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In der Anlage 8 zum Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung sind die Staatsangehörigkeitsschlüssel aufgeführt. Durch die Bezeichnung der Staats­an­ge­hö­rig­keits­schlüs­sel für Nordkorea als Volksrepublik Korea (434) und Südkorea als Republik Korea (467) traten bei der Verwendung der Schlüssel wiederholt Irri­ta­ti­o­nen auf. Zur eindeutigen Unterscheidung werden die Schlüssel künftig um einen Klam­mer­ver­merk (Nord- bzw. Südkorea) ergänzt.

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