lohnarten auch die korrekten V0-Splits haben und ob die V0-Tabelle korrekt gefüllt ist. Hier wird in der Methode

CL_HRPAYDE_SV_CALC_FUNCTIONS ->V0_CHECK_ENTRY

festgestellt, ob der Eintrag relevant ist.

Ein Teil der durch Erkrankung des Kindes ausgefallenen Arbeitstage werden vom Arbeitgeber bezahlt

Es gibt dazu zwei mögliche Vorgehensweisen.

1. Verwendung von nur einer Abwesenheit

Die Vorgehensweise zur Abbildung dieses Sachverhaltes ist die folgende:

- Weisen Sie der Standardabwesenheit 0550 Kind krank in der Tabelle V_T554S das Erfassungsdynpro 2002 zu.

- Tragen Sie dann das Ende Lohnfortzahlung so ein, dass der erste (oder auch mehr) Tag bezahlt ist.

- Legen Sie dann den IT 651 mit den entsprechenden Daten zum Beginndatum der Abwesenheit an.

Beispiel:

Abwesenheit Kind krank 0550 22.03.2016 – 24.03.2016, davon wird der erste Tag (22.03.2016) vom Arbeitgeber bezahlt

IT 2001:

0550 22.03.2016 – 24.03.2016, Ende Lohnfortzahlung 22.03.2016

IT 651/ Subtyp 02/ Folder „Anspruch auf bezahlte Freistellung“:

Befristeter Anspruch : 1 Tag

Bezahlte Freistellung: 22.03.2016 – 22.03.2016

Damit werden im Datenbaustein DBFR die korrekten Daten gemeldet.

2. Verwendung von zwei getrennten Abwesenheiten

Diese Vorgehensweise wurde über den SAP-Hinweis 2355753 ausgeliefert und ist dort ausführlich beschrieben.

Besonderheit:

Es liegt eine Abwesenheit „Kind krank“ vom 29.02.2016 – 02.03.2016 vor. Der erste Tag, hier der 29.02.2016, wird vom Arbeitgeber bezahlt.

Gemäß Verfahrensbeschreibung für EEL ist eine Meldung für den 29.02.2016, wenn dieser Tag vom Arbeitgeber bezahlt wird, nicht vorgesehen.

Hier steht, dass

  1. der gemeldete Freistellungszeitraum nur einen Abrechnungsmonat umfassen darf (Abschnitt3.8.2 Beginn Freistellung und 3.8.3 Ende Freistellung)
  2. der gemeldete Zeitraum der bezahlten Freistellung innerhalb des gemeldeten Freistellungszeitraums (d.h. innerhalb des Abrechnungsmonats) liegen muß
     (Abschnitt 3.8.8 Beginn bezahlte Freistellung im Freistellungszeitraum und 3.8.9 Ende bezahlte Freistellung im Freistellungszeitraum)
  3. eine Meldung nur dann erstellt werden darf, wenn im zu meldenden Freistellungszeitraum tatsächlich Entgelt ausgefallen ist
     (Abschnitt 3.8.11).

Im Abrechnungsmonat 02/2016 liegt in diesem Beispiel nur eine bezahlte Freistellung vor, der unbezahlte Teil  liegt im Folgemonat.
-> Gemäß Punkt 3 (s.o.) darf also keine EEL-Meldung erstellt werden.

Der bezahlte Teil kann nicht in der Meldung für den Folgemonat gemeldet werden
->Gemäß Punkt 2 (s.o.)  , er liegt nicht innerhalb des gemeldeten Freistellungszeitraums.

Nach aktuellem Stand der Verfahrensbeschreibung ist es also nicht vorgesehen, eine bezahlte Freistellung (hier: 29.02.2016) zu melden, wenn es in diesem Abrechnungsmonat keinen zugehörigen unbezahlten Zeitraum gibt.

Nutzung der Fiktivläufe SVE0 und SVE1 für Stundenlöhner

Bei Stundenlöhner werden zwar die Fiktivläufe angesprochen, jedoch die Fiktiv- und die Echtwerte der Lohnarten /6I0 - /6I3 identisch gebildet. Im SAP-Standard wird für die "Ausfalltage" keine Arbeitszeit automatisiert generiert.

Bei Stundenlöhnern mit Positiv-Zeiterfassung sind die ausgefallenen Stunden nicht vorhanden. Wenn die Fiktivläufe bei Stundenlöhnern genutzt werden sollen, muss die kundeneigene Bezahlungslogik (Generierung der Lohnfortzahlung) in den Fiktivlauf SVE1 eingebaut werden.

Lösungsvorschlag:

Bei Auftreten der Bewertungsklasse 20 (Abwesenheit bezahlt) kann in der T554C eine Dummy-Lohnart gebildet werden, die jedoch nur im Fiktivlauf SVE1 und nur bei der Abwesenheit "Kind krank unbezahlt" mit den Arbeitsstunden weiterverarbeitet wird.
Diese Lohnart wird danach mit dem Stundenlohn bewertet und in KUM 01, 02 und 06 überführt.

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Verfahrensbeschreibung DTA EEL

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